
Entwarnung gibt es für die Masse der privaten Blogger und Boardbetreiber: die Inhalte von "Websites..., deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / - kataloge hinausgeht" werden "gesammelt" - eine Ablieferungspflicht besteht nicht. Warum die Nationalbibliothek bei ihr weniger relevant scheinenden Werken selbst zur Archivierung schreitet, elektronische Tageszeitungen beispielsweise jedoch zur Ablieferung per ftp zwingt, bleibt unklar.
Seinen Pflichten nicht nachzukommen, kann teuer werden: Ein Versäumen der Ablieferungspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann "mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro" bestraft werden.
Die absurde Vorgehensweise und die Unklarheiten, wer nun liefern muss und wo nur gesammelt wird, stößt natürlich auf Kritik. Man erfinde "das Rad lieber selber noch einmal, in Quadratisch", konstatiert Kristian Köhntopp und fragt zurecht, was eine Ablieferung via ftp in Zeiten von Spidern, Feeds und archive.org denn soll - vor allem, wenn man diese Techniken durchaus einsetzen will. Oder sich zumindest vorgenommen hat, sie irgendwann einmal einsetzen zu können:
"Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet."
Insofern wird man auf weitere Spezifizierungen hoffen bzw. selbige fürchten können, denn die
"...Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrages wird durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen."
Dringend notwendig ist diese "Konkretisierung" nämlich allemal. Wie verhaftet im Papierdenken die Bibliothekare noch sind, zeigt sich am deutlichsten in den Richtlinien zur Ablieferung von Periodika im Netz: Publikationen, die "viermal im Jahr und öfter" erscheinen, müssen halbjährlich abgeliefert werden, bei seltenerem Erscheinen jährlich. Was bedeutet das für die Wikipedia? Was für ein Fachblog mit freigegebenen Kommentaren? Fragen über Fragen - die Nationalbibliothek wird hoffentlich irgendwann sinnvolle Antworten liefern können. Vielleicht sogar in Richtung" Wir habens uns anders überlegt und mirrorn lieber archive.org"? Zu hoffen ist erlaubt.
News Redaktion am Mittwoch, 30.05.2007 11:57 Uhr
Ich freue mich schon darauf, wenn Warezseiten ihre Inhalte uppen müssen, am besten mit funktionierenden Downloads :D Zum "Kulturgut" gehörden die ja allemal, oder sieht das jemand anders? :T :T YMMD! ...
Ich freue mich schon darauf, wenn Warezseiten ihre Inhalte uppen müssen, am besten mit funktionierenden Downloads :D Zum "Kulturgut" gehörden die ja allemal, oder sieht das jemand anders? ...
Auf das die Server voll werden. ...
Man sollte ihnen alle paar Wochen ein paar Gig aus /dev/random "vorbeibringen" Ich finde Zufallszahlen durchaus interessant für die Öffentlichkeit :dozey: ...
Der "Wahrung des digitalen Kulturerbes" hat sich die Deutsche Nationalbibliothek verschrieben und weist auf die via Gesetz verordnete "erweiterte Ablieferungs- und Sammelpflicht" hin, nach der Herausgeber von elektronischen Tageszeitungen, Zeitschriften, Monografien oder Lexika verpflichtet sind, ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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