
Die japanische Firma bietet ihren Kunden den Upload eigener, legal erworbener Musikdateien unter dem Namen MYUTA an, die nach der Konvertierung auf den Servern von Image City gespeichert werden, um vom Mobiltelefon des Kunden abgespielt werden zu können. Zugriff auf die Musikstücke haben aber nur die Handys der Personen, die die Musik auch selber upgeloaded haben. Über diesen Service kann es zu keinerlei Verbreitung der Stücke an Dritte kommen. Dem Unternehmen wurde von Seiten der JASRAC trotzdem der Verstoß gegen das Urheberrecht vorgeworfen. Die Organisation setzte sich für die sofortige Einstellung dieses Angebots ein und hat vor Gericht Recht bekommen.
Interessant ist, dass sowohl die Personen, die ihre eigene gekaufte Musik hochladen, als auch das Unternehmen selbst mit dem Verstoß des Urheberrechts konfrontiert wurden. Alleine der Transfer der Datei zum fremden Server ist demnach schon illegal. Die Speicherung der urheberrechtlich geschützten Daten, die später vom Kunden abgerufen werden können, ist vom Gericht ebenfalls als nicht legal eingestuft worden.
Dies könnte die komplette IT-Branche des Landes betreffen und das Aussehen des Internets in Japan komplett umkrempeln. Man befürchtet umfangreiche Auswirkungen auf alle möglichen anderen Anbieter von Videos oder Musik, die ebenfalls über keine Erlaubnis der JASRAC verfügen. Die JASRAC könnte wegen der befürchteten Gesetzesübertretung ohne Ausnahme die Speicherung von privaten Daten der Kunden auf jeglichen Firmenservern untersagen. Von Angeboten wie dem "Yahoo! Briefcase" oder Apples "Dotmac" würde nichts übrig bleiben. Mann kann in diesem Zusammenhang nur auf ein positives Einwirken der japanischen Demokratie hoffen. Der Schutz des geistigen Eigentums sollte die Urheberrechte bewahren nicht dafür benutzt werden, alle möglichen Videohoster, Klingeltonservicefirmen und sonstige Firmen vom Markt zu fegen.
Japan war in den letzten Tag sowieso schon in Verbindung mit Streitigkeiten bezüglich des Urheberrechts in die Schlagzeilen geraten. Jegliche Anbieter von Fernsehmitschnitten wird zukünftig die Erlaubnis zum Angebot der Videos nur dann gestattet, wenn sie für ihre kostenlose Werbung zum Vorteil der TV-Stationen auch die Lizenzgebühren abführen. Unternehmen wie Viacom und der NBC, die vornehmlich ihre Inhalte unter Kontrolle haben möchten, wird diese Gesetzesinitiative nicht weit genug gehen. Aber selbst wenn sie zukünftig nicht mehr bestimmen können wer was wann und wo an Videos anbietet, so werden sie für die Ausstrahlung ihrer Mitschnitte immerhin finanziell entlohnt.
News Redaktion am Mittwoch, 30.05.2007 13:21 Uhr
hm, irgendwie kommt mir das etwas seltsam vor. auf die reale welt übertragen würde das doch heißen, dass ich meinen mp3-player im schließfach am bahnhof einschließen kann und danach jemand den bahnhofseigentümer und mich anzeigen kann, weil ich urheberrechtlich geschützte tracks dort "gehoste ...
da scheint jem. noch nie etwas über hosting an sich gehört zu haben. wie kann man nur so ein verblendetes urteil fällen? hat die verteildigung geschlafen? ist der richter geschmiert? geht doch nicht mit rechten dingen zu:dozey: ...
Die Überzeugungen der JASRAC (Japanese Society for Rights of Authors, Composers and Publishers) wurden aktuell in einem Gerichtsfall vor einem Bezirksgericht bestätigt. Die Organisation zum Schutz der Rechte von Autoren, Komponisten und Publishern hatte sich in ihrer Anklage gegen die Firma Ima ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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