
In der Operation "Mikado" wurden die Daten aller Kreditkartenkunden in Deutschland nach Abbuchungen in bestimmter Höhe an ein bestimmtes Konto durchleuchtet. Über das Konto war es möglich, kinderpornografisches Bildmaterial zu bestellen. 22 Millionen überprüfte Verdächtige seien jedoch keine Rasterfahndung, befand das LG Halle.
"Es seien nämlich keine unterschiedlichen Datenbestände verglichen worden. Allerdings fällt selbst dem Landgericht Halle auf, dass in der Vorschrift für die Rasterfahndung eingangs gar nicht von unterschiedlichen Datenbeständen, sondern nur von Daten die Rede ist. Dies erklärt das Gericht aber kurzerhand zu einem “Redaktionsversehen” des Gesetzgebers. Deshalb müsse es dabei bleiben, dass eine Rasterfahndung nur vorliege, wenn Daten aus unterschiedlichen Beständen miteinander verglichen werden."
So die Erläuterung Vetters auf dem Lawblog. Der Anwalt kündigte an, gegen die erneute Klageabweisung Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Die Staatsanwaltschaft habe, so das LG, nicht aufgrund von Mutmaßungen, sondern einem Anfangsverdacht ermittelt. Ausreichend für einen "Anfangsverdacht" ist demnach der schlichte Besitz einer Kreditkarte. Vetter lehnt diese Sicht der Dinge entschieden ab:
"Künftig können die Konten aller Bürger durchleuchtet werden, nur weil der Verdacht besteht, sie könnten eine illegale Seite angeklickt haben. Das darf nicht sein."
so der Jurist gegenüber dem Focus.
News Redaktion am Montag, 04.06.2007 12:46 Uhr
Hi, Ich finde den Part irgendwie lustig: Ich sehe schon Plädoyers in Gerichten wo darüber lamentiert wird der Gesetzgeber habe bestimmt nur etwas falsch geschrieben! :D Gruß Alef hehe..... :D Da fallen mir aber auf Anhieb ne Menge Gesetze ein, die bestimmt (ganz o ...
Wenn die Richter die Gesetze schon so zurechtbiegen wie es ihnen gefällt, muss man echt etwas machen. Entweder man kämpft für die Zukunft der folgenden Generationen oder man verlässt das sinkende Schiff > Deutschland! ...
ach, noch was... liebe kunden von allofmp3 und konsorten. jetzt wirds eng, wenn ihr mit einer kreditkarte bezahlt habt. ;) Ich glaube nicht, das dies das ganze Ausmaß beschreibt. Setze: über eine IP wird z.B. via BT oder emule etwas "illegal" hochgeladen. Wenn ich das r ...
Hi, Ich finde den Part irgendwie lustig: . Dies erklärt das Gericht aber kurzerhand zu einem “Redaktionsversehen” des Gesetzgebers. Ich sehe schon Plädoyers in Gerichten wo darüber lamentiert wird der Gesetzgeber habe bestimmt nur etwas falsch geschrieben! :D Gruß Alef ...
Man kläre mich auf wenn ich falsch liege. Ist es nicht so das eine Rasterfahndung dann vorliegt, wenn ein Raster über Datenbestände gelegt wird? das hat das gericht unter den tisch fallen lassen. siehe: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/03/verfassungsbeschw ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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