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Rasterfahndung Mikado: Kreditkartenprüfungen waren legal, Vetter kündigt Verfassungsbeschwerde an

Das Landgericht Halle wies die Beschwerde von Lawblogger Udo Vetter gegen die Aktion Mikado ab. Die Überprüfung von 22 Millionen Kreditkartenkunden sei "verhältnismäßig", so das Gericht. Durch die Massendurchleuchtung wurden 322 mutmaßliche Kunden kinderpornografischen Materials ermittelt, darunter auch falsche Treffer von Unschuldigen. Vetter kündigt Verfassungsbeschwerde an.

In der Operation "Mikado" wurden die Daten aller Kreditkartenkunden in Deutschland nach Abbuchungen in bestimmter Höhe an ein bestimmtes Konto durchleuchtet. Über das Konto war es möglich, kinderpornografisches Bildmaterial zu bestellen. 22 Millionen überprüfte Verdächtige seien jedoch keine Rasterfahndung, befand das LG Halle.

"Es seien nämlich keine unterschiedlichen Datenbestände verglichen worden. Allerdings fällt selbst dem Landgericht Halle auf, dass in der Vorschrift für die Rasterfahndung eingangs gar nicht von unterschiedlichen Datenbeständen, sondern nur von Daten die Rede ist. Dies erklärt das Gericht aber kurzerhand zu einem “Redaktionsversehen” des Gesetzgebers. Deshalb müsse es dabei bleiben, dass eine Rasterfahndung nur vorliege, wenn Daten aus unterschiedlichen Beständen miteinander verglichen werden."

So die Erläuterung Vetters auf dem Lawblog. Der Anwalt kündigte an, gegen die erneute Klageabweisung Verfassungsbeschwerde einzulegen.

Die Staatsanwaltschaft habe, so das LG, nicht aufgrund von Mutmaßungen, sondern einem Anfangsverdacht ermittelt. Ausreichend für einen "Anfangsverdacht" ist demnach der schlichte Besitz einer Kreditkarte. Vetter lehnt diese Sicht der Dinge entschieden ab:

"Künftig können die Konten aller Bürger durchleuchtet werden, nur weil der Verdacht besteht, sie könnten eine illegale Seite angeklickt haben. Das darf nicht sein."

so der Jurist gegenüber dem Focus.

News Redaktion am Montag, 04.06.2007 12:46 Uhr

tagsTags: udo vetter law blog rasterfahndung verfassungsbeschwerde mikado kinderporno

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 07.06.2007 00:06:23

    Hi, Ich finde den Part irgendwie lustig: Ich sehe schon Plädoyers in Gerichten wo darüber lamentiert wird der Gesetzgeber habe bestimmt nur etwas falsch geschrieben! :D Gruß Alef hehe..... :D Da fallen mir aber auf Anhieb ne Menge Gesetze ein, die bestimmt (ganz o ...

  • am 05.06.2007 19:51:34

    Wenn die Richter die Gesetze schon so zurechtbiegen wie es ihnen gefällt, muss man echt etwas machen. Entweder man kämpft für die Zukunft der folgenden Generationen oder man verlässt das sinkende Schiff > Deutschland! ...

  • aloa5 am 04.06.2007 15:25:50

    ach, noch was... liebe kunden von allofmp3 und konsorten. jetzt wirds eng, wenn ihr mit einer kreditkarte bezahlt habt. ;) Ich glaube nicht, das dies das ganze Ausmaß beschreibt. Setze: über eine IP wird z.B. via BT oder emule etwas "illegal" hochgeladen. Wenn ich das r ...

  • Alefthau am 04.06.2007 15:24:29

    Hi, Ich finde den Part irgendwie lustig: . Dies erklärt das Gericht aber kurzerhand zu einem “Redaktionsversehen” des Gesetzgebers. Ich sehe schon Plädoyers in Gerichten wo darüber lamentiert wird der Gesetzgeber habe bestimmt nur etwas falsch geschrieben! :D Gruß Alef ...

  • Chronoton am 04.06.2007 15:17:28

    Man kläre mich auf wenn ich falsch liege. Ist es nicht so das eine Rasterfahndung dann vorliegt, wenn ein Raster über Datenbestände gelegt wird? das hat das gericht unter den tisch fallen lassen. siehe: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/06/03/verfassungsbeschw ...

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