
Eine Urteilsbegründung für das Verfahren mit Aktenzeichen 27 S 2/07 liegt noch nicht vor, seitens dem LG Berlin wurde auf telefonische Nachfrage bisher ausschließlich bestätigt, dass das Verfahren beendet sei, die Urteilsbegründung folge. Vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten ging das vorausgegangene Verfahren mit dem Akzenzeichen 7 C 208/06 für die Betreiber verloren, die Berufung war jedoch erfolgreich: auf dem Blog von meinprof.de wird bereits jetzt vom mündlichen Richterspruch berichtet:
"Auf MeinProf.de wurde ein Professor einer brandenburgischen Fachhochschule von Studenten im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als „Psychopath“ und „echt das Letzte“ bezeichnet. Obwohl die beanstandeten Bewertungen umgehend nach Kenntnisnahme entfernt wurden, forderte dieser den Betreiber zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In dieser wurden für jede weitere unzulässige Äußerung 3.000 € von MeinProf.de verlangt.Da der Betreiber mit der Löschung der Einträge nach Kenntnisnahme seine rechtlichen Pflichten erfüllt hatte, wurde die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin klagte der Professor vor dem Amtsgericht Tiergarten und erhielt in erster Instanz Recht.
Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Berlin am 31. Mai 2007 wiesen die Richter den Anspruch auf Unterlassung allerdings zurück. Hochschuldozenten müssten sich in ihrer Funktion öffentlicher Kritik stellen. Eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Aufbauend auf der Rechtsprechung des BGH könne dem Betreiber auch keine Vorab- Prüfungspflicht zugemutet werden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus."
So die Presseerklärung der Plattform. Nach einigen fragwürdigen Entscheidungen vor dem einschlägig bekannten Landgericht Hamburg wurde damit vom LG Berlin ein Spruch gefällt, der zur an sich gängigen Rechtsprechung in Deutschland passt. Ein positives Zeichen auf jeden Fall für Forenbetreiber und Blogger - wenngleich die freie Wahl des Gerichtsstand bei entsprechenden Klagen noch immer für Verunsicherung sorgt. Einerseits existiert mit dem LG Hamburg ein Gericht, welches dazu neigt, Plattformbetreiber über Gebühr für Beiträge Dritter in Haftung zu nehmen, zum anderen muss in Betracht gezogen werden, dass auch in Berlin erst die zweite Instanz im Sinne der Betreiber entschied. Und das Ausfechten einer Zivilklage über zwei Instanzen dürfte nach wie vor die Sache der wenigsten Board- und Blogbetreiber sein.
News Redaktion am Montag, 04.06.2007 15:58 Uhr
Du kannst dich auch wie ein Arsch verhalten und wirst trotzdem nie Präsident der USA...:rolleyes: Mit Ärschen scheinst Du Dich ja gut auszukennen...:rolleyes: ...
Und auf welchen § beziehst Du Dich da nun genau? Erläutere uns das doch mal bitte. Das weiß er nicht und weiter wird er auch nicht darauf eingehen. Er wird nochmal §5 posten und fertig. ...
Hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tmg/gesamt.pdf Aha....... Und auf welchen § beziehst Du Dich da nun genau? Erläutere uns das doch mal bitte. Dir ist aber schon klar, daß allein der (erste) Eindruck, den man beim Lesen eines Gesetzes durch ...
@chummer: sepulpa ist ein troll, also ignorier in einfach. er hat schon mehrfach käse erzählt und redet meist ohne argumente sondern nur mit "nein, dem ist nicht so" ...
... und wenn man sich wie Presse verhält. Du kannst dich auch wie ein Arsch verhalten und wirst trotzdem nie Präsident der USA...:rolleyes: ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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