Supernature-Admin Geuß hatte nach einer Abmahnung eine negative Feststellungsklage vor dem LG Hamburg eingereicht, um einen Präzedenzfall dahingehend zu schaffen, dass ein Boardbetreiber erst ab Kenntnisnahme für eingestellte Inhalte von Boardusern hafte. Die vorangegangene Abmahnung wurde zwar zurückgezogen, die negative Feststellungsklage dennoch durchgezogen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Ein Schuss, der beinahe nach hinten losging - zwar erhielt Geuß in allen bis auf einen Punkt Recht vor dem ob seiner Entscheidungen oft umstrittenen Landgericht Hamburg, im entscheidenden Punkt der Haftung ab Kenntnisnahme jedoch nicht. Einige Zeit war sogar fraglich, ob durch den weitgehenden Sieg die Berufung überhaupt eingelegt werden kann, da der Streitwert vom Gericht herabgesetzt wurde und Geuß in den meisten Punkten Recht bekommen hatte.
Im Gespräch mit gulli.com nach der schriftlichen Urteilsbegründung bestätigte Geuß jedoch, dass eine Berufung möglich und auch mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen würde. Der Ankündigung folgte nun die Tat, das Berufungsverfahren wurde laut Supernature nun eingereicht. Die späte Entscheidung, in Berufung zu gehen, dürfte dem Umstand geschuldet sein, dass Geuß dem Prozessgegner so viel Zeit wie möglich geben wollte, seinerseits in Berufung zu gehen - schließlich wurde der Gegenseite nur in einem, Geuß hingegen in fünf Anklagepunkten Recht gegeben. Allein die Geuß' zugesprochenen Streitpunkte stellen schon eine weitreichende Auslegung der Rede- und Meinungsfreiheit im Netz dar, mit der die Gegenseite nicht sonderlich glücklich sein dürfte.
In der Ankündigung gibt sich Geuß - wie gewohnt - vage: Die Aussichten auf einen Sieg ließen sich
"...schwer abschätzen - zumal Erfolg oder Misserfolg nicht zwingend mit einem juristischen Sieg oder einer Niederlage einher gehen müssen."
Geuß' Taktik stieß bei vielen Beobachtern auf Kritik: Transparenz um jeden Preis wurde gefordert, obgleich es unklug sein dürfte, Pläne und Strategien im Vorfeld eines Verfahrens aller Welt zu verkünden. Seltsamerweise stieß auch die Begleichung der Verfahrenskosten der ersten Instanz aus Geuß' eigener Tasche auf heftige Kritik: vor dem Verfahren wurden Spendengelder zur Bestreitung der Verfahrenskosten gesammelt. Diese stehen nun im Berufungsverfahren vollumfänglich zur Verfügung.
News Redaktion am Dienstag, 05.06.2007 15:53 Uhr
Schließlich hast Du die Spenden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (siehe erstinstanzliches Urteil) eingeworben; der Rechtsanwalt Deines Vertrauens, wird Dich in Sachen dieses gerichtlich festgestellten Tatbestands, sicher gern beraten. Also entweder ...
Man soll ja nicht zwei Mal das Gleiche sagen, daher verweise ich an dieser Stelle auf: http://board.gulli.com/thread/760776-supernature-vor-dem-lg-hamburg-sieg-oder-niederlage/3/#61 Naja - schön und gut ... aber damit hast Du immer noch nichts zur Sache gesagt. ...
Man soll ja nicht zwei Mal das Gleiche sagen, daher verweise ich an dieser Stelle auf: http://board.gulli.com/thread/760776-supernature-vor-dem-lg-hamburg-sieg-oder-niederlage/3/#61 ...
Ach das war der Spezialist :rolleyes: Ist das nicht der "schöne Martin" ? Mit Beziehungen nach Büttelborn ?:rolleyes: :rolleyes: ...
Tja, hier und anderswo herrscht ja jetzt ein beredtes Schweigen. Dabei ist das Verhalten des Spendensammlers wohl auch strafrechtlich interesssant DAS sehe ich auch so und könnte mir vorstellen, dass vielleicht der eine oder andere mit einer möglichen Strafanzeige bislang ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.