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USA: TorrentSpy.com soll Userdaten für MPAA sammeln

Ein Gerichtsurteil aus Los Angeles vom letztem Monat, welches bis letzte Woche Freitag unter Verschluss gehalten werden musste, sorgt im Moment für viel Aufregung in der amerikanischen Filesharer-Szene. Das Urteil der Bundesrichterin Jacqueline Chooljian besagt, die Betreiber der Trackerseite TorrentSpy.com sollen entgegen ihrer Erklärung zur Privatsphäre auf ihrer Website dazu gezwungen werden, die Daten ihrer User mit zuschneiden. Protokolliert werden sollen auch die Aktionen der mitgeloggten Besucher im Detail. Gehostet wird TorrentSpy.com zwar in den Niederlanden, am juristischen Hauptsitz von Valence Media in den USA ändert diese Tatsache aber nichts.

Rechtsanwalt Ira Rothken hat bis zum 12. Juni Zeit, gegen den Beschluss Einspruch zu erheben, was nicht unwahrscheinlich ist. Rotken dazu:

"Es ist sehr wahrscheinlich, dass TorrentSpy den Zugang für den US-Raum abschaltet, bevor wir mit den Logfiles anfangen. Wenn dieser Erlass gültig bleibt, können Richter die Betreiber dazu zwingen, aufzudecken was ihre User tun, auch wenn ihre Erklärung bezüglich der Wahrung der Privatsphäre der Benutzer das genaue Gegenteil besagt."

Die Motion Picture Association of America (MPAA), die in diesem Fall die Filmgesellschaft Columbia Pictures und andere Top-Hollywoood Filmstudios vertritt, hatte TorrentSpy und ein Dutzend andere Firmen im Peer-2-Peer Sektor im Februar 2006 verklagt. Der Vorwurf der MPAA besagte, die Trackerseite hätte es ihren Besuchern erleichtert, Schwarzkopien herunter laden zu können. Bis jetzt gibt es von Seiten der Betreiber noch kein offizielles Statement.

Fred von Lohmann von der Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht die Entscheidung der Richterin als beispiellos und sehr abschreckend an. Wenn auch andere Richter E-Commerce Firmen dazu zwingen können die Logs aufzudecken, wäre dies natürlich für alle anderen Wettbewerber sehr abschreckend. Im schlimmsten Fall wäre diese Entscheidung für zukünftige Urteile sogar wegweisend. Wenn die Kläger der Content-Industrie grundsätzlich die Herausgabe der Userdaten verlangen können, werden sie davon auch Gebrauch machen. RIAA, MPAA & Co. könnten dann die Trackerseiten ihres Landes versuchen durch die entsprechende Wiederholung eines solchen Urteils von der Bildfläche zu fegen. Noch muss man aber abwarten, ob Widerspruch eingelegt und wie darüber entschieden wird.

Tatsache ist: Das reine Aktivieren eines Links für eine BitTorrent-Datei ist für sich alleine noch keine Straftat. Allerdings wird sich aufgrund der Gefahr, dass seine IP und seine Aktivitäten im Detail gespeichert und im Fall der Fälle weitergegeben werden, kaum jemand gerne dabei beobachten lassen. Den weiteren Verlauf kann man nur abwarten. Vielleicht reichen der Geschäftsleitung von Valence Media die Werbeeinnahmen aus, die durch die Besucher von außerhalb der USA verursacht werden. Vielleicht zieht man auch eine Emigration aus den USA vor.

Verfolgt man die Ankündigung auf der Website, so ist der Mitschnitt der Daten auf keinen Fall eine Option.

News Redaktion am Sonntag, 10.06.2007 17:30 Uhr

tagsTags: eff filesharing mpaa peer-to-peer straftat bittorrent ria valence media torrentspy

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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Triple-A am 10.06.2007 22:08:31

    Was soll die Aufregung? Die Torrentspy-Admins werden die Seite nach Holland transferieren... am Besten direkt neben den Mininova-Lister... ...

  • .:ADI:. am 10.06.2007 20:17:51

    Da kann man auch in einen Supermarkt gehen und alle, die sich ein Küchenmesser zulegen, wegen vorsätzlichem Mord verhaften. :dozey: ...

  • fischbirne1987 am 10.06.2007 17:42:30

    Dann sollen sie groß auf ihrer Seite vermerken! "HOLT EUCH DIE TORRENT-LINKS ÜBER EINEN PROXY!" :D Und was bringen ihnen dann die IP-Adressen? Da können sie höchstens, und sollten sie, per Client nachsehen wer da wirklich seeded. ...

  • gullinews am 10.06.2007 17:28:16

    Ein Gerichtsurteil aus Los Angeles vom letztem Monat, welches bis letzte Woche Freitag unter Verschluss gehalten werden musste, sorgt im Moment für viel Aufregung in der amerikanischen Filesharer-Szene. Das Urteil der Bundesrichterin Jacqueline Chooljian besagt, die Betreiber der Trackerseite T ...

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