
Wundern sollte die Klage niemanden, eher ist erstaunlich, dass beispielsweise Peekvid.com so lange mit eher wenigen Problemen sein Angebot erhalten konnte. Denn zwar zeigt man im Hause Peekvid große Bereitschaft, mit Contentinhabern zu kooperieren und hostet keinerlei Videos selbst, die gut gepflegte Linkseite bindet jedoch die Inhalte direkt ins eigene Angebot ein.
"Peekvid enthält keinen Content auf den eigenen Seiten, sondern stellt nur einen Index dessen dar, was im Netz an verfügbaren Links existiert. Peekvid hat sich zum Ziel gesetzt, eine industrietaugliche Lösung zu entwickeln, die Künstler für die Werke entlohnt, die ihr hier betrachten könnt. Peekvid will Teil einer nachhaltigen Lösung dieses Problems sein."
So der Disclaimer auf der Seite, die seit dem letzten Relaunch auch durch einige Downtimes ohne erkennbaren Grund auffiel. Nun klagt der amerikanische Filmverband MPAA vor dem Zivilgerichtshof in Los Angeles.
Vom Userstandpunkt aus kann die Angelegenheit gelassen verfolgt werden - entsprechende Seiten werden möglicherweise geschlossen, dafür entstehen in der Regel mehrere Nachfolger neu. Problematisch könnten jedoch die juristischen Implikationen eines möglichen Urteils sein. Denn zwar scheinen die Inhalte, auf die Peekvid und YouTVpc verlinken, redaktionell ausgewählt sein, sind jedoch frei im Netz verfügbar - die Prüfung ihrer Legalität sollte nicht einem Linksetzer überlassen bleiben.
Entsprechend wird befürchtet, dass möglicherweise der Vorwurf der "Beihilfe" bzw. "Verleitung" zum Verstoß gegen das Urheberrecht (bzw. das Copyright, da die Klage in den USA geführt wird) gegen die Sites ins Feld geführt wird. Und von einer Prüfpflicht von Linkseiten bis zu einer solchen für Suchmaschinen-Robots ist der Weg nicht mehr allzu weit.
Etwas Gutes hat die Klage natürlich: dass es im Netz zahlreiche Anbieter von Serien und Filmen per Flash-Streaming gibt, ist noch nicht allzu verbreitet. Und das Mehr an Popularität ist den Sites angesichts möglicherweise anstehender Verfahren natürlich zu gönnen.
News Redaktion am Donnerstag, 28.06.2007 15:08 Uhr
Und wenn schon... Dann wird die Seite geschlossen und es gibt 2 Neue. ...
Sinnlose Klage - die Rechtssprechung ist hier eindeutig! Jetzt nachdem ich den original text auf english gelesen habe wird klarer wo die MPAA den juristischen Hebel sucht: Beim Geldverdienen! Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Urteilen die bestätigen das "Indexing" nicht strafbar ist - also s ...
Online Serien und Filme via Flash-Player schauen ist dank Seiten wie PeekVid kein großer Aufwand mehr - während man auf den einschlägigen Videoportalen oft länger suchen muss, bis man eine ungeschnittene, vollständige Folge findet, die noch nicht wieder gelöscht wurde, bieten die Portale in ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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