"Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch Umsetzung der EG-Richtlinie (Richtlinie 2006/24/EG) ist verfassungsrechtlich nicht tragbar",
fasst das ULD Schleswig-Holstein lakonisch zusammen. Im Rahmen der VDS sollen Verbindungsdaten von Handy- und Festnetztelefonie sowie IP-Daten von Internetseiten und Mailsendern bzw. Empfängern ein halbes Jahr lang gespeichert werden, um zur "Bekämpfung schwerer Straftaten" zur Verfügung zu stehen.
"Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen dürfen niemals in den Kernbereich privater Lebensgestaltung eingreifen", so einer der angeführten Grundsätze, gegen die eine Ermittlung via Verbindungsdaten auch nur bei Verdachtslagen verstößt. Der ULD konstatiert, dass selbst nach Korrekturen durch den Bundesrat die Gesetzesentwürfe gegen Verfassungsrecht verstoßen. Wie ungenügend Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch implementiert wurden, zeigt beispielsweise die leichte Möglichkeit zum Datamining, ohne auch nur richterliche Genehmigung einholen zu müssen:
"Die IP-Adresse wird in der Praxis von vielen Internetanbietern – entgegen der Gesetzeslage – "mitgeloggt". Erhalten die Behörden Zugriff auf Logdateien, so lassen sich umfassende Interessenprofile des Betroffenen abbilden. So lässt sich etwa bei einem Besuch einer Online-Zeitung genau nachvollziehen, für welche Zeitungsartikel er sich interessiert hat. Verknüpft man die Log-Dateien verschiedener Anbieter, lässt sich mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung ein umfassendes Persönlichkeitsbild erstellen. Hierauf soll nach der Gesetzesbegründung – abgesehen vom einfachen Tatverdacht, der sehr leicht gegeben sein kann – ohne jede Eingriffsschwelle zugegriffen werden können. Ein Richtervorbehalt besteht in diesem Falle ebenfalls nicht."
Die Folgerung: die geplanten Maßnahmen verstoßen gegen Verfassung und EU-Gesetze. Insbesondere die Tatsache, dass Alternativen zum Generalverdacht gegen alle EU-Bürger existieren, die jedoch nicht genutzt oder auch nur erwogen werden, stößt dem ULD sehr sauer auf:
"Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig, weil sie nicht erforderlich ist. Ein milderes und geeignetes Mittel wäre die gesetzliche Regelung eines so genannten Quick Freeze. Mit einer solchen Regelung können die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt werden, in einem konkreten Verdachtsfall die zeitlich begrenzte Speicherung bestimmter Kommunikationsbeziehungen anzuordnen."
Besonders die Befugnisse, die deutsche und ausländische Geheimdienste erlangen, stellen ebenfalls grobe Verfassungsverstöße dar:
"Die Nachrichtendienste werden ... Verkehrs- und Standortdaten der Betroffenen auch ohne einen konkreten Straftatenverdacht bzw. ohne eine konkrete Gefahrenlage erhalten... Darüber hinaus ist zu erwarten, dass die erlangten Daten Nachrichtendiensten anderer Staaten zur Verfügung gestellt werden. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird die Proliferation derartiger Daten zunehmen. Eine solche Vorrats-Überwachung weiter Kreise der Bevölkerung für nachrichtendienstliche Zwecke nicht hingenommen werden, die Verfassungswidrigkeit einer solchen Maßnahme wäre offensichtlich."
Auch in Österreich mehren sich die Bedenken. Nicht, dass sich an den Plänen der Regierung bislang etwas ändern würde, aber die Einführungsfristen zur VDS könne man aller Wahrscheinlichkeit nicht einhalten. Angesichts von "90 Stellungnahmen mit teils schweren Bedenken sei eine Behandlung der Vorratsdatenspeicherung im Parlament vor der Sommerpause nicht möglich", so das österreichische Verkehrsministerium. Man habe nicht vor, bei der Umsetzung der Richtlinie den "Musterknaben zu spielen", dafür lasse man es auch auf eine Verwarnung durch die EU ankommen.
Die österreichische Haltung ist insofern bemerkenswert, als dass Österreich eines der EU-Länder ist, welchen ohnehin bereits im Vorfeld verlängerte Fristen zur Umsetzung der VDS in nationales Recht eingeräumt wurden. Während planmäßig die Umsetzung zum 15. September 2007 ansteht, hat Österreich Zeit bis zum Frühjahr 2008, um die entsprechenden Gesetze zu erlassen.
Die Fronten verlaufen in Österreich jedoch wie in allen anderen Ländern auch: während sich Bürgerinitiativen und Datenschützer gegen die geplanten Regelungen aussprechen und die Internetwirtschaft gegen die teuren und in ihren Augen sinnlosen Maßnahmen Sturm läuft, drängt Unterhaltungs- und Medienindustrie auf gar noch längere Speicherpflichten und leichteren Datenzugriff auf die ermittelten Daten auch durch private Ermittler.
Womit die VDS das Potential hat, europaweit zu zeigen, nach welchen Kriterien Gesetze gestaltet und umgesetzt werden: zugunsten einer technologie- und fortschrittsfeindlichen Industrie oder entsprechend von Verfassungs- und Bürgerrechten.
News Redaktion am Freitag, 29.06.2007 19:27 Uhr
Schön! Nur wer oder was ist das "USD Schleswig-Holstein"? - GOOGLE findet insoweit nur das gulli:board. Soll eher ULD heißen. USD ist ein Tippfehler Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein https://www.datenschutzzentrum.de/[/url ...
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"Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung durch Umsetzung der EG-Richtlinie (Richtlinie 2006/24/EG) ist verfassungsrechtlich nicht tragbar", fasst das USD Schleswig-Holstein lakonisch zusammen. Schön! Nur wer oder was ist das "USD Schleswig-Holstein"? - GOOGLE findet in ...
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Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.