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Elektronische Schuldnerüberwachung per landesweiter Datenbank geplant

Seit zwei Jahren arbeiten die Justizministerien einen Gesetzesentwurf zur erleichterten Überwachung von Schuldnern (Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung) aus. Das Schuldnerverzeichnis soll elektronisch und landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt werden. Der Inhalt wird über das Internet zugänglich sein, die Datenbanken sollen dabei bundesweit untereinander vernetzt werden. Neben den offiziellen Instanzen sollen auch solche Personen und Firmen Einsicht nehmen dürfen, die lediglich angeben, die Informationen 'zu einem legitimen Zweck' zu benötigen.

Im Schuldnerverzeichnis, welches bislang nur in Papierform existierte, wurden bislang unter anderem folgende Einträge gespeichert: Zwangsvollstreckungen, Haftanordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die eidesstattlichen Versicherung selbst. Die Papierform hat die Möglichkeiten zum Einblick und Missbrauch bislang relativ in Grenzen gehalten, auch wenn Stellen wie die Schufa regelmäßig die Neueintragungen unaufgefordert zugesandt bekommen haben. Aber auch private und bundesweit agierende Inkassounternehmen wie Bürgel, Schimmelpfennig und Creditreform füttern ihre eigenen Datensätze mit diesen Informationen. Bei Bedarf geben sie diese gegen Bezahlung an potentielle Vertragspartner des Schuldners weiter.

Nach dem neuen Gesetzesentwurf der Ministerien soll das Schuldnerverzeichnis elektronisch und landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt werden. Die Datenbanken der Länder sollen dabei untereinander vernetzt werden und über das Internet zugänglich sein. In das Internet-Register soll jeder Einsicht nehmen können, der angibt, diese Information "zu einem legitimen Zweck" zu benötigen. Die genaue Definition dieser Klausel ist bisher nicht bekannt.

Auch die Überwachung in Bezug auf die Vermögensermittlung der Schuldner soll ausgeweitet werden. Schon in der Vergangenheit mussten Schuldner ein genaues Verzeichnis über ihr Vermögen vorlegen und dessen Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt versichern. Eine falsche Versicherung ist strafbar. Anzugeben sind bis dato sämtliches Sachvermögen sowie Forderungen und andere Vermögensrechte. Dem Entwurf zufolge soll es zukünftig möglich sein, über diese Erklärung hinaus von verschiedenen Stellen Auskunft über mögliches Schuldnervermögen einzuholen. So können dann zur Ermittlung von Arbeitseinkommen Erkundigungen bei Sozialleistungsträgern, privaten Versicherungen und Rentenversicherern eingeholt werden. Zur Ermittlung von Konten und Depots des Schuldners durch eine Abfrage des elektronischen Kontenregisters. Zur Ermittlung von Kraftfahrzeugen des Schuldners durch Abfrage des Zentralen Fahrzeugregisters. Auch die Vermögensverzeichnisse sollen in Zukunft elektronisch erfasst und in landesweite Datenbanken eingestellt werden, deren bundesweite Vernetzung ist ebenso geplant. Damit verbunden soll ein Online-Abruf der Vermögensdaten für Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgerichte, Insolvenzgerichte, Registergerichte und Staatsanwaltschaften zur Strafverfolgung ermöglicht werden. Höchst bedenklich ist die Planung, die Führung der zentralen Vermögensdatei auch auf Privatunternehmen zu übertragen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Gesetzesentwurf erarbeitet hat, wird in Kürze ihre Arbeiten abschließen. Im Herbst wird der Entwurf von der Justizministerkonferenz diskutiert, dem wird sich bei Zustimmung das Gesetzgebungsverfahren anschließen. Was der Zugriff aller staatlichen und vor allem privater Stellen auf diese Daten auf elektronischem Weg zur Folge hat, kann man der Phantasie der Leserinnen und Leser überlassen.

Via Daten-Speicherung.de, danke!

News Redaktion am Sonntag, 01.07.2007 08:54 Uhr

tagsTags: gesetzesentwurf gerichtsvollzieher staatsanwaltschaft daten-speicherung schuldnerverzeichnis vollstreckungsgericht insolvenzgerichte registergerichte

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19 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Verbogener am 05.07.2007 10:25:00

    Als ob s wo anders besser sein wird, geh doch mal in die USA :T... Es lebe das Ösiland ;) Aber auch hier geht es bergab :( Cu Verbogener ...

  • ludwighagen am 02.07.2007 18:00:53

    ich verstehe euere argumente nicht. wer schulden macht, der soll sie zurückzahlen. das ist doch nur legitim. von mir aus können alle schuldner, die im verzug sind im internet veröffentlich werden. es ist doch jeder über 18 und sollte wissen was er tut und dann auch zu den folgen stehen. ...

  • titus_shg am 02.07.2007 17:58:12

    Beinahe qalle die das Internet und seine Informationen nutzen, haben das schleichende Gefülhl, dass sie überwacht werden ..... Leider nur die, und das sind leider -in Relation zur Gesamtbevölkerung- nur verschwindend wenige.... :mad: Die breite Masse ...

  • titus_shg am 02.07.2007 17:47:55

    ich verstehe euere argumente nicht. wer schulden macht, der soll sie zurückzahlen. das ist doch nur legitim. von mir aus können alle schuldner, die im verzug sind im internet veröffentlich werden. es ist doch jeder über 18 und sollte wissen was er tut und dann auch zu den fo ...

  • natbornkiller am 02.07.2007 17:42:12

    Beinahe qalle die das Internet und seine Informationen nuzen, haben das schleichende Gefülhl, dass sie überwacht werden und je länger die grosse Koalition am machen ist, desto schlimmer scheint es zu werden, unser Gestapostasi Staat, mit all seinen Lebenslangen eindeutigen Personen nummer, das al ...

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