
Von 2003 bis Ende 2007 war die Lizenzlage zwischen GEMA und BitKom in Bezug auf Ruftonmelodienutzungen, Download und Streaming von Musik geklärt. Offene Tarif- und Abrechnungsfragen sollten 2007 noch geklärt werden, nach erfolglosen Gesprächen beendete die GEMA die Verträge zum 30. Juni 2007.
Heise zitiert Harald Heker, den Vorsitzenden des Vorstands der GEMA:
"Trotz größter Verhandlungsanstrengungen war BITKOM nicht bereit, bei den wirtschaftlich bedeutenden Abonnementmodellen eine angemessene Vergütung für die Urheber zu vereinbaren. Den Mitgliedern der GEMA fehlen somit weiterhin aus der Vergangenheit bis heute Millionenbeträge."
Auf de:bug wird konsequenterweise gefragt, ob davon ausgegangen werden kann,
"...dass - zumindest heute - kein bezahlter Download in Deutschland mehr legal ist?"
Erstaunlicherweise fällt die Vertragskündigung in eine Zeit, in der die GEMA sich an anderer Stelle erstaunlich kompromissbereit zeigt. Fließt entsprechend Geld, können nun Labels und Bands, die bei der GEMA unter Vertrag stehen, selbst Promo-Material online zum Streamen oder gar zum Download anbieten. Einen entsprechenden Rahmenvertrag hat Open Music Source mit der GEMA abgeschlossen. Kostenfrei dürfen jedoch nur maximal 45 Sekunden eines Tracks verwendet werden, längere Veröffentlichungen kosten Geld, das an die GEMA geht.
OMS sieht das neue Angebot als Möglichkeit für Künstler und Labels, Ausschüttungen der GEMA bei offiziellen Releases zu kalkulieren. Bisher ist das Angebot auf OMS vor allem - wie gewohnt bei relativ innovativen Modellen - auf Independent-Musik spezialisiert.
Neben OMS hat sich die GEMA darüber hinaus auch mit YouTube geeinigt. YouTube verhandle nur noch mit dem Musikverleger-Verband, um die Rechte an der Hintergrundmusik einiger Videoclips zu klären, so das Googlewatchblog. YouTube zahlt zunächst eine Pauschale, wenn mehr Informationen über die Beliebtheit einzelner Videos und Künstler bekannt sind, soll die Abgabe über die Aufrufzahlen der Clips berechnet werden. Ob Musikvideos unter diesen Bedingungen kostenfrei für den User bleiben, scheint noch nicht endgültig geklärt.
News Redaktion am Montag, 02.07.2007 18:01 Uhr
Grummel... dann hab ich ja doch keine Ruhe :( Ich guck zwar nicht oft VIVA/MTV aber für SouthPark und so isses ganz nett.... Und das ganze Gedudel in der Werbung nervt schon tierisch.. Naja, danke für die Auskunft. Wir werden dann wohl scheinbar weiterhin damit leben müssen ;) ...
Ah, also zB Jamba hat den Vertrag mit Bitkom. Wo die ihre Rechte herbokommen, soll nicht das Problem von Jamba sein, oder was? Also sowas wäre ja mal absoluter Schwachsinn :dozey: Nun ja ganz vereinfacht gesagt ist es so.... Natürlich wird Bitcom sich auch für solche Fä ...
Ah, also zB Jamba hat den Vertrag mit Bitkom. Wo die ihre Rechte herbokommen, soll nicht das Problem von Jamba sein, oder was? Also sowas wäre ja mal absoluter Schwachsinn :dozey: ...
@Spawn Da bedeutet das alles so weitergeht wie bisher... Auser das Bitcom und die GEMA sich bis zum BGH bekriegen werden falls nicht einer nachgibt. Die fehlende erlaubniss der GEMA ist Bitcoms und nicht Jambas Problem. Das ist wie bei Stalkern.. Die Stalken sogar dann weiter wenn sie dafür sc ...
na dann werd ich heute mal die werbung auf viva nachverfolgen ob da denn wirklich was dran ist. keine realtone und realvideotones mehr, zumindest keine charts hits und so. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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