
Nach einem anonymen Hinweis, dass gegen ihn eine Maßnahme zur Überwachung seiner Telekommunikation laufe und er in "bestimmten Datenbanken" erfasst worden sei, versuchte der Admin des TOR-Nodes "Knuffel", Torsten N., bei den zuständigen Stellen Aufschluss zu erhalten, ob und welche Ermittlungsmaßnahmen gegen ihn laufen. Weder das Auskunftsersuchen nach § 495 StPO noch eine Anfrage beim Bundesdatenschutzbeauftragten lieferte Auskünfte.
Keine Auskunft ist jedoch auch eine: Wie Kai Raven anführt, deutet die Verweigerung der Informationen darauf hin, dass tatsächlich Maßnahmen gegen den TOR-Betreiber eingeleitet wurden:
"§ 19 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes lautet:
(6) Wird dem Betroffenen keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten an den Betroffenen darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der verantwortlichen Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt."
Raven folgert, dass die Vermutung, es werde ermittelt, somit aller Wahrscheinlichkeit nach zutrifft. Ein Ermittlungsverfahren wäre denkbar beispielsweise anlässlich des Verdachts einer Straftat, die "die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet". Torsten N. publizierte Anleitungen zur Anonymisierung auf anon-web.de, betreibt den Tor-Node "Knuffel" und den Mixmaster-Remailer "awxcnx".
Ihm bleibt jetzt nur noch übrig, einen Anwalt zu beauftragen und für Gegenöffentlichkeit zu sorgen.
Wohin die Reise mit den Schäubleschen Plänen von "Gefährdern" und der erweiterten Handlungsmöglichkeiten des Staates gegen mutmaßliche solche geht, läßt sich bestens beobachten. Staatlich unregulierte Anonymisierung und Verschlüsselung wird bekämpft, gegen Anbieter dieser (immer notwendigeren) Dienste wird ermittelt. Wer und in welchem Umfang Ermittlungsdaten befasst, Kommunikation abgehört und gespeichert, persönliche Daten in den Datenbanken archiviert hat, ist nicht herauszufinden, weder auf Nachfrage noch nach Anrufung von Datenschutzbeauftragten. Auf TOR-Nodebetreiber muss sich das nicht einmal beschränken, denn wie Kai Raven anführt:
"Würden zum Beispiel Pläne zur Arrestierung und Isolierung von "Gefährdern der nationalen Sicherheit" und "Terrorverdächtigen" von IT- und Telekommunikationsmitteln in die Tat umgesetzt und ihre Anwendung auf Personen ausgedehnt, die nichts mit Terrorismus in irgendeiner Form zu tun haben, würde das für viele auch einem faktischen Berufsverbot gleichkommen. Von allen anderen Beschädigungen der Grundrechte und -freiheiten mal ganz abgesehen."
Auch in anderen Kontexten kann der "Gefährder" herangezogen werden, will man gegen unliebsame Bürger ermitteln. Der Begriff ist in seiner rechtlichen Anwendung nämlich mitnichten auf die Bereiche Terror und innere Sicherheit begrenzt, zusätzlich kann sein Anwendungsbereich selbstverständlich auch per Gesetzesänderung weiter aufgebohrt werden. RA Melchior schaute sich die gängigen Definitionen näher an und zitiert folgendes Statement:
Antwort des Staatssekretärs Dr. August Hanning vom 21. November 2006: Es wurde nachfolgende Definition abgestimmt: "Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird."
Der Kommentar Melchiors:
"Sieht man sich einmal den umfangreichen Katalog der in § 100a StPO genannten Straftatbestände an, verknüpft diesen noch mit dem Wörtchen "insbesondere"; - was bedeutet, dass auch noch andere Straftaten in Betracht kommen, bleibt nicht mehr viel an nennenswerten Straftaten, deren Verdacht einen nicht in den Kreis der „Gefährder" bringen könnte (die "politische Motivation" wird sich bei Bedarf schon konstruieren lassen). Da könnte die Zahl von per 18.12.2006 offiziell 75 bekannten "Gefährdern" (davon 72 aus dem Bereich der politisch motivierten Ausländerkriminalität) wohl sehr bald sehr schnell ansteigen, denn die lächerliche Zahl von restlichen nur drei "Gefährdern" im Bereich der politisch motivierten Kriminalität wird der OSM [OberSchnüffelMinister, Anm. K.] wohl kaum ernsthaft gemeint haben."
Aber in Wirklichkeit werden die Ermittler und Geheimdienste nur "mit Augenmaß" bei konkreten Terrorgefahren derart massiv in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Ebenso sicher wie dass die Mautdaten nur zur Abrechnung verwendet werden, die elektronische Gesundheitskarte nur der Verwaltung der Patienten durch die Kassen dient, die Bundeswehr nicht im Innern und schon gar nicht gegen Demonstranten eingesetzt wird und so weiter und so weiter. Nur paranoide Zeitgenossen würden da misstrauisch - vor allem, wenn man bedenkt, dass unser aller Leben von Terroristen bedroht ist.
News Redaktion am Dienstag, 10.07.2007 11:29 Uhr
Ja, nur wen soll man am besten schon noch wählen? Die Piratenpartei :) Es hat sich übrigens ein bestätigter Fall einer LKA-Anzeige gegen einen TOR-Betreiber eingefunden. Hier ist aber die Begründung seitens des LKA für die Untersuchung noch nicht bekannt (ob es mit T ...
Ja, nur wen soll man am besten schon noch wählen? ...
Warum wählen wir eigentlich noch? :rolleyes: wir wählen jetzt bzw. wir MÜSSEN jetzt wählen um das schlimmste zu verhindern. zeigt der CDU den stinkefinger und wählt was gescheites!:dozey: ...
Mal ganz ehrlich: wie lang lassen wir uns das noch gefallen? wie lang dauerts bis jemand unserer wehrt-euch-paragrafen im grundgesetz ernstnimmt und uns von dieser diktatur befreit? Eine gute Frage die ich mir auch schon andauernt stelle. Anders geht es anscheinend wirkli ...
Moin, noch gibt es die Alternative sich wieder zu befaffnen !! Früher oder Später wird es wiede den Freiheitskampf geben !! Lass euch nicht unterkriegen,und da ist jedes Mittelö recht. P.s man kann diese auch Bechatten,Abhören,und zur Not auch Mundtot machen !! P.s Übrwachungskameras kann ma ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
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