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AK Vorrat: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Neue Argumente gegen die Kompletterfassung aller Verbindungsdaten von Internet- und Telefonkommunikation sammelten der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, das Netzwerk Neue Medien und die Neue Richtervereinigung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei unsinnig, die Gesetze würden aller Wahrscheinlichkeit nach sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof sowie dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben.

In einer 44-seitigen Analyse wird Sinn und Nutzen der geplanten VDS grundsätzlkich in Frage gestellt. Notwendig sei die zusätzkliche Datensammlung nicht, da Strafverfolgern Kommunikationsdaten nur selten fehlen würden:

"Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote 'von derzeit 55% im besten Fall auf 55,006% erhöhen' könne. Eine Vorratsdatenspeicherung hätte in Irland und anderen Staaten keinen ersichtlichen Einfluss auf die Kriminalitätsrate gehabt. 'Somit ist nicht erkennbar, dass eine Vorratsdatenspeicherung die Sicherheit der Bevölkerung stärkt',"

Für millionenschwere technische Überwachungsmaßnahmen, die letztendlich Provider und Staat - zu deutsch: Kunden und Steuerzahler - aufbringen müsse, habe man also 0,006% Aufklärungszuwachs erkauft - eine unsinnige Maßnahme, die zudem gegen Grundrechte verstoße. Abgesehen von den tatsächlichen Grundrechtseinschnitten befürchten die Kritiker auch eine zunehmend angepasste Gesellschaft, die aus Angst vor Überwachung demokratische Rechte nicht mehr wahrnimmt.

"Müsse jeder die Aufzeichnung großer Teile seines Kommunikations-, Bewegungs- und Internetnutzungsverhaltens bedenken, seien 'Kommunikationsstörungen und Verhaltensanpassungen' zu erwarten. Deshalb schade die Massendatenspeicherung der 'freiheitlichen Gesellschaft insgesamt',"

so die Stellungnahme der Organisationen gegenüber den zuständigen Ausschüssen des Bundestags. Gefordert wird zumindest eine Aussetzung des Vorhabens, bis der Europäische Gerichtshof über eine anhängige Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie entschieden hat.

News Redaktion am Montag, 16.07.2007 11:04 Uhr

tagsTags: richtlinie ak vorratsdatenspeicherung europäische union vorratsdatenspeicherung bürgerrechte überwachung verbindungsdaten verfassung

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • quasimodo2000 am 16.07.2007 13:57:29

    http://en.wikipedia.org/wiki/Janelly_Fourtou ...

  • titus_shg am 16.07.2007 13:12:15

    Ich glaube da etwas anderes: Die Regierung weiß von der Sinnlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Wie kommst Du darauf? Dann würde aus Regierungskreisen doch bestimmt viel mehr Kritisches dazu verlauten. Aber die rechtfertigen das doch alles noch in ihren Sonntagsreden, ...

  • USAIntern am 16.07.2007 12:58:46

    Ich glaube da etwas anderes: Die Regierung weiß von der Sinnlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Allerdings wenn sie sie nicht beschließen würde käme wohl eine Klage von der EU. Also beschließen wir das Gesetz in der Hoffnung das Bundesverfassungsgericht kippt es. Dann kann di ...

  • Triple-A am 16.07.2007 12:50:05

    Ich glaube da etwas anderes: Die Regierung weiß von der Sinnlosigkeit der Vorratsdatenspeicherung. Allerdings wenn sie sie nicht beschließen würde käme wohl eine Klage von der EU. Also beschließen wir das Gesetz in der Hoffnung das Bundesverfassungsgericht kippt es. Dann kann die Regierung sage ...

  • titus_shg am 16.07.2007 12:36:16

    Zudem nehme ich mal ganz stark an, daß es den Regierenden garnicht mal so unrecht wäre, wenn die Bevölkerung ihre dekokratischen Rechte weniger wahrnimmt, sich also mehr "anpasst" und weniger "aufmuckt" (zumindest die, die was "zu verlieren" haben), weil man weiss, daß alles aufgezeichnet, über ...

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