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AG Offenburg und die Adressdaten von Filesharern: Nachträge zum Urteil

Wegen offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit untersagte das Amtsgericht Offenburg die Rückverfolgung der IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers. Die entsprechende Anfrage der Staatsanwaltschaft beim Provider sei unzulässig, da der Tausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei, so das Gericht. 2007 hat die Industrie 25.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsennutzer erstattet. Bessere Karten für die Tauscher oder ein Fall für die Revision?

Das Offenburger Gericht hat darüber hinaus entschieden, dass es sich bei den geforderten Adressdaten um Verbindungsdaten handelt, die nur über einen richterlichen Beschluss gem. § 100g StPO verlangt werden dürfen. Bislang hatten zahlreiche Provider die Daten unmittelbar auf Anfrage der Staatsanwaltschaften herausgegeben.

Ganz unrecht dürfte die aktuelle Entscheidung den deutschen Ermittlungsbehörden nicht sein. Sie ächzen schon lange unter der Flut von tausenden Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen. "Aktuell werden rund 95 Prozent aller Strafverfahren gegen die Filesharer eingestellt", berichtet Rechtsanwalt Christian Solmecke aus der täglichen Praxis.

"Ohnehin hat die Musikindustrie derzeit schon Probleme, die Adressen der Filesharer herauszufinden", so Solmecke weiter. "Seit einem Beschluss des Landgerichts Darmstadt speichern viele Provider die Verbindungsdaten ihrer Flatrate-Kunden nicht mehr." Solmecke vertritt eine Vielzahl von Eltern und Jugendlichen als Verteidiger gegen die Musikindustrie.

Mit dem Beschluss aus Offenburg häufen sich nun die Entscheidungen zugunsten von Filesharern. Jüngst hatte das LG Mannheim entschieden, dass Eltern nicht für die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder haften. Und das Amtsgericht Mannheim stellte fest, dass bei Massenabmahnungen nicht massenweise Rechtsanwaltsgebühren verlangt werden können.

Aufatmen bei Filesharern? Angezeigt sei das nicht, so zumindest die Meinung des szenebekannten Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth. Die Entscheidung stehe in Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung und werde damit höchstwahrscheinlich in der nächsten Instanz wieder kassiert. Andererseits: die Entscheidungen, auf die sich Gravenreuth bezieht, fielen zu einer Zeit, als noch keine Staatsanwaltschaften mit tausenden von Klagen geflutet wurden.

News Redaktion am Montag, 30.07.2007 10:52 Uhr

tagsTags: filesharing p2p log klage ip ifpi solmecke abmahnung offenburg verbindungsdaten

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40 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • malo-residente am 11.08.2007 21:05:51

    Naja, in Paraguay läuft viel vom Internet über WLAN (WinMax). Alle kleineren Provider machen keinerlei Verträge, man geht hin (oder schickt halt wen) und bezahlt den Monat im Voraus und hat Internet oder man bezahlt nicht und hat keins. Bei den grösseren Providern = Mobilfunkbetreibern muss man ...

  • Lord0fDarkness am 11.08.2007 19:54:15

    da ich beim Provider werder Ausweis noch irgendwelche Daten hinterlassen musste. Bei welchem Provider musst Du keine Daten angeben? Hört sich leider zu schön an, um wahr zu sein. Mhhh, gulli und Porno? Du meinst so seltsame Sachen wie dass "ww w.se ...

  • rumpelstiel am 10.08.2007 20:29:34

    ... Ein und derselbe, da er aber offensichtlich laut diesem Beitrag in der Beziehung mit Dolzer, somit wohl auch mit dem anschließendem Kumpels Grafenreuth und ...

  • malo-residente am 10.08.2007 18:04:47

    Stimmt - die waren ja bekannt. Es ging um die IP´s dieser HEISE-User worüber letztlich auch die realen Personen mit Name und Anschrift ermittelt wurden. Hmm, würde mich mal interessieren, was ein Anwalt mit meiner IP anfangen könnte. Damit kommt er maximal zu meinem P ...

  • Lord0fDarkness am 10.08.2007 14:08:11

    Weil man sich deutlich von ihm unterscheiden will - sprich sich nicht auf eine Stufe mit ihm stelltAb sofort sage auch ich "Sie" zu ihm, denn auf eine Stufe stellen? Neeeeeeeeeeeeeeeiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnnnnnnn! ...

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