
In einem Chat wurde eine Amokdrohung ausgesprochen. Die Polizei ermittelte den Anschlussinhaber und stürmte seine Wohnung. Nur offenbar war dieser gänzlich unschuldig, lediglich sein WLAN war ungeschützt. Ein Nachbar nutzte diesen Access-Point, um die Drohung im Chat auszusprechen. Allerdings ist nun ein Streit um Schadensersatz für die Aktion ausgebrochen. Die Polizei sieht sich nicht in der Pflicht, für die irrtümliche Aktion einen Schadenersatz zu leisten.
Offenbar wurde bei dem Einsatz die Wohnungstür des Betroffenen in Mitleidenschaft gezogen. Von dem Schock, plötzlich ein Sondereinsatzkommando in der Wohnung zu haben, ganz zu schweigen. Jedoch teilte das zuständige Polizeipräsidium mit, dass kein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. "Durch den Betrieb einer ungesicherten W-Lan-Verbindung hat der Betroffene einen Schadensersatzanspruch verwirkt. (...) Das Verhalten des 38-Jährigen ist vergleichbar mit dem eines Mannes, der in den Urlaub fährt, Fenster und Türen seines Hauses geöffnet lässt und sich dann wundert, dass in seinem Haus Straftaten begangen wurden", so die Begründung. Die Schadensersatzforderungen des Betroffenen sollten jedoch auch nicht unerheblich sein. Unabhängig von einer Rechtspflicht hätte die Polizei einen "über die materiellen Schäden hinausgehenden, angemessen Betrag" angeboten.
Den Urheber der Amokdrohung haben sie übrigens auch ermittelt. Ernst gemeint war die Drohung zum Amoklauf aber nicht. (020200) (via Allgemeine Zeitung, thx!)
News Redaktion am Samstag, 25.07.2009 22:12 Uhr
Also ich möchte nicht in so einen Verdacht geraten und Ziel der Polizei werden. Aber seit Donnerstag Abend frage ich mich was nun besser ist. ...
Die Frage ist, wie sie den Absender der Nachricht, also den heimlichen WLAN Nutzer ausfindig machen konnten. Bestimmt hat das HIRN einen richtig eindeutigen Rechnernamen vergeben, welcher mit samt der richtigen MAC Adresse im Nachbars Router aufzufinden war. Merke: Rechnernamen sollen ...
Die Frage ist, wie sie den Absender der Nachricht, also den heimlichen WLAN Nutzer ausfindig machen konnten. Bestimmt hat das HIRN einen richtig eindeutigen Rechnernamen vergeben, welcher mit samt der richtigen MAC Adresse im Nachbars Router aufzufinden war. Merke: Rechnernamen sollen nie eindeutig ...
vielleicht trägt die SEK-Truppe ja den Spitznamen "Obelix". Zumindest wäre dann erklärlich warum sie erst die Tür eintreten und dann anklopfen. ...
Verschlüsseltes W-LAN ist u.U. ein Freundschaftsdienst, den ich meinen Nachbarn anbieten will oder jemandem, der vor meinem Haus auf einer Bank sitzt mit einem Laptop. Der Trend zur Sichtweise, dass unverschlüsselte W-LANs schlecht sind, zweigt, dass wir eine Mißtrauensgesellschaf ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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