
Die zuständige Richterin Yekaterina Sharapova konnte keine zwingenden Beweise dafür finden, dass der Betrieb dieses Onlineshops die Rechte westlicher Plattenfirmen verletzen würde. Kvasov verteidigte sein Unternehmen wie üblich damit, sie hätten getreu dem geltenden Recht ihre Lizenzgebühren an die russische Verwertergesellschaft ROMS abgeführt. Die Richterin sah es als bewiesen an, dass die Firma tatsächlich Zahlungen an ROMS geleistet hat - und wies die Klage der IFPI dementsprechend ab.
"Wir sind bezüglich des Gerichtsurteils enttäuscht und werden in Berufung gehen", sagte der Regionalleiter der IFPI Igor Pozhitkov den anwesenden Reportern. Ob AllOfMP3 selbst wieder online geht, beziehungsweise von den abgeführten Geldern tatsächlich auch nur ein Brotkrumen bei den westlichen Musikern angekommen ist, steht natürlich zur Debatte. Allerdings bestärkt dieses Urteil zweifelsfrei den Betrieb des Nachfolgeportals mp3sparks.com, welches in der Zwischenzeit von MediaServices aus dem Boden gestampft wurde. Bis Ende 2007 dürfte die russische Regierung ihre schärferen, WTO-konformen Gesetze installiert haben. Spätestens dann geht der juristische Kampf zwischen dem Weltverband der Phonoindustrie und Kvasov in die nächste Runde.
News Redaktion am Donnerstag, 16.08.2007 06:34 Uhr
es ist erstaunlich wie viele immer noch nicht verstanden worum es geht . dies dürfte wohl daran liegen das über diesen fall aus absicht völlig falsch berichtet wurde und das wohl mit absicht . die gründe dürften jeden bekannt sein . was KWAS sagt trifft genau den kern . es geht nicht um Allofm ...
gibt es irgendeinen grund warum ihr klatscht und jubelt? wenn allofmp3 beschissen hat, ist das nichts positives:dozey: überlegt doch einmal, was ihr da unterstützen wollt is doch klar, dass sich so viele freuen.. schließlich halten viele die musikindustrie für betrüge ...
@Wandang, so siehts aus und ist richtig entschieden worden. Allofmp3.com hat nichts falsch gemacht. Sie haben genau nach russischem Recht gehandelt und auch nach russischem Recht keinerlei illegale Aktivitäten begangen. Deshalb ist dieser Fall ebenfalls nach russischen Recht sinnlos, d ...
@Wandang, so siehts aus und ist richtig entschieden worden. Allofmp3.com hat nichts falsch gemacht. Sie haben genau nach russischem Recht gehandelt und auch nach russischem Recht keinerlei illegale Aktivitäten begangen. Deshalb ist dieser Fall ebenfalls nach russischen Recht sinnlos, die Richterin ...
gibt es irgendeinen grund warum ihr klatscht und jubelt? Der Feind meines Feindes ist mein Verbündeter :D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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