
Ein GEZ-Brief ist nämlich kein GEZ-Brief, sondern ein "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird", die "GEZ-Anmeldung" mutiert nach Willen der GEZ zur "gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte" und "PC-Rundfunkgebühren" zum Begriffsmonster "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte".
Jede erneute Verwendung der Begriffe - eine komplette Liste hat akademie.de veröffentlicht - soll nach Willen der GEZ mit 5.100 Euro Strafe belegt werden. Akademie.de hat sich nun zur "GEZ-freien Zone" erklärt. Auf der Seite wurden Tipps und Musterbriefe veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Diese Inhalte wurden nach der Abmahnung aus dem Netz genommen.
Sollte akademie.de den Forderungen nicht nachkommen, droht die GEZ, sie werde Unterlassungsansprüche "gerichtlich geltend machen, wodurch erhebliche Kosten entstehen werden." akademie.de befürchtet weitere Abmahnungen, da die von der GEZ als "falsch" bezeichneten Begriffe tausendfach im deutschsprachigen Netz zu finden sind und überwiegend umgangssprachliche Bedeutung haben.
Ironischerweise wird die Webseite der GEZ zum Suchbegriff "GEZ-Gebühren" auf Platz eins bei Google gerankt. Und will man sich per PDF-Vordruck anmelden, ist die Rede zwar nicht von einem "GEZ-Anschreiben", sondern nur von einem "GEZ-Schreiben". Was so ein einfaches "An-" aus einem Begriff machen kann?
(via)
News Redaktion am Donnerstag, 23.08.2007 13:21 Uhr
Angeblich soll von einigen Forderungen der GEZ von der GEZ selbst wieder Abstand genommen wurden sein. Weiss da jmd. mehr? Die GEZ hat wohl eingesehen, dass sie sich damit nur selbst ihren Ruf schadet. Und wie ja schon [URL="http://board.gulli.com/thread/845621-gez-mahnt-ab-akademiede-darf-nicht-me ...
Die dürfte doch eigentlich klar sein, wenn man bedenkt, das er sogar die Verwendung von Anführungszeichen ("") in seiner Berufsbezeichnung abmahnt und auch dagegen klagt. :rolleyes: Manche haben offensichtlic ...
Cheffe, sorry, aber es heißt Schmähkritik - mit "h". ;) Was das mit der Schmähkritik angeht, das könnte ich in dem Fall nur sehr ansatzweise nachvollziehen. "Wegelagerei-Gebühr" und "Gebührenhäscher" fällt aus meiner Sicht noch unter ...
GEZ-Gebühren: Da die GEZ keine eigenen Gebühren erhebt, sondern vielmehr Inkassostelle der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ist, ist dieser Begriff nicht nur obj. falsch, es wird vielmehr der GEZ die rechtswidrige Erhebung von (eigenen) Gebühren unterstellt. Nu ...
Das der Verein noch nicht von der EU auseinander genommen wurde ist echt ein Wunder. Wegen was? Allenfalls weil die Rundfunkanstalten ihr Gebühreninkasso nicht öffentlich ausschreiben. Das wäre der einzige EU-rechtliche Ansatzpunkt, der mir so einfällt. Ich frag m ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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