
Der mittlerweile seit November 2007 andauernde Rechtstreit zwischen einer gekränkten Deutschlehrerin und dem Portal "Spickmich.de" scheint kein Ende zu finden. Durch verschiedenste Instanzen ist die Lehrkraft bereits gegangen (gulli:news berichtete). Ein Ergebnis in ihrem Interesse konnte ihr jedoch kein Gericht zusprechen. Der reguläre Rechtsweg ist nunmehr erschöpft. Es bleibt nur noch das Bundesverfassungsgericht.
Der ursprüngliche Anlass für die Klage war es, dass "Spickmich.de" den Namen der Lehrerin ohne ihre Zustimmung verwendet. Obendrein fühlte sie sich in ihrer Privatsphäre verletzt und wirft den Betreibern vor, die Lehrer-Daten unrechtmäßig zu nutzen. Immerhin können dort die Lehrer von den Mitgliedern bewertet werden. Offenbar war ihr die verpasste Note 4,3 im Fach Deutsch nicht gut genug und zugleich ein Grund vor Gericht zu ziehen.
Daraufhin wurde versucht, den Namen auf gerichtlichem Weg löschen zu lassen. Sowohl die Verfahren am Landgericht Köln als auch am Oberlandesgericht Köln scheiterten. Mit entsprechender Unterstützung von ihrem Anwalt wird die Deutschlehrerin nun vor das Bundesverfassungsgericht schreiten. Dort will man das Hauptaugenmerk auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung legen und als Sieger aus dem Rechtsstreit hervorgehen. Ob das Bundesverfassungsgericht auch zu der Erkenntnis kommen wird, dass es sich bei den Abstimmungen auf dem Lehrerbewertungsportal um freie Meinungsäußerung handelt und somit rechtlich legitim sind, wird sich schon bald entscheiden. (gS-)
(via Zeit, thx!)
News Redaktion am Sonntag, 26.07.2009 15:09 Uhr
ich finde der vergleich mit dem arbeitgeber ist nicht ganz passend. meiner meinung nach geht es bei spickmich.de nicht nur darum lehrer zu bewerten, sondern lehrer auch dazu zu bringen vielleicht etwas mehr zu tun als blätter kopieren. mein zukünftiger schwiegervater sowie meine zukünftige schwà ...
Es geht nicht darum Produkte zu bewerten sondern eine individuelle und einzelne Person. Was für mich ein gänzlich anderer Zusammenhang ist. Es werden ja auch keine Arbeitszeugnisse von den Firmen veröffentlicht?! Auch wenn "nur" der eigenen Betrieb die Zeugnisse einsehen könnte. ...
das größte problem ist, wie kann ein schüler sonst einen lehrer bewerten ohne gleich unverhältnismäßige konsequenzen fürchten zu müssen? in der schule gibt es keine möglichkeit einer anonymen bewertung, welche auch ersnt genommen wird. und die lehrer die in der regel schlecht bewertet werd ...
Die Lehrerin hat einen Ruf zu erfüllen und wird von der Seite gemobbt, ob sie jetzt gut oder schlecht ist (und wer bestimmt das, die scheiß-Braten, die die Seite mit sardonisch-bösen Absichten besuchen?),... der Kram muss ihr schon mächtig auf den Arsch gehen wenn sie vor Gericht zieht. Bin da a ...
Ich fände das System in Ordnung wenn man dabei seinen Namen und seine Durchschnittsnote preisgeben müsste. Aber anonym Lehrer bewerten finde ich auch relativ feige, wobei ich die rechtlichen Schritte dagegen schon sehr peinlich finde :D ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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