
Im Jahr 2003 wurde mittels Mitschnitt der IP-Adresse zwecks Durchführung der entsprechenden Strafverfolgung in nur 3.170 Fällen die Identität von Surfern bei der Deutschen Telekom erfragt. Im Jahr 2004 waren es immerhin 6.294. 2005 verzehnfachte sich die Anzahl der Anfragen - satte 75.453 mal erkundigte man sich über die Anschrift von Datenreisenden beim größten deutschen Internetanbieter. Nachdem diesbezüglich letztes Jahr über neunzigtausend Erkundigungen eingingen, erwartet man für 2007 sogar über 200.000 (!!!)
Bei fast 80% der Ermittlungen handelte es sich um die Aufklärung von Betrugsdelikten, die unter Anwendung des Internets durchgeführt worden sind. Nur rund 8,8% aller Anfragen ergingen wegen dem Verdacht auf Verstößen gegen das Urheberrecht. 4,8 Prozent wegen Verdachts auf Verbreitung von Materialien mit kinderpornographischen Inhalten.
Dorothee Schrief und Dr. Bernd Köbele von der Deutschen Telekom Gruppe präsentierten die Statistik am Montag bei der Sommerakademie 2007, die vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ins Leben gerufen wurde. Die beiden Referenten stellten infrage, inwieweit Wirtschaftsunternehmen bereits zum verlängerten Arm von Sicherheitsbehörden geworden sind.
News Redaktion am Donnerstag, 30.08.2007 09:01 Uhr
Daran muss es liegen... ...
Und wieviel von den angefragten Addressen 'ham 'se rausgegeben? ...
Weil so gut wie niemand mehr davon ausgeht, dass sich staatliche Stellen (gegenwärtige oder ehemalige) an Gesetze halten ? ...
Jetzt frage ich mich, warum es keine Sau interessiert, dass sie das eigentlich garnicht speichern dürfen. ...
rund 8,8% aller Anfragen ergingen wegen dem Verdacht auf Verstößen gegen das Urheberrecht. 4,8 Prozent wegen Verdachts auf Verbreitung von Materialien mit kinderpornographischen Inhalten. Da sieht mans mal wieder: Einen Kinderporno zu kopieren und zu verbreiten ist nur halb s ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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