
Über ein Jahr ist es nun her, dass Umweltminister Gabriel Marcel Bartels vom Blog "Mein-Parteibuch" abmahnen ließ: ein Unbekannter hatte im Gefolge des Rotlichtskandals um VW und Peter Hartz ein Bild des Ministers mit der Unterschrift "Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz" ins Parteibuch-Wiki gestellt. Wenig Sinn für Satire hatte der Minister, der die Entfernung des Bilds durchsetzen konnte, die Abmahnkosten jedoch nicht vom Abgemahnten erstattet bekam.
Vor dem Amtsgericht Hamburg versuchte Gabriel anschließend, die Abmahngebühren einzuklagen. Und verlor - nur um Berufung gegen das ergangene Urteil einzulegen.
Diese Berufung wurde nun jedoch zurückgezogen, wodurch das letzte Urteil des AG Hamburg rechtskräftig ist. Ein später Lerneffekt, aber immerhin, ein Lerneffekt. Die Urteilsbegründung des AG Hamburg ist dabei erfreulich deutlich und legt die Grenzen der Satire weit aus.
Ein Sieg für die Kunst- und Meinungsfreiheit - aber immer noch keine Klärung für Foren- oder Wiki-Haftung. Denn eingestellt wurde das Bild nicht vom Betreiber der Seite, der dadurch direkt haftbar wäre, sondern von einem Unbekannten. Eine Kenntnis Bartels' vor der Abmahnung kann nicht vorausgesetzt werden. Ob dadurch ohnehin eine Löschungsaufforderung vor der Abmahnung hätte erfolgen müssen - diese Frage hat das Gericht nicht beantwortet.
News Redaktion am Dienstag, 04.09.2007 11:05 Uhr
Dennoch macht es deutlich, dass es so lange keine Rechtssicherheit gibt, bis das Bundesverfassungsgericht / Bundesgerichtshof geurteilt hat, weil jeder Richter das Gesetz so auslegen kann, wie es ihm passt. Da stimmen Sie mir doch zu? ...
*wir* mussten gar nix. Es ging um mein-parteibuch.de. Ich schrieb ja auch nicht mussten sondern müssten. Die Frage ist also, ob das Urteil jetzt nur finanzielle Auswirkungen für Marcel hat, oder ob es bedeutet, dass das Bild "erlaubt" ist und ich ...
*wir* mussten gar nix. Es ging um mein-parteibuch.de. ...
P.S.: Ich lese gerade, daß Alex wieder bei Ihnen "weilt". Freut mich zu höhren. Seine Freundin auch? Wie hieß sie doch gleich... Tan... ach egal. Was bedeutet das Urteil denn jetzt? Dürfte ich das Bild jetzt hier posten? Oder müsstet ihr (fliks) einfach nur die Abmahnkosten nich ...
Wenn das alles immer so einfach wäre, dann können Sie mir sicher beantworten ob ein "Grau" ein "dunkles Weiß" oder ein "helles Schwarz" ist? Ist "ABC" mit "ABD" klanglich und/oder schriftbildlich verwechselnbar oder nicht und warum ist es so? Gesetze können nicht alle ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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