
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat gestern den in der IT-Branche umstrittenen Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gravenreuth hatte die taz im Mai 2006 abgemahnt, weil er ungewollt eine E-Mail erhielt. In der E-Mail wurde er dazu aufgefordert, eine Bestätigungs-E-Mail an die Redaktion zurückzuschicken, um den Newsletter der Zeitung zu abonnieren. Von Seiten der Tageszeitung hält man das "double-opt-in"-Verfahren für zulässig. Hierbei wird dem Besteller eines Newsletters eine Bestätigungs-E-Mail zugeschickt. Den entsprechenden Newsletter erhält der Empfänger nur in dem Fall, wenn er dies explizit bestätigt. Das Verfahren soll die angeschriebenen Personen vor unnötigem Spam und Missbrauch Dritter schützen. Das Verfahren wird unter anderen auch von gemeinnützigen Vereinen, Behörden, Ministerien und Gerichten angewendet.
Das Landgericht Berlin erwirkte auf Antrag Gravenreuths eine einstweilige Verfügung gegen die taz. Am 30. Juni 2006 zahlte man eigenen Angaben nach den zu erstattenden Betrag in Höhe von 663,71 Euro. Trotzdem versuchte Herr Gravenreuth am 13. Juli 2006 die Domain der taz (www.taz.de) zu pfänden, da die taz weitere offene Rechnungen aus vorangegangenen Kostennoten nicht beglichen habe.
Die taz hatte gegen die Pfändung geklagt, weil man eine betrügerische Absicht dahinter vermutete. Auf Nachfrage von Benutzern des Gulli-Boards gab der Rechtsanwalt aus München bekannt:
"Die haben vor einiger Zeit gezahlt und die Domain wieder bekommen; Hauptsacheklage ist anhängig. Die wollen es wissen, die haben Frist zur Hauptsacheklageerhebung setzten lassen - wie einst die SPD."
Die taz erstattete Strafanzeige wegen versuchten Betruges. Herr Gravenreuth hatte dem Vollstreckungsgericht mitgeteilt, dass die Summe aus dem Kostenfeststellungsbeschluß noch nicht beglichen wurde. Bei einer Durchsuchung der Kanzlei konnte zwar der Beleg eines Zahlungseingang gefunden werden, diesen hatte Gravenreuth jedoch auf eine andere Forderung verbucht. Tatsächlich war es nicht unbedingt einfach zu ermitteln, worauf sich die Zahlung bezog: bezeichnet wurde sie mit "RNR.15O436/0623.05.2006". Gravenreuth:
"Das Gericht war ernsthaft der Ansicht, das ich WUSSTE dass o.g. Formulierung sich wie folgt auflöst:
RNR = Kostenfestsetzungsbeschlus
15O436/06 = 15 O 436/06 = Gerichtsaktenzeichen
23.05.2006 = Datum des KfB."
Trotz dieser Unklarheiten hielt das Gericht eine Geldstrafe wegen einer früheren Verurteilung aus dem Jahr 2000 wegen Urkundenfälschung in 60 Fällen nicht mehr für ausreichend. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Richterin Nissing im Originalton:
"(...) Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden."
Während erwartungsgemäß die Freude in den einschlägigen Foren groß ist, überwiegt in den juristischen Kreisen die Skepsis. So auf dem Lawblog:
"Ich glaube nicht, dass das Urteil des AG Berlin-Tiergarten in dieser Form Bestand haben wird. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist bei einer Freiheitsstrafe bis 1 Jahr der praktische Regelfall. Alles andere bedarf besonderer Begründung. Warum eine Verurteilung aus 2000 dem entgegenstehen sollte, ist nicht ersichtlich, da der zeitliche Abstand zu groß ist."
Mit einer Fortsetzung der unendlichen Geschichte GvG vs. taz dürfte damit zu rechnen sein.
News Redaktion am Donnerstag, 13.09.2007 11:18 Uhr
...ich glaub, zum konkreten Fall ist jetzt alles (mehrfach) gesagt. Grosses Indianerehrenwort, wenn die Geschichte ihre Fortsetzung findet (Berufung ist eingelegt), wirds nen neuen Newsfred geben. ...
Wieso waren es früher andere? es sind doch letztendlich dieselben oder habe ich das missverstanden? Immerhin hat ja der liebe herr gravenreuth dem Dialerparasiten höchstpersönlich zumindest Briefkastentechnisch unterschlupf gewährt auf dem hof seiner seiner schwester, auch wenn er ...
Wieso waren es früher andere? es sind doch letztendlich dieselben oder habe ich das missverstanden? Immerhin hat ja der liebe herr gravenreuth dem Dialerparasiten höchstpersönlich zumindest Briefkastentechnisch unterschlupf gewährt auf dem hof seiner seiner schwester, auch wenn er behauptet nich ...
Moinsen, alle diese Konsorten müsste man einsperren. Verunsichern ahnungslose Internetuser. Früher waren es Dialer die einem das Leben schwer machten und nun sind es diese Abmahnanwälte! Zum Kotzen, dass es wieder ewig dauert bis die Regierung eingreift. Ja, schlim ...
"Sind sie ein Mensch?" "So etwas ähnliches, ich bin Anwalt..." Blade II ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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