
Das Urteil gilt für Betreiber von File-Sharing-Servern - womit das LG Hamburg einmal mehr unter Beweis stellt, dass es das Prinzip von Tauschbörsen nicht verstanden hat. Laut Pressetext soll für "Privatpersonen" der Streitwert weiterhin gestaffelt werden - hier setzt das LG Hamburg einen Streitwert von 6.000 Euro für das erste Musikstück fest, ab dem zehnten Track erhöht sich die Summe des Streitwerts jedoch "nur" noch um 600 Euro pro Track.
"Aus dem Streitwert leiten sich die Anwaltskosten ab, die durch eine Abmahnung und eine darauf folgende Unterlassungserklärung entstehen und von dem Filesharer zu bezahlen sind", wird Anwalt Max-Lion Keller zitiert. Werden beispielsweise 50 Files angeboten, würde sich der Streitwert nach dem neuen Urteil auf eine Million Euro belaufen, daraus resultieren für einen Abgemahnten 5.844 Euro Anwaltskosten - Schadensersatz an den Kläger noch nicht eingerechnet. Diese werden dem Streitwert zugeschlagen und können so nochmals die Anwaltskosten erhöhen.
Gerechtfertigt wird dies einmal mehr mit den entstehenden Schäden bei der Industrie sowie der "abschreckenden Wirkung hoher Strafen". Was als Filesharing-Server und was "nur" als Client betrachtet wird, begründet das LG Hamburg hoffentlich noch irgendwann. Denn mit der Erläuterung Kellers kann man aus technischer Sicht herzlich wenig anfangen:
"Die Verschärfung der Strafen für Server-Betreiber begründet sich in der Tatsache, dass sie wesentlich zum Funktionieren des Systems beitragen und deshalb den Betrieb der illegalen Netzwerke erst ermöglichen".
News Redaktion am Samstag, 15.09.2007 15:03 Uhr
Mag schon sein, aber im Artikel stand ja OK OK - auch Korrupt macht kleine Fehler. ;-) ...
Mag schon sein, aber im Artikel stand ja Gerechtfertigt wird dies einmal mehr mit den entstehenden Schäden bei der Industrie sowie der "abschreckenden Wirkung hoher Strafen". ...
Wurde die "abschreckende Wirkung hoher Strafen" nicht schon an diversen Stellen hieb- und stichfest widerlegt? Kann nur grade keine Quellen dafür finden. Wir sind hier im Zivilrecht. Ein Streitwert hat mit "Strafen" absolut nichts zu tun. ...
Wurde die "abschreckende Wirkung hoher Strafen" nicht schon an diversen Stellen hieb- und stichfest widerlegt? Kann nur grade keine Quellen dafür finden. ...
http://img174.imageshack.us/img174/8384/anwaltwerbungro2.jpg Die machen wohl nur Überwachungen: "Services Im ersten Schritt steht die lückenlose Überwachung von P2P-Netzwerken. Unsere Software dokumentiert in kontinuierlichen Zeitabstä ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen