
Der Einsatzzweck des Passwort-Crackers lässt laut Tecchannel keinen Interpretationsspielraum zu: "Damit kann man Passwörter ausspähen!" Damit verstoße das BSI gegen den neugeschaffenen Hackerparagraphen 202c.
"Außerdem bietet das Amt auf der Internetseite auch das CD-ROM-Image der BOSS-Suite an, die das Tool enthält – wir meinen: Das ist dann auch noch “Verbreitung” von illegaler Hacker-Software.", so der Ticker. Eine Strafanzeige wurde bei der StA Bonn gestellt.
Das Ziel: die Schaffung von mehr Rechtssicherheit. Wird der Anzeige nicht stattgegeben, bedeute dies, dass in einem "seriösen Umfeld" entsprechende Tools verbreitet werden. Wird der Anzeige stattgegeben, können potentiell gefährdete Webseiten entsprechende Selbstzensurmaßnahmen ergreifen.
Das BSI sieht sich auf der sicheren Seite. Pressesprecher Matthias Gärtner:
"Nach § 202 c StGB neu wird das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hackertools" nicht als solches unter Strafe gestellt. Nach dieser Vorschrift macht sich derjenige strafbar, der eine Straftat nach § 202 a oder § 202 b StGB vorbereitet, indem er sich derlei Tools verschafft."
Auf der Seite des BSI sieht Gärtner daher keine Strafbarkeit als gegeben an.
News Redaktion am Dienstag, 18.09.2007 10:30 Uhr
Der Streit um Hackertools geht in eine neue Runde. Um in Deutschland mehr Rechtssicherheit zu schaffen, hat Tecchannel nun das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, verklagt. Das BSI bietet auf seiner Website die BOSS-Software-Suite zum Download an, wel ...
es gibt keine klare und eindeutige regelung, weil klare und eindeutige regelungen leider den nachteil haben, dass sie immer irgendetwas außer acht lassen, besonderheiten nicht berücksichtigen und so weiter. deshalb werden gesetze allgemein gehalten. gesetzestexte würden explodieren, wenn man fü ...
Dieses "Hacker-Gesetz" ist genauso ein Gummi-Paragraph wie die "Störerhaftung". Persönlich nenne ich derartige Paragraphen "Ermächtigungsgesetze light". Der einzige Zweck derartiger Gesetze ist es, dem Staat und mächtigen Organisationen die Möglichkeit an die Hand zu geben, entgegen den Besti ...
"Nach § 202 c StGB neu wird das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von "Hackertools" nicht als solches unter Strafe gestellt. Nach dieser Vorschrift macht sich derjenige strafbar, der eine Straftat nach § 202 a oder § 202 b StGB vorbereitet, indem er sich derlei Tools verschafft ...
Was passiert eigentlich, wenn durch die Rechtssprechung klar wird, dass ein Gesetz schwachsinnig verabschiedet wurde? Würde jetzt z.B dem Strafantrag stattgegeben und man würde als nächstes Microsoft verklagen (auch mit Windows Boardmitteln lassen sich Straftaten begehen und ein Ping oder Tracert ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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