
Die Bundeswehr im Innern einzusetzen ist bekanntermaßen einer der Träume von Innenminister Wolfgang Schäuble. Auch Beckstein sieht es offenbar wieder als nötig an, sich als Hardliner zu profilieren und will die Bundeswehr im anstehenden Anti-Terror-Krieg in Deutschland eingesetzt wissen.
Denn die Polizei könne eine Sicherung der deutschen Wasserwege nicht leisten. Terroristen könnten statt Autos oder Flugzeugen ja auch Schiffe mit Bomben ausrüsten und sie für Anschläge nutzen. Dafür müsse die Bundeswehr auch im Inland eingesetzt werden, da diese optimal für solche Operationen ausgerüstet sei. Nebenher belebte Beckstein das Schäuble-Bonmot von der Anständigkeit wieder - nachdem Schäuble mit der Begründung "Ich bin ja anständig" erklärte, ihm müsse kein Bundestrojaner zugeschickt werden, verweist nun Beckstein auf die "anständigen Leute", die selbstverständlich niemals Terrorcamps besuchen würden. Weshalb man solche Besucher auch pauschal kriminalisieren könne und nicht nur, wenn auch konkrete Anschlagsplanungen vorliegen.
Überhaupt nichts begriffen von den Grundregeln des Bürgerrechtsabbaus hat CDU-Politiker Christian Baldauf. Online-Durchsuchungen will er auch bei gewaltbereiten Fußball-Fans einsetzen.
"Man muss im Vorfeld dringend darüber nachdenken, Sicherheitslücken zu schließen... Online-Durchsuchungen muss man auch in diesem Bereich zulassen, weil nicht unterschätzt werden darf, dass viele Dinge im Vorfeld über Computer abgesprochen werden."
So der Politiker in der Wormser Zeitung. Aus gegebenem Anlass daher die Nachhilfe mit einigen Grundregeln, wie man Bürgerrechte abschafft:
1. Man führt ein Gesetz zur Überwachung ein und verspricht hoch und heilig, es ausschließlich im nun beschlossenen Kontext anzuwenden (z.B. Mautdaten)
2. Man läßt Gras über die Geschichte wachsen
3. Man tut die damals versprochene Begrenzung als unverantwortlich ab und fordert eine Ausweitung der Datennutzung / der Überwachung / etc.
Also, Christian: Erst nur die Terroristen online durchsuchen. Wenn sich die Leute dran gewöhnt haben, die Zielgruppe ausweiten.
Im Übrigen: wer bei angesichts solcher Statements noch Hoffnung auf einen Rest Vernunft besitzt, sollte sich den 10. Oktober freihalten. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt um 10 Uhr die Verfassungsbeschwerden gegen Änderungsgesetz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, welches dem Verfassungsschutz unter anderem die Befugnis gibt, heimlich auf an das Internet angeschlossene Computersysteme zuzugreifen. Interessierte Bürger sind zu der mündlichen Verhandlung zugelassen. Zeit und Ort:
Mittwoch, 10. Oktober 2007, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe.
Das BVerfG zur Teilnahme:
"Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der mündlichen Verhandlung teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich an
Herrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101-461
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon- oder Faxnummer anzugeben."
News Redaktion am Freitag, 21.09.2007 11:03 Uhr
Doofe Frage: Wenn die Bundesregierung den CCC gegen sich hat, wie lange wird es dauern bis der Bundestrojaner von jedem Antivirus erkannt wird? :D ...
das erste was mir dazu nur einfällt : F*CK THE SYSTEM!:mad: ich sympathiere grad mit dem "schwarzen block" der "freiheit statt angst" demo... hätte ich gewusst, dass sowas noch kommt, hätt ich nich nur die Datenkrake gehalten, sondern dem "schwarzem block" geholfen:dozey: tz, echt, da fasst ma ...
Damals bei TollCollect hat das Innenministerium wenigstens noch gewartet, bis die Sache unter Dach und Fach war, um die Ausweitung der Datennutzung zu fordern. Heutzutage ist nicht einmal mehr dafür Zeit... ...
meine ******, dieser baldauf hat ja echt ne macke im kopp. wie kann man denn auf so eine scheiße kommen..war ja klar das, dass das kommen würde, aber wirklich glauben ( bzw. gehofft) hat es ja keiner...jaja nur 10-12 untersuchungen pro jahr und nur bei terroristen, und jetzt will der das schon bei ...
Atomarer Anschlag mit einem Schiff mitten in Bayern! Da hilft nur eins: Online-Durchsuchung! Werft das Rollstuhl-Signal an, wir brauchen Superschäuble! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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