
"Es gibt kein 'Recht auf Privatkopie' zu Lasten des Rechtsinhabers", so die Erklärung des Justizministeriums, weshalb das Umgehen von Kopierschutztechnik nach wie vor verboten bleibt. Begründet wird die Entmündigung der Konsumenten mit dem übergeordneten EU-Recht, welches das Knacken von DRM untersagt. Das BMJ im Wortlaut:
"Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-to-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen."
Der Nachweis, dass "klar ist", dass unberechtigt ein Film angeboten wurde, wird spannend zu begründen sein - entsprechenden Files sieht man den Inhalt nicht unbedingt an, darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass eine Netznutzung offenbar nur mit einer lückenlosen Kenntnis der aktuellen Kinoprogramme einhergeht.
Darüber hinaus ist nach wie vor der Gedanke der Sicherheitskopie nicht wirklich beim Bundesrat angekommen. In schönster Jack Valenti-Manier ("Wer eine DVD kauft, hat eine Kopie. Wer ein Backup will, soll sich noch eine kaufen") wird das Recht auf Privatkopie verneint:
"Es gibt kein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies ließe sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten."
Weiter festgeschrieben sind die Abgaben auf Geräte und Leermedien, die zur Vervielfältigung digitaler Werke geeignet sind. Maximal 5% des Verkaufspreis sollte diese ursprünglich betragen, diese Grenze ist indessen abgeschafft worden. Entsprechend sauer ist der Branchenverband BITKOM, der mit der Novelle keinen echten Kompromiss zwischen Rechteinhabern, Geräteherstellern und Kunden geschaffen sieht.
Das Gesetz tritt nun voraussichtlich Neujahr 2008 in Kraft.
News Redaktion am Freitag, 21.09.2007 15:02 Uhr
Mit Sicherheit wird diese Abgabe über den Preis umgelegt. Das sind keine Kosten die durch betriebliches KnowHow entstehen, die haben alle Anbieter. Also werden Sie auch mit einkalkuliert, sprich umgelegt. Und somit entrichtest Du diese Abgabe beim Kauf. Ich habe nichts and ...
das ist spannend, vll tut sich da was?! "In ihrem Werk weisen die Autoren nach, dass die gängige 'Abmahnpraxis' aufgrund von Tauschbörsen-Nutzungen rechtlich nicht haltbar ist - weder zivil- noch strafrechtlich. Die Autoren zeigen auf, dass es aufgrund technischer Unkenntnis und technischer Missv ...
Tja, das sieht ab 2008 nun düster aus, da kannst Du Dein DSL abmelden. Wenn bei den meisten Eltern die Mahnungen im 3000er Bereich eintreffen wird wohl jedem bewußt was dort nun beschlossen wurde. Tja, dann wird man nun härter bestraft als im Straßenverkehr. ...
Die Abgabe entrichtest nicht du, sondern der Hersteller bzw. Händler. Sicher wird dieser versuchen, die Abgabe über den Preis auf dich umzulegen... aber wo du den PC kaufst und ob du überhaupt einen Komplett-PC kaufst, oder dir diesen selbst zusammenstellst, ist ja immer noch d ...
Bundesrat,sind das nicht die ,die schon seit langen an ihren Holzkisten nagen und nicht wech wollen,die alten Säcke !! Und sind das nicht die, die erst durch Vetternwirschaft gross wurden !! mfg Ich denke du solltest dir etwas mehr Wissen aneignen, bevor du Dünnes laberst ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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