
Einmal mehr muss ein Gericht bearbeiten, was die Politik nicht einsehen kann oder will: dass die Schnüffel- und Überwachungswut Grenzen braucht, dass kein ganzes Volk unter Generalverdacht gestellt werden darf, um minimalste Erfolge in der Kriminalitätsbekämpfung vorweisen zu können.
Denn die Deutschen sind kein Volk von Kriminellen, selbiges trifft auch für die deutschen Autofahrer zu. Dennoch werden in zwei Bundesländern die Komplettrasterung der KFZ-Kennzeichen mit automatischen Lesegeräten auch ohne gezielten Verdachtsfall vom Polizeigesetz erlaubt. Daten-speicherung.de dazu:
"In der Beschwerdeschrift heißt es, in den Fahndungssystemen sei eine "Ausschreibung zur Beobachtung" vorgesehen, so dass jeder Fahrzeugführer damit rechnen müsse, dass "sein Fahrverhalten erfasst und gespeichert wird." Der dadurch erzeugte "psychische Druck" führe "zu Störungen der Handlungs- und Bewegungsfreiheit". Zahlen aus Bayern zeigten, dass sich bei 99,97% der Betroffenen keinerlei Anhaltspunkte für eine Gefahr oder Straftat ergäben. Die Maßnahme habe "ihren Schwerpunkt im Bagatellbereich". Bei einer Trefferquote von 0,03% würden zu 40% säumige Versicherungszahler und zu 20% Fahrzeuge mit verlorenem oder gestohlenem Kennzeichen gemeldet. 15% der Treffermeldungen gelten Personen, die zur Beobachtung oder Festnahme ausgeschrieben worden sind. Zu 25% wird eine sonstige Ausschreibung gemeldet (z.B. gestohlene Pkw)."
Unter Berufung auf das Rasterfahndungsurteil des BVerfG argumentieren die Beschwerdeführer, dass in Deutschland nach wie vor "grundrechtseingreifende Ermittlungen 'ins Blaue hinein'" nicht zugelassen sind.
"Erlaubte man eine generelle, verdachtslose Kennzeichenüberwachung, mit welcher Begründung wollte man dann einer sonstigen generellen, verdachtslosen Überwachung der Bevölkerung zwecks 'Abgleichs mit dem Fahndungsbestand' entgegen treten, etwa einer automatischen Überprüfung aller Inhaber eingeschalteter Mobiltelefone, einer permanenten, kontaktlosen Fahndung anhand von RFID-Chips in mitgeführten Ausweispapieren oder einer generellen biometrischen Gesichtserkennung an jeder Straßenecke?"
wird die Beschwerdeschrift zitiert. Die hessische Polizei als Vorreiter findet bereits Nachahmer: in Bayern, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind bereits ähnliche Gesetze verabschiedet worden.
Im Mai diesen Jahres wurde die Beschwerde eingereicht. Es bleibt zu hoffen, dass das Verfassungsgericht das Grundgesetz ein wenig höher achtet wie manche Verfassungsfeinde in der Regierungskoalition.
News Redaktion am Freitag, 28.09.2007 11:18 Uhr
Vielleicht kriegt auch Österreich dann noch die Kurve, denn dort ist das massenhafte Scanning von KFZ-Kennzeichen schon Alltag. Ein fest installierter Scanner steht z.B. am Walserberg, kurz nach dem Grenzübergang Richtung Salzburg/Wien. Ich wusste gar nicht das es in ...
komisch, macht Nordrhein-Westfalen gar net mit?:p wir sind doch die vorreiter wenns um bundestrojaner geht, oder?:T ...
Na endlich wird zumindest das Thema kritisch hinterfragt. Es wird langsam unerträglich, wie der Deutsche Staat seine Bürger überwacht und ausspioniert. Vielleicht kriegt auch Österreich dann noch die Kurve, denn dort ist das massenhafte Scanning von KFZ-Kennzeichen schon Alltag. Ein fest insta ...
Das Bundesverfassungsgericht hat für den 20. November 2007 Termin zur mündlichen Verhandlung über Verfassungsbeschwerden gegen den verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen mit Fahndungsdateien anberaumt. Die Beschwerden richten sich gegen das hessische und das schleswig-holsteinische Polize ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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