
Wer nach Aufforderung zur Schlüsselherausgabe der Forderung nicht nachkommen kann, könnte damit bis zu zwei Jahre in den Knast wandern. Denkbar wäre die Anordnung der Schlüsselherausgabe beispielsweise für Kryptocontainer oder verschlüsselte Archive, die von Strafverfolgern nicht geknackt werden können. Dem Beschuldigten obliegt es anschließend beispielsweise nachzuweisen, dass es ihm
"...praktisch unmöglich war, der Forderung nach Offenlegung nach Abschnitt 49 nachzukommen ....", ebenso, dass er "diese Offenlegung vorgenommen hat, sobald es ihm möglich war".
Wer das nicht kann, wandert bis zu zwei Jahre in den Knast. Selbstverständlich steht jedem die Möglichkeit offen, ein Passwort einfach vergessen zu haben - das könnte jedoch problematisch werden, wenn anschließend auf USB-Stick oder Rechner zugängliche Passwortlisten und Keys gefunden werden.
Noch heikler wird die Geschichte, wenn die Key-Herausgabe geheim zu halten ist: bis zu fünf Jahre Haft drohen in dem Fall, dass Dritten von der eigenen Key-Herausgabeforderung berichtet wird. Das könnte im Zwang gipfeln, sich selbst zu belasten: man erhält beispielsweise weiter Emails, die einen belasten können, kann dem Absender jedoch nicht mitteilen, dass die verschlüsselten Mails von den Ermittlern geknackt werden. Auch hier werden manche Beschuldigten wohl eher weiteres belastendes Material in Kauf nehmen, das bei ihnen eingeht, bevor sie fünf Jahre Knast riskieren.
Abgesehen davon, dass ordentliche Kryptocontainer nicht mehr als solche zu erkennen sind und niemandem nachgewiesen werden kann, was er im Kopf und was er vergessen hat - die Gesetze werden einmal mehr Einschüchterungsmöglichkeiten für Ermittler Tür und Tor öffnen. Vor allem die erzwungene Kooperation mit den Ermittlern, ansonsten der bis zu fünf Jahre Knast, ist ein weiterer Schritt hin in einen Polizeistaat, in dem Bürgern immer weniger und staatlichen Stellen immer mehr Rechte eingeräumt werden. Mit bekannt zweifelhaftem Nutzen für die Bürger - denn einmal mehr werden sich die angeblichen Zielgruppen wie Terroristen wohl wenig um die verschärften Gesetze scheren.
News Redaktion am Montag, 08.10.2007 14:33 Uhr
– seltsame, ächzende Zivilisation. ...
Als Beschuldigter einer Straftat oder unter Verdacht hat man das Recht die Aussage zu verweiger bzw. muss sich nicht selber belasten, wie passt das jetzt zusammen? :confused: In Deutschland gilt das afaik noch, in UK demnach vielleicht bald nicht mehr. Wenn es bis jetzt galt, ...
Okay, United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, that really sucks big fat balls... ...
juhu bald sieht man sicher werbeplakate "Die Inkompetenz der Strafverfolgung wird mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft" von "In dubio pro reo" haben die Inselaffen auch noch nix gehört oder? ...
Man muß nur Otto Schilly und jetzt Schäubel sagen um zu zeigen das auch in Doitschland solche Dinger möglich sind auf anderer Ebene. Dein Kennzeichen wird ja auch schon in einigen Bundesländer gescannt und Du damit unter Generalverdacht gestellt. Ebenso wird überall bsp. auf Bahnhöfen gefilmt ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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