
Wie Ray Beckerman meldet, wird Thomas gegen das Urteil Berufung einlegen. Um die Chancen wird gestritten: gegen die Berufung spricht, dass Thomas' das Anbieten der Songs via IP-Log nachgewiesen werden konnte. Aktuell würden zur Geldstrafe noch die Gerichtskosten der Gegenseite hinzukommen, womit Kosten in einer Größenordnung von einer halben Million Dollar zusammenkommen könnten. Das Berufungsverfahren erhöht diese Summe weiter.
Für die Berufung sprechen hingegen die absurden Strafsummen, die von der Jury verhängt wurden. 9.250 Dollar pro Song soll Thomas zahlen, ohne dass überhaupt nachgewiesen konnte, dass auch nur ein Upload von ihrem Rechner getätigt wurde. Jury und Gericht waren der Ansicht, dass das simple Verfügbarmachen der Tracks den Copyrightverstoß ausreichend begründen und auch die verhängte Strafe rechtfertigen.
Für Thomas wurde inzwischen eine Unterstützerseite eingerichtet, auf der über das Verfahren informiert und zu Spenden aufgerufen wird.
News Redaktion am Montag, 08.10.2007 17:58 Uhr
Thomas wurde für 24 via KaZaA angebotene Songs zu einer Strafe von über 220.000 Dollar verklagt. Richter zieht Urteil zurück. ...
Sonst müsste man ja auch alle Radiohörer zu den potentiellen "Verlustverursachern" zählen Der Radiosender muss für jedes gesendete Lied Abgaben leisten. Einnahmen werden dort schon erzielt, bevor überhaupt ein Ton unsere Ohren erreicht hat. Radiohörer sind für die Musi ...
Aber sie kaufen auch weniger CDs als sie würden, wenn sie diese nicht umsonst herunterladen könnten. Unter dem Strich also entstehen dann doch wieder Verluste. Ich frag mal so rum:Würdest du eine CD kaufen oder ins Kino gehen,wenn es weder Radio,TV,Zeitschriften o.ä. gä ...
Der Autor dort meint, man kann das auch so interpretieren: Filesharer kaufen möglicherweise mehr CDs als der Normalsterbliche. Aber sie kaufen auch weniger CDs als sie würden, wenn sie diese nicht umsonst herunterladen könnten. Unter dem Strich also entstehen dann doch wieder Verl ...
Nun ja, hier eine entsprechende Gegenargumentation, die sich genau auf diese Studie bezieht: Study: filesharing decreases CD sales Der Autor dort meint, man kann das auch so interpretieren: File ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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