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Datenschutzbeauftragter: Persönliche Wahlwerbung ist nicht zu beanstanden

Im Zuge des anstehenden Wahlmarathons, bestehend aus fünf Landtagswahlen, einer Bundestagswahl und mehreren Kommunalwahlen weisen die Datenschutzbeauftragten der Länder darauf hin, dass es Parteien gestattet ist, personalisierte Wahlwerbung an ausgewählte Haushalte zu verschicken.

Der Datenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hält diese personalisierte Wahlwerbung allerdings für datenschutzrechtlich zulässig. Parteien, die zur Wahl antreten, können von den Meldebehörden auf Anfrage vorsortierte Datensätze erhalten, die unter anderem Namen und Anschrift von Wahlberechtigten enthalten. Die Parteien können hierbei auch Daten bestimmter Zielgruppen, wie beispielsweise Erstwähler oder Rentner, abfragen, um sich gezielt an diese Wählergruppen zu richten.

Wagner weist jedoch darauf hin, dass "Wahlwerbung durch Parteien [...] Bestandteil und Ausdruck unserer Demokratie und mit sonstiger Werbung für Autos, Waschmittel oder Schokoriegel nicht zu vergleichen" sei. Wer keine Wahlwerbung erhalten möchte, kann bei seiner Meldebehörde jederzeit und ohne Begründung Widerspruch einlegen. Der Datenschutzbeauftragte hält es allerdings für unbefriedigend, dass "viele Menschen von ihrem Widerspruchsrecht nichts erfahren". In allen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen zu den Datenabfragen bei den Meldebehörden. Statistische Auswertungen zeigen außerdem, dass die rechtsextreme NPD mit Abstand am häufigsten von der Abfrage der Wählerdaten Gebrauch macht. Zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2006 hatte die NPD mehr als 30 mal mehr Daten abgefragt als die anderen Parteien im Durchschnitt. Datenschützer empfehlen daher: Wer künftig diese Übermittlung ausschließen möchte, sollte umgehend bei seiner kommunalen Meldebehörde widersprechen. (Malo)

(via datenschutz.de, thx!)

(Grafik von Ulenspiegel via Duckhome, danke!)

News Redaktion am Dienstag, 28.07.2009 15:00 Uhr

tagsTags: bundestagswahl wahl partei meldeamt meldebehörde npd rheinland-pfalz edgar wagner wahlberechtigte wahlwerbung datenschutzbeauftragter werbung

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • nucleophilic am 30.07.2009 21:09:45

    ich finde sowas eher unbedenklich... was können die schon erfahren? mein alter, meinen namen, meine adresse...... sehr viel mehr wissen die im gemeindebüro ja auch nicht, und daran sollen nun profile erstellt werden? und personalisiert? :confused: Du bist ja putzig, na la ...

  • Brother-John am 29.07.2009 20:27:59

    Wie schon erwähnt, es geht hier nicht um die Geschäftsinteressen irgendwelcher Firmen, sondern um die Parteien, vielleicht das zentrale Organ unserer Demokratie. Auf der anderen Seite haben wir den genauso berechtigten Anspruch der Bürger, die Kontrolle über ihre persönlichen Daten zu be ...

  • Lokalrunde am 29.07.2009 15:30:32

    ich finde sowas eher unbedenklich... was können die schon erfahren? mein alter, meinen namen, meine adresse...... sehr viel mehr wissen die im gemeindebüro ja auch nicht, und daran sollen nun profile erstellt werden? und personalisiert?Du gehörst sicher auch zu denjenigen, di ...

  • Atraxia am 29.07.2009 14:31:38

    citibank? unternehmen? thread nicht verstanden? es geht um parteien die politische werbung betreiben, nicht um firmen ;) :rolleyes: Wer hier was nicht verstanden hat, ist ja offensichtlich :D Man kann bei der Wahlwerbung genauso seine Daten widerrufen lassen wie bei meinen ...

  • Rob_ert am 29.07.2009 13:19:15

    Hm das ist die NPD wohl klüger als andere Parteien (nicht das ich sie jetzt wählen würde). Solange alle Parteien dieses Angebot nutzen können, ist es mir ja schnurtzpiepe, was in meinen Müll landet. Doch ich fänds jetzt schlimm, wenn jetzt eine Partei denkt, ihr Vermögen aufstocken zu müss ...

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