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Größte Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik: AK Vorrat macht die 7.000 voll

In Kürze erwartet der AK Vorrat den Eingang der 7000. Vollmacht zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die ab 2008 geplante Vorratsdatenspeicherung. Über 20.000 elektronische Anmeldungen und knapp 7.000 schriftliche Vollmachten liegen bereits vor, die Abstimmung des umstrittenen Gesetzes ist auf Ende nächster Woche anberaumt.

Die Beschwerden sind gut fundiert, das Bundesverfassungsgericht dürfte sich für die Personengruppen interessieren, die gegen die Verbindungsdatenspeicherung Beschwerde einlegen. Jeder zehnte der Beschwerdeführer ist in einem Vertrauensberuf tätig: 19% als Journalisten, 7% als Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker sowie 5% als Rechtsanwälte. Auch Geistliche, Heilpraktiker, Krankenpfleger, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Unternehmensberater wehren sich gegen die geplante Abbildung ihrer vertraulichen Kontakte.

Trotz der erheblichen Bedenken gegen die Maßnahme, deren Verfassungsmäßigkeit massiv bezweifelt wird, will die große Koalition die VDS ab Anfang 2008 in Kraft treten lassen - in dem Fall wird die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss sagte gestern, die Koalition wolle den vorliegenden Gesetzentwurf mit geringfügigen Änderungen nächste Woche verabschieden, habe aber nichts dagegen, wenn die angekündigte Verfassungsbeschwerde oder die beim Europäischen Gerichtshof seit 2006 anhängige Nichtigkeitsklage Erfolg haben.

Insbesondere die Wahrung des Patientengeheimnisses oder der Quellenschutz von Journalisten werden durch die VDS gefährdet: die Grundlage einer freien und investigativen Presse, die ihre Kontrollfunktion gegenüber Politik und Wirtschaft wahrnehmen kann, ist bedroht. Darüber hinaus werden Millionen von Bürgern unter Generalverdacht gestellt, werden ihre Kontakte nachvollziehbar und ihr Standort via Handypeilung ortbar.

Weiter drohen Klagewellen: der gegenüber der Politik eingeknicke Branchenverband BITKOM hat den Widerstand gegen das kostspielige Gesetz zwar aufgegeben, weist aber darauf hin, dass Vorratsdaten bereits zu solchen Bagatellen wie Beleidigungsklagen ausgewertet werden könnten, wird das Gesetz nicht geändert.

Besser aber, es tritt erst gar nicht in Kraft: Kommenden Dienstag sind alle Bürger nochmals aufgerufen, um an den landesweiten, dezentralen Demonstration gegen die VDS teilzunehmen.

News Redaktion am Dienstag, 30.10.2007 14:12 Uhr

tagsTags: europäischer gerichtshof ak vorratsdatenspeicherung vds vorratsdatenspeicherung überwachung verfassungsbeschwerde verbindungsdaten

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24 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chummer am 01.11.2007 13:00:12

    aber europäisches Recht bricht deutsches Recht, Aber wie ist es, wenn die EU ein Gesetz verabschiedet, dass gegen einen der unveränderbaren Artikel des GG verstößt? ...

  • Melkor am 31.10.2007 23:39:09

    Die Frage bleibt, was soll die Verfassungsbeschwerde bringen, die muss eh dem EuGH vorgelegt werden, wo sie bereits schon vorhanden ist. Wenn das BGH seiner Urteilssprechung treu bleibt, ist diese Regelung unzulässig, aber europäisches Recht bricht deutsches Recht, so wie das ...

  • Chronoton am 31.10.2007 19:44:24

    danke für das lob. :) es freut mich, dass meine "nachtarbeit" positive resonanz ausgelöst hat. mfg chronoton ...

  • natbornkiller am 31.10.2007 18:02:02

    Die Frage bleibt, was soll die Verfassungsbeschwerde bringen, die muss eh dem EuGH vorgelegt werden, wo sie bereits schon vorhanden ist. Wenn das BGH seiner Urteilssprechung treu bleibt, ist diese Regelung unzulässig, aber europäisches Recht bricht deutsches Recht, so wie das bei allen Mitgliedsl ...

  • ralrra am 31.10.2007 16:42:58

    Whoa echt cool geschrieben Chronoton :T und leider schon zu nah an der Wirklichkeit. (was machst Du sonst noch so damit Du müde wirst?;) ) Na dann alle auf zu den Demonstrationen. Ich geh jedenfalls am Dienstag! ...

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