
Der erste Präzedenzfall zum Thema ereignete sich 1963: der Supreme Court entschied damals, dass nicht Orte, sondern Menschen vor unberechtigtem Abhören oder Durchsuchungen geschützt werden. Ob sich jemand in einem privaten Raum mitteilt, wurde damals an zwei Kriterien festgemacht: zum einen muss der Betroffene der Ansicht sein, er handle im Privaten, dazu muss für Außenstehende diese angenommene Privatheit nachvollziehbar sein.
Nun mag man denken, dass der Versand einer Mail an einen (und nur diesen einen) Empfänger eine privat stattfindende Handlung ist - anders als das laute Verkünden der Botschaft per Megaphon. Wenn man seine Mailkommunikation aber von vorne herein nicht als privat betrachtet, dann genießt sie auch keinen Schutz durch den Vierten Verfassungszusatz.
Und genau das ist die Grundannahme, die von der Anklage vertreten wird: an Mailkommunikation wird kein Anspruch der "Privatheit" gestellt, daher ist ihr Abhören legal - auch ohne richterlichen Beschluss. Beispiel Firmen-Email: hier ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt, dass der Arbeitgeber Einsicht in über Firmen-Mailboxen abgewickelte Kommunikationen nehmen kann. Beispiel Mailprovider: Die AGB vieler Mailanbieter - als Beispiel wird Yahoo! genannt - erlauben die Einsichtnahme, um Missbrauch zu verhindern, rechtliche Anordnungen durchzusetzen oder sich selbst vor Angriffen zu schützen.
Das belegt in den Augen der Anklage, dass kaum jemand tatsächlich "Privatheits-Ansprüche" an seine Mailboxen stellt - schließlich gestattet er ja dem Provider oder dem Arbeitgeber, gegebenenfalls die Mails einzusehen. Und auch die Aufgabe mancher Mailaccounts wird als Einverständnis zur Quasi-Öffentlichkeit der Mailkommunikation gewertet - wer ein Postfach aufgebe, könne ja nicht erwarten, dass die dort gespeicherten Inhalte zu seinem persönlichen Privatbereich gehören.
Das schlimme: im Prinzip trifft die Argumentation zu. Eine unverschlüsselte Email gleicht einer Postkarte, die an jeder Stelle zwischen Sender und Empfänger gelesen werden kann. Mit dieser Begründung wäre sämtlicher Mailverkehr durch staatliche Stellen abhörbar - legal, ohne richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung. Ebenso wenig, wie man die Privatheit einer Megaphon-Rede auf dem Marktplatz geltend machen könne, sei das für Emails möglich.
Prinzipiell ist für Ermittler und Strafverfolger die Einsichtnahme in Mailboxen rechtlich möglich - man braucht bei begründetem Verdacht eben eine richterliche Anordnung. Nun wird offenbar versucht, eine völlige Befreiung von diesen rechtsstaatlichen Auflagen zu schaffen - jederzeit könnte so ein Ermittler Maildaten von ISPs anfordern - ohne Gerichtsbeschluss, ohne staatsanwaltschaftliche Anordnung, ohne Verdacht.
News Redaktion am Dienstag, 06.11.2007 10:54 Uhr
und wenn er sie verschlüsselt ist er gleich wieder verdächtig, denn wer verschlüsselt schon sein zeugs, wenns net illegal ist! komische welt... Hmm... wenn man einer derartigen Argumentationslinie folgen würde, wären ja unverschlüsselte Emails wie Postkarten, also ...
Wer seine Emails nicht verschlüsselt auf dem Rechner lagert der ist auch mit deren Durchsicht im Falle einer Hausdurchsuchung einverstanden ...und wenn er sie verschlüsselt ist er gleich wieder verdächtig, denn wer verschlüsselt schon sein zeugs, wenns net illegal ist! ...
also bitte, wenn so argumentiert wird, was genau ist denn dann überhaupt noch "privat"? müssen wir das wort bald aus unserem wortschatz streichen? ...
Ähnliche Argumentationsstrukturen gibt es hier in Deutschland auch ... Wer seine Emails nicht verschlüsselt auf dem Rechner lagert der ist auch mit deren Durchsicht im Falle einer Hausdurchsuchung einverstanden ... ... nütz ja auch alles nix .. selbst wenn man seine Emails verschlüsseln will ...
In einem Verfahren vor dem Berufungsgericht in Cincinnati argumentiert die Staatsanwaltschaft dahingehend, dass eine Überwachung von eMail-Briefwechseln auch ohne gerichtliche Anordnung möglich und rechtens wäre. Die Begründung: Ähnlich, wie man keine "Privatheit" von Äußerungen erwarten k ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen