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Visukom: Verfassungsbeschwerde gegen Hackerparagraf eingereicht

Absurde Gesetzgebungen über den Gerichtsweg kippen: leider eine immer häufiger notwendige Maßnahme. Gegen das umstrittene Verbot von "Hackertools" hat die Securityfirma Visukom Verfassungsbeschwerde eingereicht. Der neue 202c verbietet Beschaffung, Herstellung und Verbreitung von "Hackertools", davon sind Securityanbieter besonders betroffen.

Es sei Visukom "...verboten, zur Aufdeckung von Sicherheitslücken so genannte Penetrationstests durchzuführen, selbst wenn der 'Hackerangriff' voll umfänglich durch das Einverständnis des Auftraggebers abgedeckt ist....  Dadurch würde Visukom nicht nur die Existenzgrundlage entzogen, sondern zudem auch noch verhindert, dass sich interessierte Unternehmen gegen Hacker, Cracker und Script-Kiddies effektiv schützen können."

Was nicht ganz die Realität trifft: wenn ein Einverständnis des Auftraggebers vorliegt, ist der Einsatz der Hackertools selbstverständlich weder Vorbereitung noch Ausführung einer Straftat und insofern durchaus legal - wenngleich der schwammige Gesetzestext eine Reihe weiterer Fallstricke enthält, die zu Problemen und Rechtsunsicherheit führen.

So hat sich wegen der "Verbreitung und Überlassung" von Hackertools an eine nicht bestimmbare Öffentlichkeit (die angehende Straftäter enthalten könnte), Sicherheitsexperte Michael Kubert selbst angezeigt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI wurde ebenfalls bereits angezeigt: Auf der Webseite des BSI gab es unter anderem den Passwortknacker "John the Ripper". Das BSI argumentierte, dass sich nur derjenige

"...strafbar (macht), der eine Straftat nach § 202 a oder § 202 b StGB vorbereitet, indem er sich derlei Tools verschafft."

Visukom will weiter informieren, welchen Verlauf die Verfassungsbeschwerde nimmt - aber es ist zu hoffen, dass sie weitere Argumente als die auf ihrer Homepage genannten in Karlsruhe vorgelegt haben.

News Redaktion am Dienstag, 06.11.2007 11:12 Uhr

tagsTags: hacking hacker 202c hackerparagraf hackertools visukom verfassungsbeschwerde

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Gravenreuth am 07.11.2007 19:25:00

    Opfer sind in dem Fall die Security Firmen. Stell dir mal, du hast einen kleinen Betrieb, der genau sowas macht. Früher wurde im Einzelhandel offene Milch aus einer Milchkanne mit einer Handpumpe in 0,5l-Flaschen angefüllt. Irgenwann hatte man hiergegen Bedenken wegen der ...

  • Gravenreuth am 07.11.2007 19:13:01

    Weil die "Störer" auch oft genug Anwaltskanzleien sind Sie haben Recht! Ich bestreite nicht, dass z. B. auch Rechtsanwälte unvollständige Anbieterkennungen habe und/oder andere Wettbewerbsverstöße begehen. ...

  • Gravenreuth am 07.11.2007 19:11:40

    Muss nicht der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann? Das gilt nur, wenn man durch ein Urteil betroffen ist oder gegen etwas klagen könnte. Nicht dagegen wenn man von einem Gesetz unmittelbar betroffen ist. ...

  • Gravenreuth am 07.11.2007 19:10:19

    Freiheit der Berufsausuebung? Dazu gibt es massenhaft Rechtsprechung des BVerfG, dass diese durch ein einfaches Gesetz geregelt werden darf. Es darf z. B. nicht jeder a) Kriegswaffen oder Medikamente herstellen, b) gewerbliche Kamine kehren oder eine Grundschule betreiben, ...

  • samjatin am 07.11.2007 18:45:15

    Muss nicht der Rechtsweg erschöpft sein, bevor eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann? ...

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