
Abmahnungen sind seit Jahren ein Problem im Netz - zwischen gerechtfertigtem Vorgehen gegen Missbrauch und unlauteren Wettbewerb und dem Knüppelwerfen zwischen die Beine der Konkurrenz ist oft nur ein schmaler Grat. Erfreulich umfassend - dafür entsprechend umfangreich - informiert der Abmahnradar Netz-Verkäufer über die gängigen Fallen, in die man als unerfahrener Anbieter gerne tappt.
Von A wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bis W wie "Wertersatz bei eBay" informiert die PDF-Broschüre auf mögliche Abmahnfallen, Fehler beim Shopbetrieb, bei Artikelbeschreibungen, AGB und vielen anderen Fällen. Zu den meisten potentiell teuren Fallstricken geben die Autoren gängige Urteile aus der Vergangenheit an. Von der Impressumsgestaltung bis hin zur Frage, wie eine Widerrufsbelehrung in Scrollkästen gestaltet sein muss, ohne wettbewerbswidrig abgemahnt zu werden, leitet der Text um die Klippen im Ozean.
Fallstudien und Erläuterungen der Gerichte zu einzelnen Streitfällen runden das Ergebnis ab. Das positive: Wer einen Shop betreibt oder regelmäßig bei eBay verkauft, hat einen umfassenden Leitfaden zur Hand, der komprimiert die gängigen Abmahnmöglichkeiten und ihre Vermeidung beschreibt. Der Nachteil: er ist 69 Seiten lang, und damit ein deutliches Indiz dafür, dass so manches in der Internet-Rechtsprechung und der Abmahnpraxis doch recht aufgebläht und unübersichtlich ist.
(thx, sara)
News Redaktion am Dienstag, 06.11.2007 14:02 Uhr
So, Frau Zypries hat dann auf die Frage des Shop-Betreibers (auf abgeordnetenwatch.de) geantwortet: Sehr geehrter Herr , der Vorschlag, eine gebührenfreie Erstabmahnung einzuführen, wurde schon me ...
Wenn dann gibt es doch keine Abmahnung?? Wer zum Beispiel (ausserhalb von Ebay) mit Drogen handelt, geht zumindest nicht das Risiko einer Abmahnung ein...... :o Selbst da ist die Rechtslage noch klarer, als bei einem ordnungsgemäss angemeldeten legalen Webshop. ...
Aeh, doch. Das Problem ist ja, dass es der gesetzgeber nicht schafft, verstaendlich zu vermitteln, was legal ist und was nicht. Die Situation diesbezueglich sc ...
Wenn dann gibt es doch keine Abmahnung?? Aeh, doch. Das Problem ist ja, dass es der gesetzgeber nicht schafft, verstaendlich zu vermitteln, was l ...
Wenn .... Menschen versuchen auf legale Weise ihr Brot zu verdienen ... , dann gibt es doch keine Abmahnung?? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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