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Kurz notiert:

Abmahnradar: Abmahnungen vermeiden für Internet-Händler

Vorwiegend an kleine und größere Internet-Händler und eBay-Verkäufer wendet sich der "Abmahnradar" der it-recht-Kanzlei. Auf 69 Seiten zeigen die Verfasser die Klippen im "abmahnischen Ozean" und Wege zu deren Umschiffung auf.

Abmahnungen sind seit Jahren ein Problem im Netz - zwischen gerechtfertigtem Vorgehen gegen Missbrauch und unlauteren Wettbewerb und dem Knüppelwerfen zwischen die Beine der Konkurrenz ist oft nur ein schmaler Grat. Erfreulich umfassend - dafür entsprechend umfangreich - informiert der Abmahnradar Netz-Verkäufer über die gängigen Fallen, in die man als unerfahrener Anbieter gerne tappt.

Von A wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bis W wie "Wertersatz bei eBay" informiert die PDF-Broschüre auf mögliche Abmahnfallen, Fehler beim Shopbetrieb, bei Artikelbeschreibungen, AGB und vielen anderen Fällen. Zu den meisten potentiell teuren Fallstricken geben die Autoren gängige Urteile aus der Vergangenheit an. Von der Impressumsgestaltung bis hin zur Frage, wie eine Widerrufsbelehrung in Scrollkästen gestaltet sein muss, ohne wettbewerbswidrig abgemahnt zu werden, leitet der Text um die Klippen im Ozean.

Fallstudien und Erläuterungen der Gerichte zu einzelnen Streitfällen runden das Ergebnis ab. Das positive: Wer einen Shop betreibt oder regelmäßig bei eBay verkauft, hat einen umfassenden Leitfaden zur Hand, der komprimiert die gängigen Abmahnmöglichkeiten und ihre Vermeidung beschreibt. Der Nachteil: er ist 69 Seiten lang, und damit ein deutliches Indiz dafür, dass so manches in der Internet-Rechtsprechung und der Abmahnpraxis doch recht aufgebläht und unübersichtlich ist.

(thx, sara)

News Redaktion am Dienstag, 06.11.2007 14:02 Uhr

Tags: ebay handel agb it-recht wettbewerbsrecht abmahnung impressum widerruf rücknahme abmahnradar ratgeber

 
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463 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 13.12.2007 14:31:51

    So, Frau Zypries hat dann auf die Frage des Shop-Betreibers (auf abgeordnetenwatch.de) geantwortet: Sehr geehrter Herr , der Vorschlag, eine gebührenfreie Erstabmahnung einzuführen, wurde schon mehr ...

  • titus_shg am 11.12.2007 17:57:05

    Wenn dann gibt es doch keine Abmahnung?? Wer zum Beispiel (ausserhalb von Ebay) mit Drogen handelt, geht zumindest nicht das Risiko einer Abmahnung ein...... :o Selbst da ist die Rechtslage noch klarer, als bei einem ordnungsgemäss angemeldeten legalen Webshop. ...

  • titus_shg am 11.12.2007 17:51:26

    Aeh, doch. Das Problem ist ja, dass es der gesetzgeber nicht schafft, verstaendlich zu vermitteln, was legal ist und was nicht. Die Situation diesbezueglich sc ...

  • Korrupt am 11.12.2007 17:29:36

    Wenn dann gibt es doch keine Abmahnung?? Aeh, doch. Das Problem ist ja, dass es der gesetzgeber nicht schafft, verstaendlich zu vermitteln, was l ...

  • Gravenreuth am 11.12.2007 17:21:21

    Wenn .... Menschen versuchen auf legale Weise ihr Brot zu verdienen ... , dann gibt es doch keine Abmahnung?? ...

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