
Bereits vor einiger Zeit forderte der Bundesrat eine Erweiterung der Nutzung von per Vorratsdatenspeicherung gesammelter Verbindungsdaten, die auch von Musik- und Filmindustrie für Zivilklagen verwendet werden sollen. Nun sind die Speicherpläne laut einer wachsenden Zahl von Experten (und einigen Befürwortern aus den Reihen der SPD) verfassungswidrig, es sei aber dennoch an ein Statement des inzwischen einschlägig bekannten Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD, erinnert. Dieser äußerte sich vor einem halben Jahr wie folgt:
"...auch wenn Sie "nichts zu verbergen" haben, es wird im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung niemals, ich wiederhole niemals, zu einem Zugriff der Musik- und Filmindustrie auf diese Daten geben. Wer erfindet solchen Schwachsinn? Die Vorratsdatenspeicherung dient der Strafverfolgung. Zugriff wird es nur im Einzelfall mit richterlicher Erlaubnis geben. Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht dazu da, das Konsumverhalten von Bürgern auszuforschen."
Die Frage, wer solchen Schwachsinn erfindet, ist inzwischen wohl beantwortet. Unter anderem seine Kollegen aus den Landesparlamenten. Vorwärts, und nicht vergessen...
News Redaktion am Mittwoch, 28.11.2007 15:00 Uhr
Guckt Euch das hier mal an. Sowas darf doch alles nicht mehr wahr sein. Wo ist denn da noch die Verhältnismässigkeit? :mad: Aber sonst gut ...
Na, weil du ja damit diese Rechte abtrittst, das stimmt. Es steht aber auch nirgends im Gesetz dass du deine Rechte nicht abtreten darfst, also kannst du das auch vertraglich regeln. Wenn aber eine Vertragsvereinbarung klar gegen geltendes Recht verstösst, und die Weitergabe der Date ...
Na, weil du ja damit diese Rechte abtrittst, das stimmt. Es steht aber auch nirgends im Gesetz dass du deine Rechte nicht abtreten darfst, also kannst du das auch vertraglich regeln. Wenn aber eine Vertragsvereinbarung klar gegen geltendes Recht verstösst, und die Weitergabe der Daten an die MI kà ...
Nach geltendem Recht dürfen auch meine Daten nicht von Internet-Dienstleistern zu Werbezwecken überall verteilt werden. Wenn ich dem aber vertraglich zustimme, ist das alles kein Problem mehr. Nur mal so als Beispiel... :D MfG Andy ...
Die Vertragsbedingungen dürfen aber nicht geltendem Recht widersprechen, von daher wirds wohl nicht so einfach werden. :) Hoffen wirs zumindest. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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