
Aber glücklicherweise engagieren sich tausende von Bürgern gegen den massiven Eingriff in die Privatsphäre. Der AK Vorrat vermeldet täglich hunderte von weiteren Vollmachten besorgter Bürger, in deren Namen gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht werden soll. Trotz der Ignoranz der Politik besteht also Grund zur Hoffnung: demokratische Kontrollstrukturen, die das Aushebeln zentraler Grundrechte verhindern sollen, scheinen immerhin noch zu existieren, auch wenn seitens der Politik offenbar der gesamten Bevölkerung das Misstrauen ausgesprochen wurde.
Netzpolitik vermeldet, dass "immer noch jeden Tag hunderte Vollmachten für die Verfassungsbeschwerde" eingehen. 13.000 Mitkläger werden nach wie vor nur deswegen angegeben, weil es noch keine aktuelle genaue Zählung gibt.
Der AK Vorrat hatte heute anläßlich der Bundesratsentscheidung zu weiteren Protesten aufgerufen. In seiner Presseerklärung wies er darauf hin, dass
"...die Vorschrift des § 113 Telekommunikationsgesetz entgegen der Aussagen der Bundesjustizministerin ermöglichen wird, Internetnutzer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Schon zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten soll diese Befugnis bestehen."
Bettina Winsemann (Twister) ergänzte:
"Damit wird nicht nur klar, dass die Befürchtungen der Bürgerrechtler mehr als berechtigt und die Beruhigungen der Politiker nichts als Beschwichtigungen waren. Nein, es wird auch klar, dass hier die Privatsphäre aller TK-Nutzer abgeschafft wird, um demnächst aufzuklären, wer einen Klingelton aus dem Internet geladen hat. Das ist an Absurdität nicht zu überbieten."
Einmal mehr soll an das "Geschwätz von gestern" erinnert werden, dass angesichts der Pläne für die VDS offenbar die Bytes nicht wert ist, die es auf den Festplatten belegt. Dass seitens der Politik Nebelkerzen geworfen und Versprechen gebrochen werden, ist nichts neues, Die Dreistigkeit und Offensichtlichkeit, wie das in Verbindung mit dem Überwachungswahn geschieht, weist inzwischen jedoch eine bisher noch selten beobachtete Qualität auf.
News Redaktion am Freitag, 30.11.2007 11:48 Uhr
Wenn die Politik es durchsetzen will dann setzt sie es auch durch, da scheissen die auf die Meinung des Volkes und dann können wir wieder sehen dass wir nur kleine Fische sind die nix zu sagen haben. Wir werden sehen und ihr werdet sehen dass das Gesetz in Kraft tritt, und wenn es 1000000 Unterschr ...
Ka ob das im Tatenkatalog steht, wenn es drin steht, ja, wenn nicht, nein. Es gibt keinen "Tatenkatalog", schwere Straftaten sind solche mit Höchststrafe 5 Jahren und aufwärts. Also auch schwere KV. Aber zu wissen, mit wem der Schläger in den letzten Monaten so alles tele ...
Ka ob das im Tatenkatalog steht, wenn es drin steht, ja, wenn nicht, nein. ...
Es kommt nicht nur darauf an, ob der Beweis anders nicht erbacht werden kann, sondern auch, ob die Tat schwer genug ist. WO STEHT DAS? Ein anderes Beispiel: bei einer schweren Körperverletzung bei einer Schlägerei unter Suffköpfen auf dem Jahrmarkt wird ma ...
isher schon, aber jetzt wird auch das, was man bisher erst im Verdachtsfall länger als zur Abrechnung erforderlich beim Betreiber speicherte und auswertete, nämlich die Verbindungsdaten, ein halbes Jahr auf Vorrat gespeichert. Weil eben jeder verdächtig ist. Habe bereits dargelegt ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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