
Die entsprechenden Gesetze sind bereits Anfang Oktober still und leise verabschiedet worden. Damit ist die Situation in der Schweiz ein gutes Stück riskanter geworden.
Der Gesetzestext verbietet im Gegensatz zu vergangenen Entscheidungen explizit Knacktools für Kopierschutz. Dies in einer sehr weit gefassten Definition, unter die beispielsweise auch DVD-Player unter Linux fallen, die per DeCSS DVDs abspielen können. Wie auch in Deutschland ist das "Bewerben" entsprechender Tools verboten: ob das analog zu Deutschland Linkverbot bedeutet, wird sich weisen. Der Abschnitt im Wortlaut:
"Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die:
a. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen sind;
b. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder
c. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern."
Auch für das Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke werden empfindliche Strafen vorgesehen. Immerhin, ermittelt wird nur auf Antrag des Rechteinhabers, dann drohen jedoch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, wenn jemand
" - ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben;
- ein zugänglich gemachtes, gesendetes oder weitergesendetes Werk wahrnehmbar macht."
Weiterhin ist untersagt, "Informationen für die Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten" zu entfernen oder zu ändern. Gemeint sind damit beispielsweise Wasserzeichen in Audiofiles. Geschützt seien dadurch
"...elektronische Informationen zur Identifizierung von Werken und anderen Schutzobjekten oder über Modalitäten und Bedingungen zu deren Verwendung sowie Zahlen oder Codes, die derartige Informationen darstellen, wenn ein solches Informationselement:
a. an einem Ton-, Tonbild- oder Datenträger angebracht ist; oder
b. im Zusammenhang mit einer unkörperlichen Wiedergabe eines Werkes oder eines anderen Schutzobjekts erscheint."
Auch hier wird die Definition erstaunlich weit gefasst. Denn damit kann vom Wasserzeichen über den LC-Code und Barcode-Information bis hin zum Copyrighthinweis im CD-Booklet alles gemeint sein.
Ob deswegen eine kopierte CD - auf die in der Regel eben Interpret und Titel geschrieben werden - im Prinzip unter dieses Verbot fällt, ist die Frage. Falls das explizit nicht beabsichtigt war, dann hätte man den Text durchaus anders formulieren können.
News Redaktion am Freitag, 30.11.2007 17:39 Uhr
Sehr geehrter Herr Penis, offensichtlich haben Sie irgendwo, irgendwas über das neue Urheberrecht in DEUTSCHLAND gelesen. Abgesehen davon, dass es wohl kaum noch jemanden gibt, der das nicht weiß, geht es hier aber um die SCHWEIZ! @Topic Von den Schweizern hätte ich das nicht gedacht, aber mal ...
Hier schreiben mehrere rein, dass das downloaden weiterhin erlaubt ist und nur das Uploaden verboten. Ich muss dazu sagen, dass ich was ganz anderes gehört habe; und zwar war das Downloaden bis 2007 erlaubt und ab 2008 wurden die Gesetze verändert und jetzt ist das Downloaden auch verboten. ...
Es wird Zeit das die Schweiz endlich da Kopieren von CDs und DVDs in den Griff bekommen will. Deutschland, USA machen es vor. Wer Filme schauen will und Musik hören will muß ZAHNEN !!! HEUTE SCHON GEZAHLT ??? Man kann ja warten bis die Filme billiger werden. Kopieren ist nicht in Ord ...
Es wird Zeit das die Schweiz endlich da Kopieren von CDs und DVDs in den Griff bekommen will. Deutschland, USA machen es vor. Wer Filme schauen will und Musik hören will muß ZAHNEN !!! HEUTE SCHON GEZAHLT ??? Man kann ja warten bis die Filme billiger werden. Kopieren ist nicht in Ord ...
Es wird Zeit das die Schweiz endlich da Kopieren von CDs und DVDs in den Griff bekommen will. Deutschland, USA machen es vor. Wer Filme schauen will und Musik hören will muß ZAHNEN !!! HEUTE SCHON GEZAHLT ??? Man kann ja warten bis die Filme billiger werden. Kopieren ist nicht in Ordnung. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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