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Kurz notiert:

Vorratsdatenspeicherung: Bundespräsident Köhler soll nicht unterschreiben

Der AK Vorrat hat Bundespräsident Horst Köhler gebeten, das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung nicht zu unterschreiben, da das Gesetz "offensichtlich verfassungswidrig" sei. Köhler verweigerte bereits Unterschriften bei der Neufassung des Flugsicherheitsgesetzes und dem Verbraucherinformationsgesetzes.

Insofern stehen die Chancen nicht schlecht, dass auch die VDS einen präsidialen Dämpfer erhält - selbst einige Abgeordnete der SPD, die für das gesetz stimmten, gaben bereits an, dies nur angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken und der Hoffnung getan zu haben, dass das Gesetz vor dem BVerfG ohnehin keinen Bestand haben wird.

Im Brief an Köhler führte der AK Vorrat an, dass CDU, CSU und SPD einen "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen hätten und beriefen sich ebenfalls auf das Bundesverfassungsgericht, das 2003 feststellte, dass es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genüge, wenn

"...die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis".

Weiter verwies der Arbeitskreis auf die dem Gesetz zugrunde liegende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, welche nur einen kleinen Teil der beschlossenen Regelungen abdecke und darüber hinaus wegen schwerer Mängel ohnehin nicht umgesetzt werden müsste.

Das Schreiben an den Bundespräsidenten ist im Wortlaut auf der Site des AK Vorrat veröffentlicht. Der nicht unumstrittene Köhler hat einmal mehr Gelegenheit, den Parlamentariern die Verfassung zu lehren - eine Aufgabe, die er in der Vergangenheit bei Bedarf durchaus wahrgenommen hat.

News Redaktion am Mittwoch, 05.12.2007 10:58 Uhr

tagsTags: bundesverfassungsgericht bundespräsident köhler unterschrift ak vorratsdatenspeicherung vds vorratsdatenspeicherung verfassung

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82 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Testlaeufer am 27.12.2007 02:05:37

    Was die Richtlinie da schreibt ist völlig egal. Die Umsetzung in deutsches Recht ist das was zählt. Und da gibt es diesen Passus gar nicht. ...

  • Caschy am 26.12.2007 20:36:46

    Wieso, Downloader sind doch Schwerstkriminelle, das weiss doch jeder mittlerweile, oder? :dozey: Ja leider es macht keinen Spaß mehr noch irgendwas zu machen egal was :dozey: :dozey: ...

  • kowe am 26.12.2007 20:35:36

    Wieso, Downloader sind doch Schwerstkriminelle, das weiss doch jeder mittlerweile, oder? :dozey: ...

  • kellerassel999 am 26.12.2007 19:59:33

    jo, nur was versteht das EU-Recht unter schwerer Kriminalität? Das ist doch alles wieder Auslegungssache wie mans gerade braucht... MFG Kellerassel ...

  • TheOutSideRs am 26.12.2007 19:33:39

    Köhler hat unterzeichnet........ :mad: http://www.sueddeutsche.de/deutschland/artikel/181/149816 Dann bleibt wohl nur noch die Klage. MfG +FF Andy "Das Gesetz soll laut EU-Recht ausschließlich der Bekämpfung von Terrorismus und s ...

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