
Noch bevor die Vorratsdatenspeicherung in der Alpenrepublik auf den Weg gebracht wurde, will die große Koalition der Polizei noch umfassendere Eingriffe in die Privatsphäre ermöglichen. Besonderes Bonbon für die Internet-Provider: im Fall der Fälle sollen sie für die Datenermittlung und -Übergabe nicht einmal mehr eine Aufwandsentschädigung bekommen.
Aber der Dienstweg dürfte dann ja auch kurz werden: Bei "Gefahr im Verzug" können dem Entwurf nach Polizeibeamte ohne gerichtliche Anordnung Userdaten, IP-Adressen und Handy-Standorte von den Providern verlangen. Name, Postadresse, die Funkzelle, in der ein Handy eingebucht ist - alles muss dann ohne Richterkontrolle herausgegeben werden. Das ganze wurde darüber hinaus in einer Nacht- und Nebel-Aktion eingefädelt: der Neuentwurf ging nicht wie üblich vor den Innenausschuss, sondern wurde direkt auf die Tagesordnung des Parlaments gesetzt.
Entsprechend kräftig die Kritik der Opposition: Peter Pilz, Sicherheitssprecher der Grünen, sprach von einer "Sauerei" und gab seiner Vermutung Ausdruck,. die Abkürzung "IM" stünde nicht mehr für "Innenminister", sondern für "Informeller Mitarbeiter". Eingeführt werden seiner Ansicht nach "DDR-Methoden".
Seine Fraktion kritisiert darüber hinaus, dass nebenbei auch noch Löschfristen des ursprünglichen Entwurfs kurzerhand vollkommen abgeschafft wurden. Auch in Österreich gibt es inzwischen die ominösen "Gefährder", deren Daten offenbar unbefristet gespeichert bleiben sollen. Eine Löschpflicht nach drei Jahren wurde aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
News Redaktion am Donnerstag, 06.12.2007 17:03 Uhr
Konkrete Gefahrensituation...Hmm, ich schätz mal, damit sind nicht die Downloader gemeint, die sich hie und da ne mp3 von emule saugen... Naja, wart mas ab... Man sieht sich, Stahli Neeee, damit sind bestimmt nur die Wanderer gemeint, die sich mal verlaufen. :D Ohne dere ...
Hmmm, hab ich grad gefunden: http://futurezone.orf.at/it/stories/242015 Da stehts halt entgültig: Das sagt die Endversion In der Endversion der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz heißt es nun in §53 (3a): Die Sicherheitsb ...
Dann raten Sie mal wer die EV gegen derartige Video-Clips erwirkt hat. :D Ich weiß jedenfalls wem und warum es nicht gelungen ist den mehrfach versuchten und nach meiner bescheidenen Ansicht (für Sie: "[URL="http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Abk%C3%BCrzungen_(Ne ...
Vermutlich nichts. Im Pool sind eine Menge solcher Informationen. Außerdem bringt die Sache Ihnen finanziell nichts. Erfahrungsgemäß lassen Sie die Finger davon. Dann raten Sie mal wer die EV gegen derartige Video-Clips erwirkt hat. :D ...
Danke für den Hinweis. :T Dieser Video-Clip dürfte in dieser Form nicht mehr im Netz sein; dagegen gibt es schon eine EV. Mal sehen was man machen kann. Vermutlich nichts. Im Pool sind eine Menge solcher Informationen. Außerdem bringt die Sache Ihnen finanziell nichts ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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