
Goldene Zeiten kommen demnach auf uns zu: bereits im ausklingenden Jahr hätte Zypries den Vorsitz im Rat der Europäischen Union dafür nutzen können, "die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Europa für den Einzelnen spürbar zu stärken". Laut der Presseerklärung seien Zypries "...politische Anstrengungen ... in besonderem Maß darauf gerichtet, einen spürbaren Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen, denn der europäische Integrationsprozess muss den Unionsbürgern dienen und darf nicht allein auf ein Zusammenwachsen der nationalstaatlichen und europäischen Institutionen gerichtet sein."
Denn offenbar haben sich die Kritiker von ausufernder TK-Überwachung, staatlicher Bespitzelung, der drohenden Aushebelung von Mandanten- und Informantenschutz im Justiz- und Pressewesen in der Vergangenheit kollektiven Halluzinationen hingegeben. Denn der
"...Grundrechtsschutz bei heimlichen Ermittlungsmaßnahmen wird erheblich gestärkt. Eine Telekommunikationsüberwachung ist künftig nur noch bei schweren Straftaten zulässig. Nach Abschluss der Überwachung sind die Betroffenen davon zu benachrichtigen. Außerdem werden bei allen Ermittlungsmaßnahmen Regelungen zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zu Berufsgeheimnisträgern (Verteidigern, Geistlichen, Abgeordneten, Ärzten, Journalisten etc.) eingeführt. Meldungen, wonach dieser Schutz eingeschränkt worden sei, sind unzutreffend."
Dann ist ja alles gut. Und auch die kommende Vorratsdatenspeicherung, die selbst von Angehörigen von Zypries' Regierungskoalition für nicht verfassungskonform gehalten wird, ist selbstverständlich ein Dienst am Bürger und keine ausufernde Generalverdächtigung, und darüber hinaus werden die gesammelten Daten nur in absolut zuverlässige und berufene Hände gelangen:
"Umgesetzt in deutsches Recht wurde auch die EU-Richtlinie zur sog. Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG). Sie sieht die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für die Dauer von 6 Monaten bei den Telekommunikationsunternehmen vor. Gespeichert wird nur, zwischen welchen Telekommunikationsanschlüssen (z. B. Telefonanschlüssen) zu welchen Zeitpunkten kommuniziert wurde. Die Inhalte der Telekommunikation werden nicht aufgezeichnet. Polizei und Staatsanwaltschaft können die Herausgabe von bestimmten Telekommunikationsverkehrsdaten nur zur Aufklärung von konkreten Straftaten verlangen und nur aufgrund einer richterlichen Entscheidung."
Dass sich Zypries ein wenig später widerspricht, kann nur ein Irrtum sein, dem paranoide Zeitgenossen in ihrem Wahn offenbar gerne aufsitzen. Denn wenn das zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft "...die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums in der Informationsgesellschaft und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich" bringt, dann kann wohl kaum die Herausgabe von TK-Verbindungsdaten gemeint sein, wenn dabei "...Auskunftsansprüche gegenüber Dritten - z. B. Internet-Providern oder Spediteuren..." vorgesehen sind, "um besser an die Fälscher und Raubkopierer und ihre Hintermänner heranzukommen."
Für 2008 sind weitere Dienste am Bürger geplant: im Bereich "E-Justice" wird der verbesserte Informationsaustausch im Zuge der Vernetzung der nationalen Strafregister geplant. Und auch im Bereich des Geistigen Eigentums werden die Bürger in Bälde noch besser und umfassender geschützt: Es herrsche EU-weit Einigkeit "über die Notwendigkeit... die Rechteinhaber mit den Mitteln des Zivil- und Strafrechts konsequent zu schützen und sie bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung dieser Rechte noch besser zu unterstützen."
Ein großes Jahr für die Freiheit geht damit zu Ende, ein ebensolches Jahr folgt, wenn man die Pläne aus dem BMJ liest. Und das bestätigt ja auch der eingangs zitierte Orwell:
"Freiheit bedeutet die Freiheit zu sagen, dass zwei und zwei vier ist. Gilt dies, ergibt sich alles übrige von selbst."
Und schließlich war das 2007 erlaubt und wird es auch 2008 sein. Wahrscheinlich.
News Redaktion am Donnerstag, 13.12.2007 15:07 Uhr
Autobahn geht gar nicht! :mad: Tut mir Leid! :mad: Sonst verlasse ich jetzt den Raum! :mad: "Autobahn geht gar nicht!" wollte ich schon auf einem Tshirt haben! :D ...
Zypries: 2007 wurden Bürgerrechte und Grundrechtsschutz gestärkt Heißt das jetzt, ich darf das Wort "Autobahn" in den Mund nehmen, ohne bei Kerner gleich aus der Sendung zu fliegen? Klingt doch toll :T ...
Eine der Regierungsübermuttis hat wieder zugeschlagen. Werden Politikerinnen wie Frau Zypries jemals verstehen, dass erwachsene Bürger keine Kinder sind (und schon gar nicht die Eigenen)? Es ist einfach eine Schande wie hier in vielen von Ihr veranlassten Punkten die Mündigkeit des intelligen ...
Gut so Frau Zypries :rolleyes: Aber eigentlich hat die gute Frau Ministerin doch recht - sie hat ja nicht gesagt in welchem Land die Bürgerrechte und der Grundrechteschutz gestärkt wurden :confused: Wie sang schon Pippi Langstrumpf: "Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt" ...
Wo ist der "Ich lach mich tot"-Smiley, wenn man ihn braucht? ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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