
Nach wie vor ist allenfalls umstritten, ob die sogenannten "Killerspiele" tatsächlich Einfluss auf die Gewaltbereitschaft der Gamer haben, weiter ist der deutsche Jugendschutz ohnehin einer der strengsten weltweit. Dennoch sah sich die Regierung veranlasst, ihr vermeintliches Scherflein zur Gewaltprävention beizutragen - ob es etwas bringt oder nicht, scheint dabei keine Rolle zu spielen. Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbote sind bei Gewaltspielen vorgesehen - unabhängig davon, ob sie ohnehin für Jugendliche verboten sind oder nicht.
Woraus direkt folgt, dass das Gesetz mit Jugendschutz absolut nichts zu tun hat: denn kaufen durften Jugendliche die indizierten Titel schon jetzt nicht. Aktionismus pur? Den Bayern geht er erwartungsgemäß nicht weit genug, und ebenso vorhersehbar fordert die CSU das Verbot von Herstellung und Vertrieb der umstrittenen Games. Natürlich ebenso im Namen des "Jugendschutzes" - auch wenn sich die Gesetze praktisch ausschließlich auf Games beziehen, die ab 18 Jahren freigegeben sind.
Der Unsinn wird zur Abwechslung hingegen einigermaßen sachlich vorgebracht: Günter Beckstein verglich die "Killerspiele" auch schon mit Kinderpornografie - ein Schlag ins Gesicht der Opfer, deren Leid verglichen wird mit dem Erleben eines Gamers.
Solche Geschmacklosigkeiten hatte sich die CSU immerhin verkniffen, was die Blödsinnigkeit der Forderung jedoch nicht geringer macht. Glücklicherweise regt sich Widerstand: Die BIU hält das Gesetz für verfassungswidrig, da keine Einzelfallprüfung mehr vorgenommen wird und es allein den Herstellern überlassen bleibt, nach denkbar vagen Gummirichtlinien zu entscheiden, was denn nun "gewaltverherrlichend" und was zulässig sei.
Aber wie die Vergangenheit lehrt: im Zweifelsfall muss man eben das Blut grün machen, dann rennt niemand Amok.
News Redaktion am Donnerstag, 20.12.2007 16:05 Uhr
Alle diese Dinge fallen nur dann unter das Besitzverbot, wenn sie ein wirkliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen abbilden. Bei computergenerierten Bildern ist (jedenfalls beim aktuellen Stand der Technik noch) eher unwahrscheinlich, daß sie das können. da hast du mir ...
Sehr bedenkliche Entwicklung allmählich das Ganze, dass da niemand was dagegen unternehmen kann ... Will mir nicht in den Kopf :( Das liegt daran, daß sich von der "breiten Masse" weder jemand persönlich betroffen fühlt, noch in irgendeiner Form den Kram hinter ...
Ich muss also schon wissen was ich will, statt mich einfach im Geschäft umsehen zu können Und wenn man das mal konsequent weiterverfolgt wird man bemerken, das auch Fachzeitschriften nicht mehr über solche Spiele berichten werden. Allein die gamestar hat in ihrer letzten Ausgabe 2 ...
Als besonders bedenklich sehe ich dabei an, daß die Auslegung, was denn nun genau darunter fällt, den jeweiligen Polizisten, Staatsanwälten und Richtern überlassen bleibt, und daß damit zukünftig einer gewissen Willkür (theoretisch?) Tor und Tür geöffnet sein kann, wenn dieser Blöds ...
Ja, das fällt dann in den Bereich der virtuellen Kinderpornographie (ist leider kein schlechter Scherz) ... Du tust quasi so, als ob die volljährige Dame eine M Als besonders bedenklich sehe ich dabei an, daß die Auslegung, was denn nun genau darunter fällt, den jeweil ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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