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BITKOM und das neue Urheberrecht: Bezahlen ja, Rechte nein

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) gab kurz vor der Jahreswende Tipps dazu heraus, wie man ohne schlechtes Gewissen Musik downloaden, rippen und brennen kann. Wenig überraschend: Alle Rechte liegen weiterhin alleine beim Urheber eines Werks. Die sogenannte Privatkopie wird zwar geduldet, ein Anrecht darauf sucht man im Gesetzestext allerdings vergeblich. Auch der legale Umgang mit erworbener Musik und Filmen wird den Konsumenten im Detail erläutert.

Im Preis für PCs, Drucker, Scanner, CD- und DVD-Brenner sowie Rohlinge sind bereits Gebühren für Rechteinhaber enthalten, die über Verwertungsgesellschaften an Künstler oder Musikverlage fließen. Wer zu Hause CDs kopiert oder einen PC besitzt, zahlt automatisch an die Urheber. Für einen PC mit gängiger Ausstattung sind bereits rund 70 Euro Geräteabgaben fällig. In diese Kalkulation muss man fairerweise auch die GEMA-Gebühren einrechnen, die z. B. auch immer häufiger Privatpersonen bei eigenen Veranstaltungen entrichten müssen, was der Verband an dieser Stelle leider nicht tut. Auch die erhobenen Rundfunkgebühren werden nicht erwähnt.

Wohl aber warnt man vor unbegrenztem Kopieren der gekauften CDs, mehr als sieben Kopien für Freunde und Familienmitglieder könnten rechtlich gesehen problematisch werden. Eine genaue Zahl der erlaubten Kopien gibt es nicht. Den Konsumenten möchte man ebenfalls das Umgehen des Kopierschutzes von Audio-CDs verbieten. Die Originale dürften nach Auskunft der BITKOM lediglich analog kopiert werden, also der Kunde darf die kopiergeschützte CD nur auf eine Kassette aufnehmen. Warum man rund 17 Euro für ein aktuelles Album ausgeben soll, die man dann nicht in entsprechender Qualität auf seinem PC oder sonst wo abspielen darf, wird nicht verraten. Denn das Rippen und Konvertieren mit dem Audiograbber oder vergleichbaren Programmen stellt ja bereits ein aktives Umgehen des Kopierschutzes dar. "Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal."

Gewarnt wird auch vor dem Erwerb von illegalen Urlaubs-Schnäppchen, wie z. B. professionelle, täuschend echt wirkende Raubkopien von Händlern. Wer sehr viele solcher CDs oder DVDs im Gepäck hat, steht nach Auskunft der BITKOM schnell im Verdacht, damit gewerblich zu handeln und hat dann den Staatsanwalt im Nacken. Das kleinste Übel wäre noch die Beschlagnahmung dieser CDs/DVDs bei der Einreise durch den Zoll.

Gedroht und gewarnt wird in der Ankündigung am laufenden Meter. Offensichtlich unrechtmäßige Vorlagen z. B. von aktuellen Kinofilmen sollen nicht weiter verteilt werden, legale Downloads ebenso wenig. Im Internet gekaufte Musik darf in vielen Fällen auf dem heimischen PC lediglich gespeichert und angehört werden. Die Nutzungsbedingungen einiger Anbieter untersagen es allerdings, die gekaufte Ware zu brennen oder gar auf einen MP3-Player zu überspielen. Manch einer mag sich an dieser Stelle fragen, wozu er überhaupt Geld ausgeben soll, wenn er mit dem gekauften Gut nicht anstellen darf, was er will?

Abschrecken will man auch vor illegalen Downloads, Online-Tauschbörsen und dem Vervielfältigen von kommerzieller Software für den Privatgebrauch. In Bezug auf illegale Downloads würde der Gesetzgeber die Lage jetzt klarstellen, das bisherige Urheberrecht war hier nicht eindeutig.

Kommentar: Alles in allem kommt man sich als Benutzer eines Computers oder CD-Brenners vor, als wäre man zu einem Teil der Achse des Bösen geworden. Und verfolgt man diese Anweisungen, erscheint es so, als wenn wir das Böse sind: wir, die Kunden. Wir, die das Geld für Musik und Filme ausgeben und die trotz DRM und gültiger Rechtslage damit anstellen wollen, was uns gerade in den Sinn kommt. Wir sind die Übeltäter, obwohl wir Steuern und Abgaben bezahlen. Es ist nicht die Musikindustrie mit ihrer Preispolitik und ihrem mangelnden Willen sich zu bewegen. Aber auch dort tut sich etwas. Warner Music steigt in Kooperation mit Amazon in den DRM-freien Musik-Vertrieb ein. Sony BMG ist das letzte Major Label, welches seine Stücke im Internet mit Kopierschutz verkauft. Allerdings ist Fachkreisen zufolge ein Testlauf für den Vertrieb im MP3-Format für Anfang 2008 geplant. Jetzt müssten nur noch die Preise für Musikstücke sinken - wer will dann noch seinen Esel oder Azureus anwerfen oder das Web nach illegalen Inhalten durchsuchen?

News Redaktion am Freitag, 28.12.2007 13:01 Uhr

tagsTags: musik film drm sony bmg verband bitkom warner

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 02.01.2008 15:53:57

    Da ärgert es mich doch gleich schon wieder, dass mir zu Weihnachten die Within Temptation Tour DVD gekauft habe. Ich will gerne die Künstler unterstützen und sie für ihre Arbeit entlohnen, aber die Musikindustrie kann von mir aus verrecken. Hartz IV wäre immer noch zu viel Geld ...

  • 5466kim am 31.12.2007 19:04:37

    Falls Du Kratzer, Risse, Brüche, Diebstahl (aus Deinem Auto o.ä) meinst, dann sind das alles "Selbstverschuldungen" für die nur Du haftest...Im Klartext: neu kaufen, nix Ersatz... Ist doch irgendwie klar.....kostenlose Ersatz-CD/DVD:eek: Willst Du die MI/FI ruinieren??!! ...

  • disoft am 30.12.2007 22:37:32

    Hallo, mal eine ganze andere Frage, die ich mir stelle. Gehen wir mal davon aus, dass ich mir eine Musik-CD gekauft habe. Diese ist mit einem Kopierschutz versehen. Lt. dem Gesetzgeber darf ich diese CD nicht kopieren, da diese einen Kopierschutz enthält. Also auch keine Sicherungskopie von mach ...

  • alter_Bekannter am 29.12.2007 22:40:37

    raubkopierer sind noch schlimmer als mörder, denn wir wenden ja gewalt an und nehmen etwas -> körperverletzung -> totschlag -> auch mord, da mans ja bewusst tut:p und da wir ja ursprünglich räuber waren -> raubmord logisch oder? ...

  • anco am 29.12.2007 10:48:52

    "Wer versucht, die Sperre bewusst zu umgehen, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei gewerbsmäßigem Handel mit Raubkopien sogar Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Schon eine einzige Raubkopie ist in diesem Fall illegal." Ist man dann auf einer Stufe mit Kindersc ...

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