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Hausdurchsuchung: So schnell kanns gehen

Udo Vetter berichtet von einem Mandanten, der eine Hausdurchsuchung hinnehmen musste. Anlass: Computerbetrug. Den jedoch nicht er vorgenommen haben will, sondern jemand, der ein altes GMX-Account des Geschädigten genutzt hatte. Als Beweismaterial, welches zur Haussuchung genügt, reichte das einem Richter offenbar bereits aus.

In Abwesenheit wurde die Wohnung von Vetters Mandanten von der Polizei besucht. Als der "Durchsuchte" zu Hause ankam, war sein PC bereits bereit zum Abtransport. Der Vorwurf des Computerbetrugs gründet sich laut Aussage des betroffenen allein auf die Mailadresse bei GMX, die nach dem Muster (Vorname)@gmx.de gestaltet war. Registriert wurde die Mailadresse bereits 1997, angegeben hatte der Beschuldigte auch seine (nicht öffentlich einsehbaren)  Realdaten. Weitere "Beweise" gab es offenbar keine, Vetter zitiert:

"Anfänglich sagten die Polizisten noch etwas davon, dass meine IP-Adresse identifiziert wurde, mit der die Leistungen in Anspruch genommen wurden. Davon fand sich in der Akte jedoch nichts. Lediglich eine Anfrage an den Provider Tele 2 war enthalten, jedoch nicht dessen Antwort. Tele 2 habe ich auch nie als ISP verwendet. Die eMails mit Rechnungen und Mahnungen habe ich tatsächlich bekommen, diese aber wie so viele andere ignoriert. Es stand ja auch ein ganz anderer Adressat in der Rechnung, nämlich Herr X."

Dem Opfer wurde zugesagt, dass er seinen Rechner nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft schnellstmöglich zurück erhalten soll. Wenig, aber immerhin etwas.

Einmal mehr zeigt sich jedoch, dass selbst unter heutigen Bedingungen die Polizei auch bei denen schnell auf der Matte stehen kann, die "nichts zu verbergen" haben. Und das nichtmals wegen der falschen Verdächtigung beispielsweise des Besitzens von Kinderpornografie oder der Mitgliedschaft in sogenannten "terroristischen Vereinigungen", sondern schlicht wegen nicht bezahlter, online bestellter Dienstleistungen.

Pikanterweise trotz bzw. wegen einer richterlichen Genehmigung, die bei der Ausweitung der Befugnisse von Strafermittlern ja immer gerne als "Allheilmittel" gepredigt wird, die Missbrauch und Schikane verlässlich ausschalten soll. Das tut sie nicht - was auch in den Kommentaren des Lawblog sofort zur Sprache kam.

News Redaktion am Freitag, 11.01.2008 16:11 Uhr

tagsTags: hausdurchsuchung udo vetter email betrug ip-adresse law blog entführung verdacht computerbetrug online-betrug

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31 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 16.01.2008 07:44:01

    Das der Mailbesitzer nicht auf die Post, wir reden hier von Briefen, reagiert hat grenzt ja fast an Dummheit. So hätte er alles abwenden können, indem er den Betrug ja zu mindestens aufdecken hätte können. Ok, wenn da richtige Briefe kommen, per Post mit Adresse drauf u ...

  • Sketch am 16.01.2008 02:18:18

    Also auf alle Fälle kann ich euch versichern. Wenn jemals bei einer Hausdurchsuchung euer PC mitgenommen wird, könnt ihr damit rechnen, dass ihr ihn nicht innerhalb der nächsten 6, meistens sogar 9 Monate und länger, wiederbekommt. Die Erfahrungen habe ich gemacht und auch bei anderen Fällen hà ...

  • titus_shg am 14.01.2008 23:43:46

    @neo110 kann es sein, dass du kuhdung, oder ähnliches zeug, rauchst? ;) mfg chronoton Na ja, der wird Raubkopien von Mossad in´s Netz gestellt haben, und dann haben die die IP gehabt und die 4.500 Euro sind die Kosten der Abmahnung.... :D :D :D MfG Andy ...

  • Chronoton am 14.01.2008 23:26:15

    @neo110 kann es sein, dass du kuhdung, oder ähnliches zeug, rauchst? ;) mfg chronoton ...

  • neo110 am 14.01.2008 23:17:16

    mein kumpel ist sowas in Berlin passiert, ich selber kenne 12 Personen wo ein Richter ein Go auf Verdacht auf Urherrechtsverletzung und Vervielfältigung gegeben hatte, auch einer meiner freunde... wurde am 11.Sept 2001 vom Mossad auf dem Kudamm in Berlin entführt und 12 Std. Verhört. Im Bunker g ...

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