
Nach der Abweisung der Abmahnung wurde seitens der EMI vor dem LG Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen United Newsserver beantragt, das LG Düsseldorf gab dem Antrag statt. Das OLG schloss sich dem Landgericht jedoch nicht an und hob das erstinstanzliche Urteil nun auf. Nach dem LG München hat damit das zweite deutsche Gericht im Sinne des Usenet-Providers entschieden. Auch in München verlief die Angelegenheit ähnlich, nur schneller: Ebenso im Auftrag der EMI versuchte die Kanzlei Rasch erstinstanzlich eine EV durchzusetzen, die jedoch bereits vor dem LG München ohne Erfolg blieb.
Entsprechend erfreut äußert sich der Geschäftsführer der United Newsserver-Muttergesellschaft Heinz-Dieter Elbracht:
"Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden."
News Redaktion am Dienstag, 15.01.2008 16:48 Uhr
Also UseNeXT bewegt sich schon nahe dem Betrug mit dem vorgeben falscher Tatsachen und diesen Abos.. auch ermutigt es ziemlich direkt zu Urheberrechtsverletzungen.. Stimmt schon irgendwie. Jedenfalls kann der unbedarfte Leser die Werbung immerhin auf den ersten ...
Also UseNeXT bewegt sich schon nahe dem Betrug mit dem vorgeben falscher Tatsachen und diesen Abos.. auch ermutigt es ziemlich direkt zu Urheberrechtsverletzungen.. Usenet und die neutralen Provider sind allerdings wirklich unschuldig, Usenet gibt es schon seit 1979 und war früher die Verbindung v ...
ich gehe doch mal stark davon aus, dass Vincent40 zum einen das usenet mit usenext verwechselt hat und zum anderen die usenext werbung überinterpretiert, bezogen auf "...alle Arten illegaler Daten...". das steht nämlich in diesem wortlaut nirgends in der werbung. ...
Wo steht bitte was von "illegalen Daten" in der Werbung? :confused: MfG Andy ich gehe doch mal stark davon aus, dass Vincent40 zum einen das usenet mit usenext verwechselt hat und zum anderen die usenext werbung überinterpretiert, bezogen auf "...alle Arten illegaler Da ...
Ha Ha :D ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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