Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

Schweiz: Logistep hat 30 Tage Frist gesetzt bekommen

Die Firma Logistep, die sich mit der Verfolgung von Raubkopierern beschäftigt, ist im Nachbarland Schweiz vor wenigen Tagen unter Beschuss geraten. Laut dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Hanspeter Thür verstößt das Sammeln von IP-Adressen von Filesharern in Peer-to-Peer-Netzwerken gegen das Schweizer Datenschutzgesetz. Binnen 30 Tagen muss Logistep nun den EDÖB darüber informieren, ob sie seinen Empfehlungen bezüglich der Wahrung der Privatsphäre der Filesharer zukünftig nachkommen.

Schon seit längerem betreibt das Schweizer Unternehmen Logistep im Auftrag der Musik- und Spieleindustrie Nachforschungen in P2P-Netzen um Urheberrechtsverletzungen aufzudecken. So scannt man in diversen Tauschbörsen nach den IP-Adressen mutmaßlicher illegaler Downloader bzw. Anbieter von Dateien und sendet die Informationen an die jeweiligen Rechteinhaber. Laut EDÖB Thür verstößt diese Vorgehensweise gegen die Grundsätze des Datenschutzgesetzes in der Schweiz. Er sieht die Persönlichkeitsrechte eines größeren Personenkreises verletzt. Das strafrechtliche Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen an sich will Hanspeter Thür nicht infrage stellen, allerdings die dabei verwendeten Methoden. Der EDÖB auf seiner Website im Originalton:

"Die Maßnahmen, die gegen Piraterie ergriffen werden, beinhalten auch die Bearbeitung von Personendaten. Diese Daten dienen der Identifikation von Personen, die verdächtigt werden, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben. Bei der Bearbeitung von Personendaten müssen aber die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) eingehalten werden. Obwohl die Interessen der Urheberinnen und Urheber als legitim bezeichnet werden können, müssen die getroffenen Maßnahmen die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer respektieren. Mit anderen Worten: Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Durch die getroffenen Maßnahmen müssen insbesondere die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Transparenz, der Zweckbindung und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Diese Prinzipien werden nicht respektiert, wenn private Akteure wie beispielsweise die Rechteinhaber gegen Piraterie mit einer Software vorgehen, die systematisch und proaktiv Verstöße gegen das Urheberrecht entdecken und registrieren soll (Internet-Scannung). Der Einsatz eines derartigen Instruments kommt nach unserem Verständnis einer kontinuierlichen Überwachung des Internet sowie der P2P-Netzwerke gleich."

News Redaktion am Freitag, 25.01.2008 13:07 Uhr

tagsTags: filesharing p2p logistep raubkopie schweiz edÖb

Bookmark and Share
 
Weitere interessante News
12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Biegel am 01.02.2008 15:04:14

    Hi, man das wäre ja mal was, wenn man dieses Schergen das garaus macht... Das ist die Abzocke pur, was diese Leute betreiben und es kann nicht sein, dass das alles rechtens ist und vom Statt geduldet wird. LG Biegel ...

  • Mabba am 28.01.2008 09:51:11

    Rechtslage in der Schweiz «Der Download zu persönlichem Gebrauch ist gemäss Schweizer Urheberrecht nach Mehrheitsauffassung nicht strafbar», sagt Michael Vlcek, Rechtsanwalt und Assistent am Rechtswissenschaftlichen Institut der Uni Zürich. Zudem ist Allofmp3 nicht ...

  • franz86 am 27.01.2008 13:08:14

    wie schauts dann bei proMedia von clemens rasch aus?, die anstatt eine abmahnung, direkt alle Computer sammt Zubehör mit der selben masche bei einer privaten hausdurchsuchung unterschlagen, um sich dann komplette einsicht auf die festplatten zu verschaffen, obwohl die fahnder und fastp ...

  • Alter Esel am 26.01.2008 09:57:52

    @Dienstbote & Joe: Links,Quellen? möchte mich da mal einlesen... und mich nichr lange durch foren,goggle etc.. quelen. thx Da Du nicht angegeben hast, welche konkrete Information Du suchst, empfehle ich für "Abmahn-Greenhorns" zunächst den [URL="http://boa ...

  • G3N3R4L am 26.01.2008 01:49:44

    @Dienstbote & Joe: Links,Quellen? möchte mich da mal einlesen... und mich nichr lange durch foren,goggle etc.. quelen. thx ...

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

 
News [Kurioses]

Apple filterte den Begriff "Jailbreak" im iTunes Store

Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr

befreit: ipad 3 & iphone 4s

Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.

mehr mehr lesen...

Browsergames
Gondal World

TOPTIPP: Gondal World

Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich! Escaria spielen

Escaria

Escaria

Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet! Escaria spielen

Artyria

Artyria

Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren. Artyria spielen

Gondal

Gondal

Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer. Gondal spielen

Last Emperor

Last Emperor

Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai. Last Emperor spielen

Nightcreeps

Nightcreeps

Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein. Nightcreeps spielen

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookgulli:news im AppStoreSeitenanfang