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RIAA vs. Joel Tenenbaum: Der fünfte Verhandlungstag (Update)

Am heutigen Freitag soll das Urteil gegen Joel Tenenbaum ergehen, der von der Recording Industry Association of America verklagt wurde. Wir lassen die vergangenen Tage knapp Revue passieren und werden dann über das Urteil berichten.

Die Woche begann ausgesprochen schlecht für das Team Tenenbaum. Bereits vor dem eigentlichen Beginn des ersten Verhandlungstages warf Richterin Nancy Gertner die Fair-Use-Verteidigungsmethode aus dem Rennen.

Der Grund war simpel: Bei einer schriftlichen Aussage vor geraumer Zeit hatte Joel zugegeben, dass er KaZaA benutzt hatte. Diese Nutzung sollte mit Fair-Use gerechtfertigen werden,  was Richterin Gertner jedoch abwegig schien. "[Tenenbaum] bringt hier eine Fair-Use Verteidigung ein, die so weit gefasst ist, dass sie den gesamten Urheberrechtsschutz den der Kongress entwickelt hat, schlucken würde. Das Gericht ist nicht in der Lage limitierende Grenzen zu erkennen: Diese Reglementierung würde jede Person von der Verantwortung befreien, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke für private Zwecke aus dem Internet laden."

Es musste Joel klar gewesen sein, dass die Nutzung von KaZaA für bestimmte Dateien rechtswidrig sein könnte. Nachdem am ersten Tag die Jury festgelegt worden war, begann der zweite Prozesstag mit den Eröffnungsplädoyers. Die Kläger klassisch nüchtern, Professor Nesson mit einem Styropor-Würfel sowie dem Bild eines Necker-Würfels. Nichts ist so, wie es zu sein scheint. Für alles gibt es zwei Betrachtungswinkel. Es folgte die Befragung von Mark Matteo von Cox Communications sowie Chris Connelly von MediaSentry. Insbesondere Connelly äußerte etwas sehr substanzielles. Nesson fragte, ob er beweisen könne, dass Dateien über KaZaA zum PC irgend eines anderen Users übertragen wurden. Die Antwort war ein schlichtes "Nein". Auch Mark Matteo von Cox Communications kam einen Augenblick lang in Bedrängnis, als Nesson ihm die Frage stellte, ob er Brief an J. Tenenbaum auch sicher den richtigen Empfänger hatte. Matteo bejahte dies, woraufhin Nesson erwiderte: "Ich möchte ihnen Judie Tenenbaum vorstellen...". Der zweite Tag endete mit der Befragung von Joels Vater sowie einem seiner ehemaligen Schulfreunde. Beide gaben an, dass sie Joel gesehen hätten, als er KaZaA nutzte.

Am dritten Tag wurden folgende Personen im Zeugenstand gehört: Antonio Franko, ein ehemaliger Schulfreund von Joel, Dr. Doug Jacobson, Computerforensik-Experte der Iowa State University, Joan Cho, Anwältin der Universal Music Group sowie Stan Liebowitz, Professor an der Texas State University. Während die Befragung von Antonio Franko wenig informativ war, beschäftigte man sich doch erheblich länger mit Dr. Doug Jacobson. Dieser erstellt seit geraumer Zeit Gutachten für die RIAA und arbeitet eng mit MediaSentry zusammen. "Haben Sie die Software von MediaSentry jemals untersucht?", wollte Professor Nesson von ihm wissen. Die Antwort war knapp: "Nein". Nesson legte nach: "Funktioniert Software zu jeder Zeit absolut 100% fehlerfrei?". Dr. Jacobson erwiderte hierauf: "Ich bin mir nicht sicher". Als Joan Cho, eine Anwältin von Universal in den Zeugenstand trat, sah es einer der Verteidiger von Joel scheinbar als unabdingbar sie so hart wie möglich zu attackieren. Dies führte jedoch lediglich dazu, dass Richterin Gertner intervenierte, noch bevor die Kläger die Chance hatten Einspruch zu rufen. Besonders interessant wurde es, als Professor Stan Liebowitz den Zeugenstand betrat. Der Ökonomie-Experte stand Rede und Antwort zu den Auswirkungen von illegalem Filesharing auf die Musikindustrie. Er zeigte gleich zu Beginn eine Skala, in der die Einnahmen der Musikindustrie von 1973 bis 2009 verzeichnet waren. Ab 1999 brachen die Einnahmen von 18,5 Milliarden US-Dollar auf jetzt 8,5 Milliarden US-Dollar ein. Welche Ursache er darin sehe, dass es ausgerechnet ab 1999 so steil bergab ging, fragte Nesson. Liebowitz erwiderte: "Napster!" Auch eine weitere Äußerung von Liebowitz bekam viel Aufmerksamkeit. Er erklärte zuerst, dass seiner Ansicht nach Filesharing der einzige Grund für die massiven Einnahmenausfälle der Musikindustrie sei. Kurze Zeit später äußerte er sich jedoch, dass es unmöglich sei herauszufinden, welchen Effekt der einzelne Filesharer auf das Gesamtbild haben würde. Auch sei seiner Ansicht nach "Amateurmusik" niemals so gut wie "professionelle Musik".

Am vierten Prozesstag wurde die Befragung von Stan Liebowitz fortgeführt, ihm folgten zwei weitere Anwälte von Warner Music. Darunter Ron Wilcox, der über den "digitalen Fortschritt" der Musikindustrie im vergangenen Jahrzehnt sprach. Gefolgt von Silda Palerm, welche bezeugte, dass ihre Firma die Rechte an einigen Songs hat, die sich in Tenenbaums Share-Ordner befanden. Schlussendlich kam der wichtigste Zeuge zu Wort: Joel Tenenbaum selbst. Dessen Aussage war überraschend. Er tat im Wesentlichen nichts anderes, als ein vollumfängliches Geständnis abzulegen. Ja, er hatte KaZaA benutzt. Ja, er wusste, dass er dadurch urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten konnte. Er wollte aber weder Künstler noch Labels schädigen. Dies sei ihm nicht bewusst gewesen. Seine schriftliche Aussage, dass er es nicht selbst gewesen sei, war nichts anderes als Lüge. Er habe die vorgeworfenen 30 Tracks selbst heruntergeladen und angehört. So wäre es. Er habe den PC benutzt und niemand anderes. Es schien nun zu einem Akt der Verzweiflung zu werden, als Professor Nesson versuchte, Joels Mutter noch in den Zeugenstand zu rufen sowie den IT-Experten Dr. Pouwelse. Die Kläger kamen mit ihren Befragungen zu einem Ende, so dass am heutigen Tag nur noch folgende Ereignisse eintreten werden: Das Kreuzverhör von Joel Tenenbaum durch Professor Nesson wird fortgeführt. Im Anschluss daran zieht sich die Jury zu einer Urteilsfindung zurück.

Wir werden berichten sobald ein Urteil ergangen ist.

Update: Die Kläger haben darauf verzichtet Joels Mum oder ihn selbst nochmals zu befragen. Wie inzwischen bekannt ist befindet sich der Musikwissenschaftler Wayne Marshall scheinbar auf dem Weg ins Gericht um für die Verteidigung auszusagen. Wayne Marshall ist ein anerkannter Musikethnologe mit mehreren akademischen Graden. Inzwischen ist klar dass Tenenbaum gestern die Zulassung von Marshall als Zeuge beantragt hat. Bemerkenswert ist, dass nicht Prof. Nesson auf ihn zugegangen ist, sondern Wayne Marshall auf das Team Tenenbaum. Er habe ihnen gegenüber erklärt, dass er eine wichtige Aussage im Prozess tätigen kann. Die Jury wurde inzwischen aus dem Gerichtssaal geführt um festzustellen, ob Marshalls Aussage relevant ist. Marshall will unter anderem zeigen wie man legal MP3s bei iTunes kaufen kann.

Der Vortrag von Wayne Marhsall ist zu Ende. Innerhalb drei Minuten führte er vor wie man bei Amazon eine MP3 kauft. Die Abschlussplädoyers werden nun gehalten. Danach wird sich die Jury zur Urteilsfindung zurückziehen.

Update 2: Die Jury hat sich inzwischen zur Beratung zurückgezogen. Man hat jedoch noch zwei offene Fragen, welche durch die Anwälte beider Seiten beantwortet werden. Frage 1: Man fragt nach einer Mitschrift des Verfahrens. Frage 2: Was bedeutet Vorsatz? Die Definitionen hierzu befinden sich schriftlichen Anleitungen, die der Jury noch nicht ausgehändigt wurden.

Update 3: Die Jury hat inzwischen nach dem Formblatt gefragt, in der ein Schuldspruch eingetragen werden muss. Der Prozessbeobachter Ben Sheffner stellt deshalb die einzig logische Frage: Ist man bereits zu dem Punkt gelangt, an dem man diese ausfüllen muss? Joel Tenenbaum wartet derweil in der Bibliothek des Gerichts auf ein Entscheidung der Jury. (Firebird77)

(Bild via p2pnet, thx!)

News Redaktion am Freitag, 31.07.2009 21:48 Uhr

tagsTags: filesharing p2p joel tenenbaum recording industry association of america riaa professor charles nesson debbie rosenbaum necker würfel verhandlung

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Firebird77 am 31.07.2009 23:15:17

    Jury ist zu Ergebnis gelangt, man sammelt sich im Gerichtssaal... RIAA vs. Joel Tenenbaum Schuldig! - 675.000 US-Dollar Schadensersatz ...

  • Firebird77 am 31.07.2009 22:00:23

    Da die das sicherlich nicht für Sachen wie Malen nach Zahlen haben wollten, steht der Schuldspruch dann wohl fest...Mal langsam. Schuldig ist er schon da er die Tat zugegeben hat. Die Jury muss nur noch entscheiden ob er die Tat mit Vorsatz begangen hat und den Schadensersatz festl ...

  • Bellethiel am 31.07.2009 21:57:01

    Da die das sicherlich nicht für Sachen wie Malen nach Zahlen haben wollten, steht der Schuldspruch dann wohl fest... ...

  • Firebird77 am 31.07.2009 21:49:24

    Nochmal ein Update eingefügt. Jury hat nach Formblatt für Schuldspruch gefragt... ...

  • am 31.07.2009 21:34:43

    Weshalb habe ich bloss da Gefühl das es sich hier um ein abgekartetes Spiel handelt....Welche Summen spielen hier eine Rolle.... ...

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