
Die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung wurden zum Teil dem Ersten Senat, teils dem Zweiten
Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Der Erste Senat befasst sich mit der vom AK Vorrat initiierten Verfassungsbeschwerde, was diesen wiederum Gutes erwarten lässt. Patrick Breyer dazu:
"Unsere Beschwerdeschrift beruft sich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung, zur Rasterfahndung und zur Abfrage von Verbindungsdaten. Sämtliche dieser Entscheidungen sind vom Ersten Senat gefällt worden. Dass dieser nun über die Vorratsdatenspeicherung entscheidet, lässt erwarten, dass das Gesetz an der bisherigen, bewährten Rechtsprechung gemessen wird."
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich wiederum mit den Beschwerden in Bezug auf strafverfahrensrechtliche Vorschriften der VDS befassen. Aus der Aufgabenteilung leitet der AK Vorrat einen hohen Stellenwert ab, der vom obersten deutschen Gericht den Beschwerden zur Generalüberwachung der Bevölkerung beigemessen wird. Optimistisch ist man auch in Bezug auf kurzfristige Maßnahmen: aus Karlsruhe erwarten die Datenschützer auch in Bälde eine Entscheidung über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen. Der AK Vorrat erwartet überdies in Kürze eine Entscheidung der Karlsruher Richter über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen.
Trotz der ermutigenden Signale sieht der AK Vorrat keinerlei Gründe, sich in Erwartung von Wundern aus Karlsruhe zurückzulehnen. So ist nach wie vor nicht geklärt, wie das Verhältnis von deutschen Verfassungsrechten und EU-Richtlinien aussieht, sollten die Richter die Umsetzung der Gesetze verbieten, deren Einführung von der EU vorgeschrieben werden.
Und auch auf anderen Gebieten sind die Datensammler längst zugange: nicht nur bei den Telefonie- und Netzprovidern sollen immer mehr Daten gespeichert und von immer mehr Institutionen eingesehen werden können, auch und gerade im privaten Sektor sind die Sammeltätigkeiten - und damit die Begehrlichkeiten der Ermittler - im Wachstum begriffen. Stefan Hermes vom AK Vorrat:
"Mit der Vorratsdatenspeicherung hören die Angriffe auf die deutsche und die europäische Demokratie allerdings nicht auf. Heute beriet beispielsweise der Bundesrat über die verdachtslose Speicherung und Rasterung der Flugpassagierdaten. Hierbei ist die Diskussion aber auch schon längst bei der Registrierung aller Reisebewegungen auch per Bus, Bahn und Schiff angelangt."
Denn diese werden zum großen Teil von den Reiseunternehmen schon länger automatisch erfasst - von der Buchung des Hotels oder des Mietwagens bis hin zum abendlichen Absacker aus der Minibar. Auf alle diese Daten wollen die Ermittler natürlich gerne zugreifen. Hermes weiter:
"Hierin liegt ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Bisher galt: Zugriff bei konkretem Verdacht. Das Unschuldsprinzip wurde gewahrt, auch wenn die richterliche Kontrolle auch bisher schon oft mangelhaft war."
Egal, was aus Karlsruhe nun kommen mag: weiter spannend bleibt es allemal.
News Redaktion am Donnerstag, 31.01.2008 16:55 Uhr
Soweit ich weiß, ist es nicht nötig 30.000 Beschwerden einzureichen. Doch der große Aufruf war ja dazu da Aufsehn zu erregen. Da die Politiker die Gesetze regelrecht über Nacht verabschiedet haben und es nur beiläufig in den Medien angesprochen wurde, ist es sogar sehr gut, dass sich 30.000 Leu ...
aus Karlsruhe erwarten die Datenschützer auch in Bälde eine Entscheidung über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen. Der AK Vorrat erwartet überdies in Kürze eine Entscheidung der Karlsruher Richter über den Eilantrag, die Vorra ...
Yes:T ...
Es gab mal Zeiten in unserem Land, da war der Datenschutz hoch angesehen. Es ging sogar soweit, dass das Grundbuchamt keine Daten über die Eigentümer von Grundstücken mehr herausgeben durfte. Abwohl die für Bauanträge (Nachbarschaftsbefragung) benötigt wurde. Machte einen Bauantrag rechtlich u ...
@Oburi stimmt du hast recht, ich wollte damit auch nicht sagen das es mir egal sei, aber mal ehrlich was gibt es denn noch für möglichekeiten ausser der Verfassungsbeschwerde. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen