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Vorratsdatenspeicherung: AK Vorrat zufrieden mit dem Bundesverfassungsgericht

Die Speicherpflicht für Verbindungsdaten führte zur größten Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik - die vorerst auf Eis lag, da die Zuständigkeiten unklar waren. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, welche Senate sich mit welchen Aspekten der Vorratsdatenspeicherung auseinandersetzen soll. Und der AK Vorrat ist zufrieden. Über 30.000 Bürger unterstützen mit ihrer Vollmacht die Verfassungsbeschwerde, der gute Aussichten prognostiziert werden.

Die Verfassungsbeschwerdeverfahren zur Vorratsdatenspeicherung wurden zum Teil dem Ersten Senat, teils dem Zweiten

Senat des Bundesverfassungsgerichts zugewiesen. Der Erste Senat befasst sich mit der vom AK Vorrat initiierten Verfassungsbeschwerde, was diesen wiederum Gutes erwarten lässt. Patrick Breyer dazu:

"Unsere Beschwerdeschrift beruft sich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Volkszählung, zur Rasterfahndung und zur Abfrage von Verbindungsdaten. Sämtliche dieser Entscheidungen sind vom Ersten Senat gefällt worden. Dass dieser nun über die Vorratsdatenspeicherung entscheidet, lässt erwarten, dass das Gesetz an der bisherigen, bewährten Rechtsprechung gemessen wird."

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich wiederum mit den Beschwerden in Bezug auf strafverfahrensrechtliche Vorschriften der VDS befassen. Aus der Aufgabenteilung leitet der AK Vorrat einen hohen Stellenwert ab, der vom obersten deutschen Gericht den Beschwerden zur Generalüberwachung der Bevölkerung beigemessen wird. Optimistisch ist man auch in Bezug auf kurzfristige Maßnahmen: aus Karlsruhe erwarten die Datenschützer auch in Bälde eine Entscheidung über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen. Der AK Vorrat erwartet überdies in Kürze eine Entscheidung der Karlsruher Richter über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen.

Trotz der ermutigenden Signale sieht der AK Vorrat keinerlei Gründe, sich in Erwartung von Wundern aus Karlsruhe zurückzulehnen. So ist nach wie vor nicht geklärt, wie das Verhältnis von deutschen Verfassungsrechten und EU-Richtlinien aussieht, sollten die Richter die Umsetzung der Gesetze verbieten, deren Einführung von der EU vorgeschrieben werden.

Und auch auf anderen Gebieten sind die Datensammler längst zugange: nicht nur bei den Telefonie- und Netzprovidern sollen immer mehr Daten gespeichert und von immer mehr Institutionen eingesehen werden können, auch und gerade im privaten Sektor sind die Sammeltätigkeiten - und damit die Begehrlichkeiten der Ermittler - im Wachstum begriffen. Stefan Hermes vom AK Vorrat:

"Mit der Vorratsdatenspeicherung hören die Angriffe auf die deutsche und die europäische Demokratie allerdings nicht auf. Heute beriet beispielsweise der Bundesrat über die verdachtslose Speicherung und Rasterung der Flugpassagierdaten. Hierbei ist die Diskussion aber auch schon längst bei der Registrierung aller Reisebewegungen auch per Bus, Bahn und Schiff angelangt."

Denn diese werden zum großen Teil von den Reiseunternehmen schon länger automatisch erfasst - von der Buchung des Hotels oder des Mietwagens bis hin zum abendlichen Absacker aus der Minibar. Auf alle diese Daten wollen die Ermittler natürlich gerne zugreifen. Hermes weiter:

"Hierin liegt ein gefährlicher Paradigmenwechsel. Bisher galt: Zugriff bei konkretem Verdacht. Das Unschuldsprinzip wurde gewahrt, auch wenn die richterliche Kontrolle auch bisher schon oft mangelhaft war."

Egal, was aus Karlsruhe nun kommen mag: weiter spannend bleibt es allemal.

News Redaktion am Donnerstag, 31.01.2008 16:55 Uhr

tagsTags: verfassungsgericht karlsruhe bverfg ak vorratsdatenspeicherung vds vorratsdatenspeicherung überwachung verbindungsdatenspeicherung

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • B@tt0 am 01.02.2008 14:12:10

    Soweit ich weiß, ist es nicht nötig 30.000 Beschwerden einzureichen. Doch der große Aufruf war ja dazu da Aufsehn zu erregen. Da die Politiker die Gesetze regelrecht über Nacht verabschiedet haben und es nur beiläufig in den Medien angesprochen wurde, ist es sogar sehr gut, dass sich 30.000 Leu ...

  • zresu am 01.02.2008 01:37:55

    aus Karlsruhe erwarten die Datenschützer auch in Bälde eine Entscheidung über den Eilantrag, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsachenentscheidung auszusetzen. Der AK Vorrat erwartet überdies in Kürze eine Entscheidung der Karlsruher Richter über den Eilantrag, die Vorra ...

  • am 01.02.2008 00:31:01

    Yes:T ...

  • Moses am 01.02.2008 00:29:34

    Es gab mal Zeiten in unserem Land, da war der Datenschutz hoch angesehen. Es ging sogar soweit, dass das Grundbuchamt keine Daten über die Eigentümer von Grundstücken mehr herausgeben durfte. Abwohl die für Bauanträge (Nachbarschaftsbefragung) benötigt wurde. Machte einen Bauantrag rechtlich u ...

  • am 31.01.2008 23:48:04

    @Oburi stimmt du hast recht, ich wollte damit auch nicht sagen das es mir egal sei, aber mal ehrlich was gibt es denn noch für möglichekeiten ausser der Verfassungsbeschwerde. ...

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