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OLG Frankfurt: Alle EC-Automaten sicher, umfangreiche Beweisaufnahme nicht nötig

Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 30. Januar 2008 sollen die Verschlüsselungssysteme an Geldautomaten angeblich fälschungssicher sein. Werden die Konten von Diebstahlsopfern geplündert, indem man deren korrekte PIN-Nummer eingibt, ist es deren Aufgabe zu beweisen, dass das Verschlüsselungs-System des jeweiligen Geldinstituts versagt hat.

Kann der Bestohlene keinen entsprechenden Beweis liefern, ist die Bank zu keinem Ersatz verpflichtet, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 30. Januar 2008. Zum Urteil kam es nach der Klage einer Verbraucherzentrale, die in zwölf Fällen die Personen vertreten haben, deren Konten kurz nach dem Diebstahl ihrer EC-Karte leer geräumt wurden.

Der Missbrauch war nach Meinung der Kläger nur möglich, weil die kriminellen Täter das PIN-System der Geldinstitute knacken konnten. Die Banken argumentierten dagegen, die Kläger wären allzu sorglos mit ihren Karten und der PIN umgegangen. Anders konnten sich die Vertreter der Bankinstitute einen solchen Missbrauch nicht erklären. Das Sachverständigen-Gutachten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigte die Ansicht der Banken. Alle EC-Karten sind sicher: Die Bestohlenen müssen nach Ansicht der Richter ihre PIN-Nummern auf den Karten notiert oder im Portemonnaie aufbewahrt haben. Anderenfalls hätten die Karteninhaber beweisen müssen, nicht zur missbräuchlichen Verwendung der EC-Karte beigetragen zu haben. Einen solchen Beweis kann man aber naturgemäß nicht antreten.

Die Kläger sind allerdings der Auffassung, das Gericht habe allenfalls über etwa 5 % der entscheidungserheblichen Themen Beweis erhoben. Die Richter waren allerdings der Meinung, dass eine weiterführende Beweisaufnahme aus verschiedenen Gründen nicht zu erfolgen hat. "Dem stehen praktische und prozessuale Gründe entgegen. Eine Beweisaufnahme wird nach einem so langen Zeitablauf zu einem Teil der Themen gar nicht mehr möglich sein." etc. pp. Vielleicht hätten die Richter anders entschieden, wenn es um das eigene Geld gegangen wäre. (Via Erich sieht & VersicherungsJournal.de)

News Redaktion am Mittwoch, 06.02.2008 17:51 Uhr

tagsTags: bank frankfurt olg

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36 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 27.02.2008 19:39:37

    scho klar, dass du das aufs bezahlen im supermarkt, etc beziehst, aber spätestens wenn du kein "bares" mehr in der tasche hast, brauchst du doch die karte fürs konto, oder haste kein konto?^^ oder gibts alternativen zur karte? Ich habe immer Bares in der Tasche, die Karte z ...

  • am 27.02.2008 19:04:53

    Nur Bares ist Wahres. :T Ich weiss schon, warum ich diesen Plastik-Dreck nicht nutze. MfG Andy scho klar, dass du das aufs bezahlen im supermarkt, etc beziehst, aber spätestens wenn du kein "bares" mehr in der tasche hast, brauchst du doch die karte fürs konto, oder h ...

  • am 15.02.2008 13:56:24

    ... ...

  • ausgechillt am 08.02.2008 21:58:55

    Selbst wenn die verschlüsselung der PIN korrekt ist, dann gibt man doch mittlerweile bei jedem Kaugummi aus dem Supermarkt mitunter seine PIN ein, da ein wenig Kriminelle Energie flutschen lassen und schwups Karte mit Pin und leergeräumt ist das Konto ... ...

  • Chummer am 07.02.2008 15:16:31

    Soso. Und woher kommen diese Infos ? Dass mehrere PIN funktionieren liegt an der Überprüfung der PIN Verification Value. Errechnet sich aus PIN, einem Wert auf der Karte und einem Bankenschlüssel. Dummerweise können unterschiedliche PIN zu gleichem Wert führen. Es sind sogar die ...

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