
Die Anklage lautet auf gewerbsmäßig begangene Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen im Internet. Dabei hat Sharereactor auf den Servern keine eigenen Dateien gehostet, sondern lediglich die entsprechenden eD2k-Links. Rund sieben Millionen Zugriffe von Esel-Benutzern soll die Website pro Monat erhalten haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mit seinem Angebot den illegalen Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Dateien vereinfacht habe.
Nach Schweizer Rechtslage dürfen Filme und Musik für den persönlichen Bedarf kopiert werden, Computerspiele oder Anwendersoftware nicht. Weil Spenden und Werbeeinnahmen die Haupteinnahmequelle des Mannes darstellten, ging das Gericht von einer so genannten gewerbsmäßigen Gehilfenschaft aus. Auch wenn das Strafmaß vergleichsweise milde ausgefallen ist bleibt unklar, ob und wann das Gericht seine Forderungen eintreiben kann. Die Anzeige wurde von der "Swiss Anti Piracy Federation" (SAFE) initiiert, die im Auftrag von Konzernen wie Disney Enterprises Inc., Columbia Pictures, Twentieth Century Fox Film, Warner Brothers oder Sony nach Internetnutzern, die das Urheberrecht verletzen, fahndet. Die Organisation SAFE war in den letzten Monaten auch wegen ihren juristischen Bestrebungen gegen Bittorents24 und Swissmule aufgefallen. (Via 20minuten.ch & Safe.ch)
News Redaktion am Dienstag, 12.02.2008 12:26 Uhr
Wie tiffany schon sagte, das wird noch (wahrscheinlich) viel mehr. Mal abwarten. Cu Verbogener ...
naja ich find die Strafe jetz auch ned wirklich schlimm 4700 Sfr. sind ja nix Wie tiffany schon sagte, das wird noch (wahrscheinlich) viel mehr. ...
Ich hab' ja hingewiesen, dass es nicht nur Deutsche im Board gibt. Also ist für mich Busse richtig. Das ß schreibt in der Schweiz kein Schweizer. :T ^^ ß kenn wir hier doch garned wirklich naja ich find die Strafe jetz auch ned wirklich schlimm 4700 Sfr. sind ja ...
oho das heißt nichts gutes wie lange es noch dauern wird bis eine klage wegen "Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen im Internet." ihren weg nach deutschland findet? dann gibts die börse auch nicht mehr lange hier... So abwegig ist das gar nicht. Eine strafrechtli ...
Ich hab' ja hingewiesen, dass es nicht nur Deutsche im Board gibt. Also ist für mich Busse richtig. Das ß schreibt in der Schweiz kein Schweizer. :T ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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