
So der Beschluss des Gerichts vom 10.01.2008 mit dem Aktenzeichen 5 C 314/06. Bereits im Frühjahr 2007 entschied das AG Berlin-Mitte in diesem Sinne, verboten ist seitdem, IP-Daten von Websurfern auf der Site "über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern". Nun verschafft das AG Berlin dem rechtskräftigen Urteil Nachdruck: Im Fall der Zuwiderhandlung drohen Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro, alternativ sechs Monate Haft. Das Gericht bemängelte, dass seitens des BMJ Wiederholungsgefahr bestünde, da
"...aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung die Antragsgegnerin (das Bundesministerium der Justiz, Anm.) von sich aus gehalten gewesen wäre, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet gewesen wären, eine Wiederholungsgefahr entsprechend der im Urteil genannten Kriterien auszuräumen."
Der Beschluss wurde von daten-speicherung.de ins Netz gestellt, Patrick Breyer vom AK Vorrat rät allen Webmastern, kein IP-Logging bei ihren Besuchern vorzunehmen, die zum Jahresanfang in Kraft getretene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gelte für Betreiber von Internet-Angeboten nicht.
Die Kosten des Verfahrens trägt nach dem Beschluss des AG Berlin das Justizministerium. Bei einem angesetzten Streitwert von 600 Euro kommt der - letztendlich zur Kasse gebetene - Steuerzahler jedoch mehr als billig davon. Im Gegenzug erhält er ein sowohl symbolträchtiges wie auch seine Rechte stärkendes Urteil: besser kann man sein Geld kaum investieren.
News Redaktion am Dienstag, 12.02.2008 21:35 Uhr
Mitnichten, wenn sie das aus eigener Tasche bezahlen muss: Wiki: Bundeskanzler (Deutschland) Wiki: Bundesminister (Deutschland) [ur ...
Telemediengesetz §15 Nutzungsdaten (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten). Nutzungsdaten sind insbesondere 1. Merkmal ...
Also in den AGB's steht nichts und ich muss keinen haken vor der anmeldung irgentwo hinmachen Wie läuft das denn dann mit der Bezahlerei, wenn Du da keinen AGBs zustimmen musst, bei einem Paid-Mailer? MfG Andy ...
Spätestens sobald sie keine Abgeordnete mehr ist, verliert sie ihre Immunität. Bis dahin ruht eine eventuelle Gefängnisstrafe. Aber nur bis dahin. Mandat weg -> Ab in den Knast ! Da fallen mir noch weitere Kandidaten ein . .. :p ...
Unterliegt Frau Zypris als Mitglied des dt. Bundestages nicht eh der Immunität? Das heißt im Prinzip kann ihr dieses Urteil relativ egal sein, oder liege ich da falsch? Diese Immunität ist glaube ich nur als Schutz gedacht, damit ihre politischen Entscheidungen ihr ni ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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