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Forenhaftung: Supernature beendet den langen Marsch durch die Instanzen

Nachdem in einer Ladung das OLG Hamburg durchblicken ließ, dass eine Berufung im Fall Supernature unzulässig sei, wurde der "Marsch durch die Instanzen" abgeblasen. Mit dem Fall Supernature sollte unter erschwertesten Bedingungen per negativer Feststellungsklage ein Präzedenzurteil erstritten werden, welches Forenbetreiber von der Haftung für Userbeiträge ausschließt, solange sie von selbigen keine Kenntnis haben.

Die Rahmenbedingungen waren wenig günstig: die Klage wurde in Hamburg eingereicht, das dortige Landgericht ist für seine Rechtsprechung in Internetsachen durchaus bekannt. Der "Punktsieg" war dann auch keiner: in der zentralen Frage der Haftung entschied das LG Hamburg, dass sich der Plattformbetreiber von streitbaren Äußerungen Dritter "konkret und ausdrücklich distanziert" - was eine Kenntnis logischerweise einschließt. Störer wird er so oder so:

"Für die Störereigenschaft reicht [...] das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst hinter den rechtswidrigen Inhalten steht oder sie gar verfasst hat, ist danach nicht erforderlich."

So seinerzeit die Urteilsbegründung des LG Hamburg. Die anschließend eingereichte Berufung war rein verfahrenstechnisch - nach einigen Unklarheiten in Bezug auf den Streitwert - zulässig, das OLG nahm dem Forenbetreiber jedoch bereits in der Ladung den Wind aus den Segeln. Supernature-Admin Martin Geuß zitiert aus der Ladung:

"Zur Vorbereitung des Termins weist der Senat darauf hin, dass die Berufung unbegründet und die Anschlussberufung begründet sein dürfte. Die negative Feststellungsklage des Klägers dürfte unzulässig sein, da die Beklagte mit ihrem Schreiben vom 8. März 2006 in ausreichender Weise von ihrer Anspruchsberühmung abgerückt sein dürfte..."

und erläutert

"Im Klartext ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl, und die Botschaft lautet: 'Zieh die Berufung zurück, Du verlierst sowieso.'"

Unter diesen Bedingungen die Klage fortzusetzen oder einzustellen, betrachtete Geuß als "Wahl zwischen Pest und Cholera" - gewählt wurde die Einstellung. In beiden Fällen wäre die höchstwahrscheinliche Folge, dass das LG-Urteil bestätigt wird, im Fall der Fortsetzung würde jedoch Geld verbrannt, welches besser für andere Verfahren genutzt werden sollte. Geuß:

"Das zu erwartende Berufungsurteil hätte auch das Urteil des LG Hamburg aufgehoben, welches der Gegenseite 5/6 der Verfahrenskosten aufgetragen hatte. Unter dem Strich wäre ein Großteil der Gelder verbraucht worden, ohne in der Sache auch nur das Geringste zu erreichen."

Zustimmung, aber auch scharfe Kritik folgte auf den letzten Schritt Geuß', dem insbesondere vorgeworfen wird, von der Niederlage nicht berichtet und die Spender, die das Verfahren finanzierten, im Unklaren über den jetzigen Stand gelassen zu haben. Weiter wäre die eingeschlagene Strategie von Anfang an falsch bzw. auf wackligem Boden aufgebaut gewesen. Die Wahl des LG Hamburg - ein Fehler, oder die einzig richtige Adresse, will man tatsächlich ein Zeichen setzen? Das konkrete Verfahren - zu viele Unwägbarkeiten, um auf einen einigermaßen sicheren Sieg zu setzen oder nah genug an anderen Fällen, um als Präzedenzfall zu taugen? Wie immer weiß man nicht, ob die jetzigen Kritiker im Fall eines Sieges nicht des Lobes voll gewesen wären.

Geuß trägt es indessen mit Fassung:

"Ich bin enttäuscht, ich bin sauer, ich habe auch Verständnis für Kritik - aber dennoch habe ich mir nichts vorzuwerfen. Schlimmer als der Misserfolg wäre nur der Gedanke, es nicht versucht zu haben."

Die Spendengelder verbleiben weiterhin in treuhänderischer Verwahrung, sollte ein aussichtsreicheres Verfahren anstehen, sollen die Mittel dafür eingesetzt werden.

Vor Gericht und auf hoher See - und allen Seiten ist wahrscheinlich am besten gedient, wenn sachlich diskutiert wird. Weitere Verfahren werden kommen, und es gilt, aus Fehlern zu lernen, wenn sie denn gemacht wurden. Aktuell sieht es weniger danach aus: aus der verspäteten Misserfolgsmeldung wurde schnell der Vorwurf konstruiert, auch mit Spendengeldern womöglich nachlässig umzugehen. Wenn es denn der Forensache dient...

News Redaktion am Mittwoch, 13.02.2008 17:15 Uhr

tagsTags: gericht betreiber berufung hamburg lg hamburg forenhaftung supernature kenntnisnahme

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37 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • antiMahn am 15.02.2008 23:11:40

    Damit auch du auf dem neuesten Stand bist: Es ging um Günnis Strafanzeige wegen der Einbindung seines berühmten Paintballfotos hier im Board Das war bestens bekannt :rolleyes: Womit wir dann auch wieder zum Thema Forenhaftung kommen: Sorry - aber damit ...

  • A John am 15.02.2008 22:55:29

    (obwohl ich da ja noch hinzufügen muß, dass der gute A John bislang immer verneint hat, jemals gegen Gravenreuth unterlegen gewesen zu sein) Damit auch du auf dem neuesten Stand bist: Es ging um Günnis Strafanzeige wegen der Einbindung seines berühmten Paintballfot ...

  • br-fl am 15.02.2008 20:04:51

    (obwohl ich da ja noch hinzufügen muß, dass der gute A John bislang immer verneint hat, jemals gegen Gravenreuth unterlegen gewesen zu sein) Obwohl das ganze Thema ja wieder einmal von "Bruder John" gut OT geführt wurde - mich wunderts auch ...... ...

  • antiMahn am 15.02.2008 18:20:00

    ... und wieder sind wir bei einem Zweiergespräch das mit dem Thema des Threads nicht das geringste zu tun hat. Herzlichen Dank A John und Gravenreuth :T (obwohl ich da ja noch hinzufügen muß, dass der gute A John bislang immer verneint hat, jemals gegen Gravenreuth unterleg ...

  • Gravenreuth am 14.02.2008 20:44:35

    Man lernt sogar die Zuordnung und das lesen von Aktenzeichen. ..... und wieder sind Sie im Irrtum mein Bester: :D a) Ich habe den Kostenfestsetzungbeschluss in Ihrer Strafsache noch gar nicht zugestellt bekommen, kann also (noch) nicht (sicher) sagen auf was und ob ...

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