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Norwegen: Polizei will keine Filesharer verfolgen

In Schweden und in Kanada gab es schon klare Ansagen: auf Filesharer Jagd zu machen, habe praktisch keine Priorität, die Manpower der Strafverfolger solle für sinnvollere Tätigkeiten genutzt werden. In Deutschland ist man nicht ganz so weit, was zumindest die offiziellen Statements angeht, in Norwegen fielen nun aber auch klare Worte. Selbst das Justizministerium hat kein Interesse, auch auf Nachfrage eines MPAA-Anwalts nicht.

Bereits bei der Kripo in Norwegen stieß der Hollywood-Anwalt Espen Tøndel auf taube Ohren: wenn er gegen Filesharer vorgehen wolle, soll er sich gefälligst an Zivilklagen halten, die Strafermittler hätten wichtigeres zu tun. Der Anwalt beschwerte sich daraufhin beim Justizministerium, da er so faktisch gar nicht gegen Filesharer vorgehen könne.

Denn er muss für ein Zivilverfahren einen Täter benennen - eine IP reicht nicht aus, und ohne Strafverfahren rücken die Provider keine Personendaten raus. Die Folge: auch aus dem Zivilverfahren wird nichts. Folglich muss die Polizei kooperieren, so Tøndel. Das Justizministerium sah das zum einen anders, zum anderen war auch dort die Kooperationsbereitschaft eher mittel: selbst ein Gespräch wurde dem Anwalt verwehrt, von Unterstützung ganz zu schweigen.

Torrentfreak wiederum weiß von der norwegischen Presse, dass die Regierungspartei selbst den Kurs diesbezüglich mitträgt: andernfalls werden Stimmenverluste bei den 18- bis 30-jährigen befürchtet. Der Kurs aktuell in Norwegen: verfolgt werden allenfalls die aktivsten Uploader.

Ein Kurs, der auch Deutschland zu wünschen wäre. Hierzulande werden nach wie vor Filesharer vor allem zivilrechtlich belangt, Strafverfahren werden in der Regel eingeleitet und anschließend sofort eingestellt. Die anschließende Zivilklage hält zwar keine Polizeibeamten von Wichtigerem ab, die Staatsanwaltschaften klagten jedoch bereits über die Überlastung durch die massenhaften Strafanzeigen.

News Redaktion am Freitag, 22.02.2008 11:40 Uhr

tagsTags: filesharing mpaa polizei norwegen ermittlung strafverfahren zivilverfahren

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123 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • fabiusderfisch am 10.03.2008 04:22:08

    hut ab vor den norwegern! die deutsche regierung kümmert sich um soviel dreck... anstatt ihre kraft mal richtig einzusetzen und nicht ständig von wichtigeren themen abzulenken! bei so einigen antworten frag ich mich wirklich ob man bei der anmeldung fürs gulli board am besten ein psychologisches ...

  • Raphnex am 08.03.2008 20:47:40

    hey.. Finde selbst auch, dass das kopieren von CD's, oder runterladen oder umändern einen selber nicht zum Verbrecher macht, obwohl es illegal ist.. Die CD fürs auto kopieren weil sie dort kaputt geht mit der Zeit, oder umändern/seine eigene cd mit div. songs zusamme ...

  • Mr.Smokey am 08.03.2008 20:22:43

    Du sagst es allerdings selber.. 3 Monate bis 5 Jahre... Nagut, ein Fall von Urheberrechtsverletzung wird keine 5 Jahre nach sich ziehen.. aber wenn der nette Nachbar von nebenan, mal die tochter von gegenüber unsittlich anfasst, bekommt er weniger als der kleine junge der mal ebend 1000 Lieder au ...

  • ClockClock am 08.03.2008 19:14:33

    Yap, Kinderpornobesitzer zahlen eine Geldstrafe, Raubkopierer gehen in den Knast. Wo soll da das Verständnis sein? Red doch keinen Müll! (1) Wer pornografische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kind ...

  • Destiny666 am 08.03.2008 18:39:06

    Yap, Kinderpornobesitzer zahlen eine Geldstrafe, Raubkopierer gehen in den Knast. Wo soll da das Verständnis sein? ...

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